Drucksache 18 / 20 446 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 05. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2019) zum Thema: Amazon Logistikzentrum in Hoppegarten – Auswirkungen auf Berlin? und Antwort vom 21. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20446 vom 5. August 2019 über Amazon Logistikzentrum in Hoppegarten – Auswirkungen auf Berlin? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es von Seiten des Senats Erkenntnisse darüber, in welchem Maße sich das Verkehrsaufkommen, bzw. die gesamte Verkehrssituation insbesondere im direkten Umfeld, z.B. in Mahlsdorf generell oder auch auf dem Hultschiner Damm im Besonderen, durch dieses neue Verkehrsaufkommen verändern bzw. verschärfen wird? Antwort zu 1 Das zugehörige Bebauungsplanverfahren zum Gewerbegebiet 2a obliegt der Gemeinde Hoppegarten im Land Brandenburg. Aussagen hieraus zur verkehrlichen Abwicklung des Gewerbegebiets sind nicht bekannt. Frage 2: Gibt es von Seiten des Senats Erkenntnisse darüber, wie sich die gesamtverkehrliche Situation auch im weiteren Umfeld, z.B. in Karlshorst, oder auch Köpenick / Uhlenhorst, durch diese Fahrzeuge verschärfen könnte bzw. wird? In Köpenick insbesondere dadurch, dass nach aktuellen Angaben des Senats (DS 18/20273), die Salvador-Allende-Brücke noch bis 20.12.2019 voll gesperrt sein wird und danach auch nur eingeschränkt genutzt werden kann. Antwort zu 2 Zu den verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens liegen keine Kenntnisse vor. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass großräumig kein Effekt spürbar sein wird. Frage 3: Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang darüber hinaus durch neue Lagerflächen im Gewerbegebiet Hoppegarten, von denen ja nur einen Bruchteil durch AMAZON bewirtschaftet wird, die Berliner Verkehrssituation in den genannten Bereichen zukünftig beeinflusst werden wird? 2 Antwort zu 3 Dem Senat liegen keine Kenntnisse über Größe oder Umfang weiterer Lagerflächen im Gewerbegebiet Hoppegarten vor. Ansiedlungen unterliegen der Planungshoheit der Gemeinde . Sofern Baugenehmigungen in bestehenden Gewerbegebieten erteilt werden, ist die zuständige Baugenehmigungsbehörde der Landkreis (in diesem Fall Landkreis Märkisch -Oderland). Bei größeren Vorhaben oder Planungen wird in der Regel die Nachbargemeinde , hier der Bezirk Marzahn-Hellersdorf, beteiligt. Frage 4: In wie weit finden Gespräche zwischen Senat und den Umlandgemeinden zu solchen neuen Logistikstandorten statt? Antwort zu 4 Zwischen dem Land Berlin und den Nachbargemeinden finden regelmäßig Abstimmungen zu verschiedenen Themen statt, beispielsweise im Rahmen des Kommunalen Nachbarschaftsforums (KNF). Das KNF bietet den geeigneten Rahmen für einen frühzeitigen Informationsaustausch etwa zur Entwicklung von Einzelhandelsstandorten. Frage 5: Gibt es bereits konkrete Informationen über weitere künftig entstehenden Logistikzentren bzw. Verteilzentren im unmittelbaren Umland von Berlin, bzw auch innerhalb Berlins und wie sie die bisherige Verkehrssituation dauerhaft beeinflussen werden? a) Wenn ja, wo werden diese sein? b) Gibt es in Bezug auf die Fragen 1 bis 5 konkrete Handlungskonzepte seitens des Senats? c) Ist von der Senatsverwaltung geplant einen eigenständigen STEP Wirtschaftsverkehr zu erarbeiten? Antwort zu 5 Standortkonkrete Planungen für Logistikzentren oder größere Verteilzentren, die über die im Integrierten Wirtschaftsverkehrskonzept (IWVK) bzw. nachrichtlich im Stadtentwicklungsplan Wirtschaft 2030 enthaltenen Güterverkehrszentren- (GVZ) und Güterverkehrssubzentren - (GVSZ) Standorte hinausgehen, sind nicht bekannt. Dabei ist zu berücksichtigen , dass Logistikansiedlungen, wie die von Amazon, grundsätzlich in jedem Industrieoder Gewerbegebiet zulässig sind, wenn nicht besondere städtebauliche oder andere Gründe dagegensprechen. a) Entfällt. b) Fragen des Wirtschaftsverkehrs werden gemäß dem Berliner Mobilitätsgesetzes im Integrierten Wirtschaftsverkehrskonzept für Berlin (IWVK) behandelt. Dieses befindet sich derzeit in Erarbeitung und dient auch als Konkretisierung des zukünftigen Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr. Das Thema Kurier- Express-Paket-Dienste war im Beteiligungsprozess zur Fortschreibung des IWVK ein zentrales Thema. Das derzeit gültige IWVK wurde im Jahr 2005 durch den Senat beschlossen und zielt als Hauptaufgabe auf die Unterstützung der stadtverträglichen Gestaltung des Wirtschaftsverkehrs. 3 c) Nein, siehe auch 5b. Parallel zur Fortschreibung des Stadtentwicklungplans Verkehr zum Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr wurde der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erarbeitete StEP Wirtschaft 2030 am 30.04.2019 durch den Senat von Berlin beschlossen. Berlin, den 21.08.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz