Drucksache 18 / 20 435 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Zimmermann (SPD) vom 06. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2019) zum Thema: Verkehrskonzept für die Sanierung am Tempelhofer Damm und Antwort vom 20. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Zimmermann (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20435 vom 6. August 2019 über Verkehrskonzept für die Sanierung am Tempelhofer Damm Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe (BWB) und das Bezirksamt Tempelhof – Schöneberg um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wie stellt sich nach dem gegenwärtigen Planungsstand und in Abstimmung mit den Berliner Wasserbetrieben (BWB) und den weiteren Leitungsträgern der Zeitplan für die grundhafte Sanierung des Tempelhofer und ggf. des Mariendorfer Damms dar (Bitte um Darstellung der räumlichen und zeitlichen Bauabschnitte)? Antwort zu 1: Hierzu haben die Berliner Wasserbetriebe wie folgt geantwortet: „Für das sogenannte Stadtprojekt Tempelhofer Damm haben sich die Berliner Wasserbetriebe, die Vattenfall Tochter Stromnetz Berlin GmbH, die Berliner Verkehrsbetriebe, die Tempelhof Projekt GmbH sowie die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klima und das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg zusammen geschlossen und im Mai 2017 eine gemeinsame Absichtserklärung unterschrieben. Darin verpflichten sich die Partner zu koordinierten Tief-, Leitungs- und Straßenbauarbeiten. Initial für diese Maßnahme bildet die erforderliche Sanierung von drei Abwasserdruckleitungen (ADL) im Zuge der Sanierungsstrategie für die Abwasserdruckleitungen bis 2040 der Berliner Wasserbetriebe (BWB). Das Stadtprojekt Tempelhofer Damm erstreckt sich vom Platz der Luftbrücke in südliche Richtung bis zur Borussiastraße. Nach durchgeführten und noch laufenden Bedarfsplanungen beginnen sukzessive die jeweiligen Objektplanungen der Projektbeteiligten. Nach derzeitigem konzeptionellem Planungstand ist die Ausführung aller Bauleistungen der Beteiligten im Zeitraum zwischen 2 2022 bis 2025 vorgesehen. Nach derzeitigem Planungsstand sind im Grundsatz zwei Hauptbauabschnitte vorgesehen, die im Wesentlichen durch die Abläufe der ADL Erneuerungen vorgegeben werden. Hier ist zunächst die Verlegung von zwei neuen Leitungen vorwiegend innerhalb der östlichen Fahrbahn vorgesehen. Nach deren Inbetriebnahmen können die Arbeiten im überwiegenden Bereich der westlichen Fahrbahn ausgeführt werden. Erst mit Fortschreiten der Planungen der Projektbeteiligten, deren Koordinierungen untereinander und den Abstimmungen mit weiteren Beteiligten (z.B. Verkehrslenkung Berlin VLB) können die räumlichen und zeitlichen Bauabschnitte präzisiert bzw. Unterabschnitte gebildet werden.“ Frage 2: Welche Leitungen und BVG-Anlagen werden im Rahmen des Bauvorhabens erneuert oder saniert? Antwort zu 2: Die Berliner Wasserbetriebe teilen hierzu folgendes mit: „Im Rahmen der derzeitig vorliegenden Bedarfsplanungen wurde folgender Arbeitsumfang an Leitungen und Anlagen ermittelt: Berliner Wasserbetriebe Abwasserdruckrohre (ADL) Ausbau DN700-1000 rd. 5.900 m Neubau DN1000 rd. 5.930 m Regenwasser-Kanal (RW)/ Schmutzwasser-Kanal (SW) Renovierung DN200-300 rd. 615 m Ausbau DN250 rd. 400 m Neubau DN250-300 rd. 400 m Hydraul. Sanierung DN300-1200 rd. 1.500 m Trinkwasserleitungen (TWL) Ausbau/ Neulegung DN 100-500 rd. 785 m Weitere gegebenenfalls erforderliche TWL-Maßnahmen infolge Bruchgefährdung durch Baumaßnahmen sind mit der koordinierten Raumverteilung bzw. im Rahmen der Objektplanung zu prüfen. Stromnetz Berlin Umbau an Elektroanlagen auf dem gesamten Baufeld (rd. 2,1 km). Ersatz aller Kabel (10-kV, 1-kV, FM-Kabel) mit „Minderquerschnitten“ im Gehwegbereich. Leerrohrlegung (4 Rohre 140mm); alternativ 10-kV-Kabellegung (4 Stück), Leerrohrlegung (2 Rohre HD-PE) Einbau von Überwegen an allen Straßeneinmündungen zum Tempelhofer Damm. Tempelhof Projekt GmbH Installation Abwasserwärmetauscher an der ADL der Berliner Wasserbetriebe einschließlich Vor- und Rücklaufleitung. 3 Berliner Verkehrsbetriebe Sanierung Abdichtung Tunnelbauwerk U-Bahnlinie 6 Der exakte Baubereich und Leistungsumfang der erforderlichen Arbeiten ist derzeit nicht bekannt und wird im Ergebnis der Vorplanungen der BVG ermittelt. Frage 3: Welches Konzept verfolgen die BWB und der Senat für die Führung des Verkehrs (einschließlich Rad- und Fußverkehr) während der Baumaßnahmen? Antwort zu 3: Hierzu haben die Berliner Wasserbetriebe wie folgt geantwortet: „Mit fortgeschrittener Planungen aller Beteiligten kann ein Verkehrskonzept für die bauzeitliche Verkehrsführung unter Berücksichtigung aller Beteiligter veranlasst werden. Schon mit Projektbeginn wurde die Anforderung an das Stadtprojekt Tempelhofer Damm gestellt, dass während der Bauausführung weiterhin zwei Spuren je Fahrtrichtung aufrechterhalten werden, was dem derzeitigen Status-Quo entspricht. Diese Forderung ist weiterhin gültig und wird in der Planung berücksichtigt. Ebenso erfolgt nach heutigem Stand eine Aufrechterhaltung der Rad-und Fußverkehrsbeziehungen beidseitig des Tempelhofer Dammes. Grundsätzliches Ziel ist es, Fußgänger und Radfahrer mit den geringsten möglichen Einschränkungen an den jeweiligen Baubereichen vorbei zu führen.“ Das Bezirksamt Tempelhof – Schöneberg hat dazu folgende Ergänzung: „Das Bezirksamt in der Rolle als Straßenbaulastträger fordert, dass der Rad- und Fußverkehr während der Bauarbeiten stets verkehrssicher und barrierefrei an den Baubereichen vorbei zu führen ist. Weiterhin fordert das Bezirksamt die Aufrechterhaltung des fließenden Kraftfahrzeugverkehrs mit stets 2 Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Zur Umsetzung dieser Forderung sind durch die Bauherren ggf. Provisorien anzulegen, zu unterhalten und nach der Baumaßnahme wieder zurückzubauen.“ Frage 4: Welches Konzept verfolgt der Senat für die Führung des Verkehrs am Tempelhofer und Mariendorfer Damm (einschließlich Rad- und Fußverkehr) nach der Sanierung? Antwort zu 4: Mit der Wiederherstellung des Straßenbaus nach Beendigung der Leitungsarbeiten verfolgen der Senat und Bezirk Tempelhof – Schöneberg gemeinsam das Ziel, die Seitenbereiche zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs aufzuwerten. Dabei sollen ausreichend dimensionierte, attraktive und geschützte Fuß- und Radverkehrsanlagen hergestellt werden. Hinsichtlich des individuellen Autoverkehrs bleiben die Anzahl der Fahrspuren mit 2 Spuren je Richtung und jeweils einer Parkspur erhalten. Hier werden nur die Breiten der derzeit vorhandenen untermaßigen Fahrspuren auf die Mindestbreite von 3,00 m zu Lasten einer Mittelstreifenreduzierung angepasst. Das Bezirksamt Tempelhof – Schöneberg in der Rolle als Straßenbaulastträger regte an, „… dass die umfangreiche Leitungsbaumaßnahme im Abschnitt des Tempelhofer Dammes zwischen Platz der Luftbrücke und Borussiastraße genutzt wird, die Flächen nach den Tiefbauarbeiten nicht wie heute im Bestand vorhanden wiederherzustellen, 4 sondern zukunftsfähig zu machen. Dazu gehören Rad- und Fußverkehrsanlagen mindestens nach Berliner Mobilitätsgesetz sowie Kfz-Fahrstreifen in regelgerechter Breite. Die Berliner Wasserbetriebe und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, die für die planerischen Vorgaben zuständig ist, haben dazu eine Machbarkeitsstudie an ein Ingenieurbüro beauftragt.“ Frage 5: Ist bzw. wird dieses Verkehrskonzept zwischen dem Senat und dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg abgestimmt? Antwort zu 5: Ja. Das Verkehrskonzept ist Bestandteil der regelmäßigen Abstimmungen. Das Bezirksamt Tempelhof – Schöneberg teilt dazu mit: „Ja. Zu der Machbarkeitsstudie haben Abstimmungsgespräche unter Beteiligung des Bezirksamtes, Fachbereich Straßen, stattgefunden. Diese werden im weiteren Planungsund Genehmigungsprozess fortgesetzt.“ Frage 6: Welche Vorkehrungen treffen Senat bzw. BWB, um ungesteuerte Ausweichverkehre in die angrenzenden Wohngebiete möglichst zu vermeiden? Antwort zu 6: Zur Führung der Verkehre während der Bauzeit liegen derzeit noch keine konkreten Erkenntnisse vor. Hierzu werden erst Betrachtungen im Rahmen der weiteren Detailplanung erfolgen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass durch die Aufrechterhaltung der 2 Fahrspuren je Richtung unter Mitbenutzung des Mittelstreifens keine wesentlichen Ausweichverkehre zu erwarten sind. „Das Bezirksamt Tempelhof – Schöneberg weist ergänzend darauf hin, dass es im sogenannten. „Fliegerviertel“ bereits ein Einbahnstraßensystem gibt, das Schleichverkehre parallel zum Tempelhofer Damm erschwert und unattraktiv macht. Darüber hinaus, soweit dem Bezirksamt bekannt, beabsichtigt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, das Wettbewerbsergebnis zur Umgestaltung des Platzes der Luftbrücke/Westseite umzusetzen. Dieses wird eine Umfahrung des Tempelhofer Dammes über die Manfred-von-Richthofen-Straße weniger attraktiv machen.“ Frage 7: Wie soll die Erreichbarkeit (Kunden- und Lieferverkehr) des ansässigen Einzelhandels gewährleistet werden? Antwort zu 7: Zur Aufrechterhaltung der Erreichbarkeit des ansässigen Einzelhandels werden erst Lösungen im Rahmen der fortgeschrittenen Planung erarbeitet. 5 Die Einbindung des ansässigen Einzelhandels wird auch Bestandteil der Baustellenkommunikation sein. (Siehe auch zu Frage 8) Frage 8: Welche Maßnahmen sind seitens der BWB vorgesehen, um die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger rechtzeitig über die Baumaßnahme und mögliche Auswirkungen zu informieren? Antwort zu 8: Hierzu haben die Berliner Wasserbetriebe wie folgt geantwortet: „Die Projektbeteiligten haben verschiedene Lösungen für eine projektbezogene Baustellenkommunikation – auch bereits vor Baubeginn- besprochen (z.B. Pressemitteilungen, Info-Mobil, öffentlicher Informationsraum). Eine abschließende Festlegung der Baustellenkommunikation erfolgt mit weiterer Präzisierung der Planung. Bis dahin erfolgt zunächst eine Meilenstein-orientierte Information über Presseberichte der Berliner Wasserbetriebe (siehe auch hier: http://www.bwb.de/de/19344_19807.php).“ Berlin, den 20.08.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz