Drucksache 18 / 20 438 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 05. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2019) zum Thema: Grundstücks-Teilungen und Vermessungsämter und Antwort vom 20. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20438 vom 05.08.2019 über Grundstücks-Teilungen und Vermessungsämter Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Aus der Gesamtschau der Fragen geht der Senat davon aus, dass nicht die grundbuchrechtlichen Grundstücksteilungen sondern die liegenschaftsrechtlichen Zerlegungen von Flurstücken gemeint sind. Flurstückszerlegungen (Bildung neuer Flurstücksgrenzen) sind regelmäßig die Voraussetzung für die grundbuchrechtliche Grundstücksteilung. Frage 1: Wie viele Grundstücksteilungen hat es in Berlin in den Jahren 2017 und 2018 gegeben? Antwort zu 1: Die Anzahl der von den Bezirken - Fachbereich Vermessung - in das Liegenschaftskataster übernommenen Grenzvermessungen beläuft sich auf 872 (für 2017) und 780 (für 2018). Frage 2: Welche Bedeutung haben zügige Grundstücksteilungen aus Sicht des Senats auf den zeitnahen Bau von Mietwohnungen? Antwort zu 2: Der Senat misst der zügigen Übernahme von Anträgen zur Bildung neuer Flurstücksgrenzen weiterhin eine große Bedeutung zu. Aus diesem Grund werden als Ergebnis des Projekts „Amtliche Vermessung Berlin“ (ein Projekt des Neugliederungs- und 2 Modernisierungsprogramm der Berliner Verwaltung „Neuordnungsagenda 2006“) seit 2006 Zielvereinbarungen zwischen den Bezirken und der für Geoinformation zuständigen Senatsverwaltung abgeschlossen, mit der Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Liegenschaftskataster vereinbart wurden. Frage 3: Wie viele Mitarbeiter waren pro Bezirk vor 10 und vor 5 Jahren in den Vermessungsämtern tätig? Antwort zu 3: Die Stellenanzahl im Fachbereich Vermessung der Bezirke für 2009 und 2014 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Bezirk 2009 2014 Stellenanzahl (ohne Azubi) Azubi Stellenanzahl (ohne Azubi) Azubi Mitte 38,97 7 54,49 7 Friedrichshain- Kreuzberg 37 2 35 0 Pankow 64 0 54,44 0 Charlottenburg- Wilmersdorf 35 3 30 4 Spandau 35,58 4 37,95 5 Steglitz- Zehlendorf 29 3 26 0 Tempelhof- Schöneberg 38 4 33 4 Neukölln 29,5 3 24,5 3 Treptow- Köpenick 65,53 3 55,23 3 Marzahn- Hellersdorf 56,88 6 51,38 6 Lichtenberg 42,5 3 40,6 3 Reinickendorf 28,68 3,67 26,58 3 Quelle Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2008/2009 Bezirkshaushaltspläne Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2014/2015 Bezirkshaushaltspläne 3 Frage 4: Wie lange dauert die Übernahme von Grundstücksteilungen bei den Vermessungsämtern der Bezirke (bitte einzeln auflisten)? Frage 5: Wie groß ist der Rückstand der zu übernehmenden Grundstücksteilungen je Bezirk? Antwort zu 4 und zu 5: Über die Bearbeitungsdauer einzelner Vorgänge werden keine Erhebungen vorgenommen. Im Rahmen der Zielvereinbarung zwischen den Bezirken und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde vereinbart, dass die abschließende Bearbeitung eines Vorgangs innerhalb von max. 16 Wochen ab dem Vorliegen einwandfreier Vermessungsschriften erfolgt. Im Rahmen der Zielkontrolle wird erhoben, wie viele Vorgänge innerhalb dieser Frist abgearbeitet wurden und welche Erledigungsquote damit erreicht wurde. Die Zahlen für 2017 und 2018 sind der nachstehenden Tabelle bezirksweise zu entnehmen: 4 Bezirk Vermessungsschriften 2017 2018 An za hl d er A nt rä ge zu m 0 1. 01 . ei ng er ei ch t üb er no m m en In ne rh al b 16 W oc he n An za hl d er A nt rä ge zu m 0 1. 01 . ei ng er ei ch t üb er no m m en In ne rh al b 16 W oc he n Mitte 40 52 68 71% 24 63 59 64% Friedrichshain- Kreuzberg 51 19 38 24% 33 18 32 31% Pankow 24 127 111 85% 29 103 99 95% Charlottenburg- Wilmersdorf 34 36 40 3% 22 36 42 10% Spandau 28 59 49 31% 42 59 72 26% Steglitz- Zehlendorf 20 43 50 44% 15 36 27 11% Tempelhof- Schöneberg 11 41 42 95% 12 40 47 96% Neukölln 5 38 34 100% 9 28 34 100% Treptow- Köpenick 146 141 153 9% 132 138 126 10% Marzahn- Hellersdorf 62 149 186 100% 16 173 149 100% Lichtenberg 19 57 61 93% 15 56 64 94% Reinickendorf 22 38 40 38% 21 39 29 21% Quelle Zielkontrolle zur Zielvereinbarung „Optimierung der Zusammenarbeit im amtlichen Vermessungswesen“, 2017 Zielkontrolle zur Zielvereinbarung „Optimierung der Zusammenarbeit im amtlichen Vermessungswesen“, 2018 5 Frage 6: Welche Bedeutung misst der Senat der zügigen Bearbeitung von Grundstücksteilungen bei der zügigen Umsetzung von Baumaßnahmen zu? Antwort zu 6: Siehe Antwort zur Frage 2. Frage 7: Sieht der Senat die Möglichkeit, einzelne Aufgaben der Vermessungsämter an öffentlich bestellte Vermesser zu übertragen, um so die Bearbeitungsdauer zu reduzieren? Antwort zu 7: Die Bestellung von öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren (ÖbVI) erfolgt, um hoheitliche Aufgaben des Staates durch freiberuflich Tätige wahrnehmen zu lassen. Die gegenwärtige Aufgabenteilung zwischen den beiden gesetzlichen Vermessungsstellen (bezirklicher Fachbereich Vermessung, ÖbVI) sieht vor, dass ÖbVI die Messungsdurchführung und Auswertung bis hin zur Durchführung eines Grenztermins (entspricht einer Anhörung im verwaltungsrechtlichen Sinn) vornehmen und die Vermessungsschriften zur Fortführung des Liegenschaftskatasters (Vermessungsschriften) erstellen. Nach Prüfung der eingereichten Vermessungsschriften erlässt das Vermessungsamt den Grenzfeststellungs- und Abmarkungsbescheid und übernimmt nach Erlangung der Rechtskraft des Bescheides das Ergebnis in den amtlichen Nachweis. Diese Aufgabenteilung zwischen den beiden gesetzlichen Vermessungsstellen wird in Berlin seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert. Ab dem Jahr 2020 ist die für die Durchführung von Grenzvermessungen erforderliche Bereitstellung von Vermessungsunterlagen über ein Online-Verfahren geplant. Die Unterlagen werden dann direkt durch die ÖbVI abgerufen; die bisherige händische, zeitaufwändige Zusammenstellung dieser Unterlagen durch die Bezirke - Fachbereich Vermessung – wird entfallen. Berlin, den 20.08.2019 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen