Drucksache 18 / 20 429 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Georg Kössler und Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 30. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2019) zum Thema: Verträge zwischen Nestlé und Grün Berlin GmbH und Antwort vom 18. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. August 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Georg Kössler (GRÜNE) und Herrn Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20429 vom 30. Juli 2019 über Verträge zwischen Nestlé und Grün Berlin GmbH Vorbemerkung der Abgeordneten: Bisher durften in den von der Grün Berlin GmbH betriebenen Parks nur Eismarken der Firma Nestlé verkauft werden. Der Aufsichtsrat der Grün Berlin GmbH hat jedoch beschlossen, dieses Modell zu beenden Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurden die bestehenden Verträge der Grün Berlin GmbH mit dem Konzern „Nestlé“ bereits gekündigt? Wenn ja, zu wann und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1: Der Vertrag zwischen der Grün Berlin GmbH und dem Eislieferanten FRONERI Schöller GmbH ist gekündigt und läuft zum 31.12.2020 aus. Weitere Verträge wurden nicht geschlossen. Frage 2: Wie stellt der Senat sicher, dass in den neuen Ausschreibungen sozial-ökologische Kriterien unter Berücksichtigung der Leitbilder Fair Trade und Zero Waste entsprechen? Antwort zu 2: Basierend auf dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt ist Grün Berlin GmbH verpflichtet, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sozialökologische Kriterien für diese Ausschreibungen zu entwickeln und als verbindliche Vergabekriterien in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen. Berlin, den 18.08.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz