Drucksache 18 / 20 437 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) vom 05. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2019) zum Thema: Elsa-Neumann-Stipendium des Landes Berlin und Antwort vom 21. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Martin Trefzer (AFD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20437 vom 05. August 2019 über Elsa-Neumann-Stipendium des Landes Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Einbeziehung der mit der Verwaltung der Stipendienmittel beauftragten Hochschule beantworten kann. Die Freie Universität Berlin wurde daher um Stellungnahme gebeten. Vorbemerkung des Abgeordneten: Auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses des Landes Berlin (NaFöG) können für die Promotion sowie zum Abschluss einer weit fortgeschrittenen Dissertation Stipendien beantragt werden. In der entsprechenden Verordnung NaFöVO sind der Grundbetrag des Elsa-Neumann-Stipendiums des Landes Berlin auf 1.000 € monatlich, die Sachkostenpauschale auf 103 € monatlich festgesetzt. Zum Grundbetrag des Stipendiums wird ein Familienzuschlag von 102,26 € monatlich für das erste Kind und 51,13 € monatlich für jedes weitere Kind gewährt. Bei Reisen im Inland werden zur Abgeltung erhöhter Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bis zu 20,45 € täglich gewährt. Einkünfte werden angerechnet. 1. a) Wie viele Studenten und Studentinnen haben in den letzten zehn Jahren ein Elsa-Neumann- Stipendium erhalten? (Bitte nach Hochschule aufgeschlüsselt darstellen und nach Geschlechtern differenziert darstellen) - -2 Zu 1. a): Freie Universität Berlin Humboldt- Universität zu Berlin Technische Universität Berlin Universität der Künste Berlin Jahr Gesamt Frauen Gesamt Frauen Gesamt Frauen Gesamt Frauen 2009 55 28 36 18 12 5 0 0 2010 42 24 31 19 8 3 2 1 2011 31 18 43 26 9 4 5 4 2012 39 21 31 18 11 2 1 1 2013 26 13 50 26 6 2 0 0 2014 33 23 47 26 10 4 0 0 2015 32 19 41 24 10 5 0 0 2016 26 16 44 25 8 2 1 1 2017 33 15 39 19 7 2 2 2 2018 25 12 36 16 10 2 1 0 1. b) Wie viele Studenten und Studentinnen haben seit dessen Einführung einen Familienzuschlag erhalten? (Bitte nach Hochschule aufgeschlüsselt darstellen) Zu 1. b): Der Familienzuschlag besteht seit Erlass des Gesetzes zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Nachwuchsförderungsgesetzes des Landes Berlin - NaFöG) im Jahr 1984. Die angefragten Daten liegen der NaFöG-Geschäftsstelle nicht vor. 2.) Wie viel Prozent der geförderten Forschungsarbeiten wurden nicht abgeschlossen? (Bitte nach Jahr und Universität aufschlüsseln) Zu 2.: Die angefragten Daten liegen der NaFöG-Geschäftsstelle nicht vor. 3.) Wie hat sich die Zahl der Bewerbungen auf ein Elsa-Neumann-Stipendium in den letzten zehn Jahren entwickelt? Wie hat sich die Quote der Bewilligung prozentual entwickelt? Zu 3.: Jahr Anträge Bewilligungen Bewilligungsquote 2009 370 103 27,8 2010 513 83 16,2 2011 465 88 18,9 2012 370 82 22,2 2013 339 82 24,2 2014 320 90 28,1 2015 274 83 30,3 2016 239 79 33,1 2017 237 81 34,2 2018 215 72 33,5 - -3 4.) Wie viele Mittel wurden in den letzten zehn Jahren für das Elsa-Neumann-Stipendium bereitgestellt? (Bitte um Angabe des Haushaltstitels) Zu 4.: Das Land Berlin stellte für das Elsa-Neumann-Stipendium zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses an den Berliner Hochschulen in den Jahren 2009-2018 jährlich 2,673 Mio. Euro im Haushalt bereit. Diese Mittel sind im Titel 68520 Zuschüsse an Universitäten eingestellt. 5.) Wann wurde die Höhe der Beträge jeweils angepasst? Wie haben sich die Höhe des Grundbetrages, die Höhe der Sachkostenpauschale, die Höhe des Familienzuschlags, die Höhe der Aufwendungen für Reisen und die Höhe der anrechnungsfreien Einkünfte entwickelt? Zu 5.: Das NaFöG wurde am 19. Juni 1984 im Abgeordnetenhaus beschlossen und im Gesetzund Verordnungsblatt für Berlin am 03. Juli 1984 veröffentlicht. Der Förderungsbetrag (Grundbetrag) betrug 1.200 DM. Dazu kam ein Familienzuschlag von 200 DM für ein Kind und 100 DM für jedes weitere Kind. Einkünfte wurden auf das Stipendium angerechnet, soweit sie nach Abzug der Einkommensteuer bei Ledigen einen Betrag von 15.000 DM und bei Verheirateten einen Betrag von 24.000 DM überstiegen. Für jedes Kind erhöhten sich diese Beträge um 2.000 DM. Mit der Neufassung des NaFöG vom 24. Oktober 1990 kam eine Sachkostenpauschale in Höhe von 200 DM hinzu. Im Zweiten Gesetz zur Änderung des Nachwuchsförderungsgesetzes vom 05. November 2003 wurde die Höhe der Sachkostenpauschale in die Verordnung verschoben. Neu aufgenommen wurde die Anrechnung des Einkommens von Lebenspartnerinnen bzw. -partnern. In der Verordnung wurde der Förderungsbetrag auf 716 Euro und die Sachkostenpauschale auf 103 Euro monatlich festgelegt. Die Einkommensgrenze beträgt 7.669,38 Euro, bei Verheirateten oder bestehender Lebenspartnerschaft 12.271,01 Euro. Für jedes Kind erhöhen sich diese Beträge um 1.022,58 Euro. Aufgrund der Siebenten Verordnung zur Änderung der Nachwuchsförderungsverordnung vom 04. Dezember 2009 wurde der monatliche Grundbetrag von 716 auf 1.000 Euro angehoben . Mit der Achten Verordnung zur Änderung der Nachwuchsförderungsverordnung vom 15. September 2016 ist die Anrechnung des Einkommens der Partnerin bzw. des Partners entfallen. Berlin, den 21. August 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -