Drucksache 18 / 20 450 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 06. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. August 2019) zum Thema: Barrierefreie Erschließung des S-Bahnhofs Kaulsdorf (II) und Antwort vom 21. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20450 vom 06.08.2019 über Barrierefreie Erschließung des S-Bahnhofs Kaulsdorf (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wann hat der Senat die südliche barrierefreie Erschließung des S-Bahnhofs Kaulsdorf bei der dafür zuständigen DB Station & Service bestellt? Antwort zu 1: Der Senat hat mit Schreiben vom 05.10.2018 einen zusätzlichen Südostzugang am S- Bahnhof Kaulsdorf bei DB Station & Service AG bestellt. Frage 2: Wird der Bau, wie in der Drs. 18/15031 ausgeführt, über den Teilansatz in Kapitel 0730, Titel 89102 „Bahnhofsverschiebung, Zugänge, Aufgänge“, finanziert? Antwort zu 2: Das Vorhaben wird in das Förderprogramm „Bahnhofsverschiebung, Zugänge, Aufgänge“ aufgenommen. 2 Frage 3: Welche konkreten finanziellen Mittel wurden für den Bau angemeldet? Frage 4: Liegt für die Gesamtmaßnahme bereits eine Kostenschätzung vor? Antwort zu 3 und zu 4: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Im Rahmen der Ermittlung des Grobkostenrahmens werden die Kosten für eine Verlängerung der Personenüberführung auf ca. 3 Mio. € geschätzt.“ Frage 5: Wie weit sind die Planungen seitens der DB AG für die bauliche Realisierung der südlichen barrierefreien Erschließung des S-Bahnhofs? Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Derzeit befindet sich die Maßnahme noch in der Leistungsphase 0.“ Frage 6: Wann ist frühestens mit dem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen? Antwort zu 6: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Nach Abschluss der Verhandlungen zur Rahmenvereinbarung mit dem Land Berlin können nähere Angaben zur zeitlichen Einordnung getroffen werden.“ Frage 7: Wie weit sind die Planungen des Eigentümers, auf dem Grundstück Wilhelmsmühlenweg 3 ein Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage und ebenerdigen Stellplätzen zu errichten? Antwort zu 7: Hierzu liegt dem Senat kein aktueller Sachstand vor. Frage 8: Welche Auswirkungen hat die südliche barrierefreie Erschließung am S-Bahnhof Kaulsdorf auf das Vorhaben des Eigentümers? 3 Antwort zu 8: Die Auswirkungen des Südostzuganges auf das Vorhaben des Eigentümers lassen sich im Rahmen der Entwurfsplanung lediglich grob abschätzen. Seriöse Aussagen zu den Auswirkungen lassen sich erst im weiteren Planungsverlauf machen. Berlin, den 21.08.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz