Drucksache 18 / 20 448 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 05. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2019) zum Thema: Gewaltaffinität der linksextremistischen Jugendfreizeiteinrichtung „JUP e.V.“ in Berlin Pankow und Antwort vom 27. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20448 vom 5. August 2019 über Gewaltaffinität der linksextremistischen Jugendfreizeiteinrichtungen „JUP e.V.“ in Berlin Pankow ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwiefern ist die Jugendfreizeiteinrichtung „JUP e.V.“ legitimiert, das Carl von Ossietzky- Gymnasium als „ihre Schule“ zu bezeichnen? 2. Gibt es ein Unterstellungsverhältniszwischen „JUP e.V.“ und dem CvO oder eine vom Senat oder Bezirk abgesegnete Kooperationsvereinbarung. Zu 1.und 2.: Nach Kenntnis des Bezirksamtes Pankow sowie der Regionalen Schulaufsicht ist die Einrichtung „JUP e.V.“ nicht der Unterzeichner des Aufrufes „Was kann ich tun?“. Zudem handelt es sich bei der Einrichtung „JUP e.V.“ und dem Carl von Ossietzky- Gymnasium um zwei Einrichtungen in verschiedenen Trägerschaften. 3. Was hat die Schulleitung unternommen, um der Unterordnung des CvO unter das „JuP“ gegenüber den Schülerinnen und Schülern zu widersprechen? 4. Inwieweit unterstützt der Senat einen solchen Eingriff des Bezirkes (Pankow, vertreten durch den „JuP e.V.) in die Senatsverwaltung für Bildung? Zu 3. und 4.: Nach Mitteilung der Regionalen Schulaufsicht Pankow handelt es sich bei der Einrichtung „JUP e.V.“ und dem Carl von Ossietzky-Gymnasium um zwei Einrichtungen in verschiedenen Trägerschaften. 2 5. Wer hat diesen handschriftlich geschriebenen Zettel verfasst? Zu 5.: Dies ist dem Bezirksamt Pankow nicht bekannt. Außerdem handelt es sich um eine persönliche Positionierung an der Speakers Corner der Schule, welche im Rahmen der Schulöffentlichkeit und somit im geschützten Raum Schule getätigt wurde. 6. Inwiefern konnten Lehrerinnen, Lehrer sowie Fachbereichsleiterinnen und Fachbereichsleiter Kinder unterstützen, die sich durch das Auftreten der AfD diskriminiert fühlten? 7. Wie ist diese Unterstützung praktisch abgelaufen? Es wird um Nennung der Anzahl der betroffenen Schüler und Anzahl Lehrer gebeten? 8. Inwieweit musste es die Schulleitung dulden, dass durch einen externen Verein auf die Arbeitszeit von Lehrkräften zugegriffen wird? 9. Inwieweit konnte die Schulleitung des CvO die Lehrerinnen, Lehrer sowie Fachbereichsleiterinnen und Fachbereichsleiter bei dem angekündigten Ansinnen unterstützen? Zu 6., 7., 8. und 9.: Die Fragen beziehen sich auf persönliche Meinungsäußerungen im geschützten Raum. 10. Inwiefern ist noch eine Chancengleichheit der Parteien gegeben, wenn gezielt gegen eine einzelne Partei agitiert wird? 11. Inwiefern ist noch eine Chancengleichheit gegeben, wenn ein „Vernetzungstreffen zum Widerstand gegen das Auftreten der AfD“ in der Schule beworben und in unmittelbarer Nähe der Schule durchgeführt wird? 18. Wie bewertet es der Senat, dass der ausgehängte Aufruf des „JuP e.V.“ parallel auf dem Twitter- Account der Antifa-Gruppe NO AfD Berlin erschien, mit den Worten „Morgen findet am #Ossietzky-Gymnasium in #Pankow eine Debatte u.a. mit Michael Adam (#AfD) statt. Dagegen wird es eine Kundgebung gegenüber der Schule geben! 13.05.|14:00|Görschstr. 10; Die Anreise der AfD wird gegen 17Uhr erwartet. #Kein Raum der AfD“. 19. Wie bewertet es der Senat, dass auf der Facebookseite des mit Steuergeldern finanzierten „JuP e.V.“ am bereits 30.11.2018 mittels einer Illustration, in der eine Comic-Figur AfD-Plakate zerstört, zur Zerstörung von AfD-Plakaten aufgerufen wird? Es wird um Bewertung dessen gebeten in Anbetracht der Tatsache, dass in der Görschstr. aufgehängte AfD-Plakate innerhalb von ca. 10 Stunden zerstört wurden (zwischen dem 24.05.2019 ca. 14.00 Uhr und dem 25.05. ca. 0:50 Uhr). Hierzu wurde unter der Vorgangsnummer 190525-2252-i00264 bei der Polizei eine Anzeige gestellt. Zu 10., 11., 18. und 19.: Die Form und die Inhalte eines politischen Diskurses in einem Jugendzentrum werden durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe grundsätzlich nicht vorgegeben. Es ist u.a. die Aufgabe eines öffentlichen Trägers, eine Auseinandersetzung mit politischen Parteien – hier mit der AfD – im Sinn der Demokratieförderung und Meinungsbildung zu ermöglichen. Der Senat macht jedoch deutlich, dass das Zerstören von Wahlplakaten strafrechtlich relevant ist, d.h. kein zu akzeptierendes Mittel der politischen Auseinandersetzung ist. 3 12. Wie steht das CvO zur Frage der Chancengleichheit der Parteien? Zu 12.: Die Schule orientiert sich am Schulgesetz für das Land Berlin und am Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. 13. Nach der Podiumsdiskussion, an der seitens der AfD der Europakandidat Dr. Michael Adam teilnahm, versammelte sich eine Gruppe von jüngeren Personen vor dem Ausgang des CvO, bedrohte Dr. Adam und folgte ihm noch einen Kilometer durch Pankow. Die Haltung dieser Personen war so bedrohlich, dass von einem tätlichen Angriff gegen Dr. Adam ausgegangen werden musste, wäre er allein gewesen nicht durch zwei AGH-Abgeordnete begleitet worden. 14. Wie steht die Schulleitung des CvO dazu, dass Gäste der Schule, die zu einer Podiumsdiskussion eingeladen werden, von Personen, die dem „JuP e.V.“ zuzuordnen sind tätlich bedroht werden? Zu 13. und 14.: Es gab nach Auskunft der Regionalen Schulaufsicht Pankow im Rahmen der Podiumsdiskussion und im Schulgebäude keine tätlichen Bedrohungen. 15. Was hat die Geschäftsführerin des “JuP e.V.“ aktiv getan, um deeskalierend zu wirken? 16. Falls Schritte der Geschäftsführerin des „JuP e.V.“ in Richtung einer Deeskalation nachweisbar sind, warum war es dann notwendig, dass ab 18.00 Uhr 6 Polizeibeamte vor Ort sein mussten? 17. Werden die Kosten für diesen Polizeieinsatz dem linksextremen Jugendzentrum „JuP e.V.“ zugeordnet, diesem auf das Budget angerechnet und die Polizei von diesen Kosten entlastet? (Zum Vergleich, bei Podiumsdiskussionen in Frohnau und auf der Jugendmesse „You“ und vielen anderen Orten war kein Polizeischutz für die Teilnehmer von Podiumsdiskussionen notwendig.) Zu 15., 16. und 17.: Nach Auskunft des Bezirksamtes Pankow war die Einrichtung „JUP e.V.“ nicht Veranstalter der Podiumsdiskussion. 20. Wie kann die Geschäftsführung in Anbetracht des gesamten Verhaltens des „JuP e.V.“ nachweisen, dass sie deeskalierend auf ihre jugendlichen oder nicht jugendlichen Besucher eingewirkt hat? Es liegen inzwischen so viele Indizien für Gewaltaufrufe des JuP e.V. vor, dass es dringend geboten ist, ein deeskalierendes Verhalten des JuP, seiner Geschäftsführung und seines Vorstands nachzuweisen. 21. Die Geschäftsführung des „JuP e.V.“ arbeitet mit jungen Menschen zusammen. Wurde bei der Einstellung der Geschäftsführung des „JuP e.V.“ und der Besetzung der 3 Halbtagsstellen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis verlangt und auf szenetypische Straftaten (für die linksextremistische Szene) überprüft? 4 Zu 20. und 21.: Die Einstellung der Geschäftsführung des „JUP e.V.“ und der Mitarbeiter/innen obliegt dem Träger JUP e.V. Der Träger erhält mit dem jährlichen Zuwendungsbescheid die Auflage sich von allen Beschäftigten ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Diese Überprüfung erfolgt in Zuständigkeit der Geschäftsführung des zuständigen freien Trägers. Im Rahmen der Berichterstattung an den Zuwendungsgeber werden besondere Vorkommnisse thematisiert. Berlin, den 27. August 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie