Drucksache 18 / 20 451 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 06. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. August 2019) zum Thema: Bürgerschaftliches Engagement bei der Freiwilligen Feuerwehr (II) und Antwort vom 21. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20451 vom 06. August 2019 über Bürgerschaftliches Engagement bei der Freiwilligen Feuerwehr (II) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In seiner Antwort auf die Drs. 18/17502 hat der Senat erklärt, dass es in Einzelfällen vorkommen kann, dass der überbetriebliche Arbeitsmedizinische Dienst für eine endgültige Beurteilung der Einsatzdiensttauglichkeit eine spezielle fachärztliche Untersuchung für erforderlich ansieht und die Übernahme der Kosten für das betreffende Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr im Einzelfall geprüft wird, so dass die Kosten gegebenenfalls erstattet werden können. Der Senat hat angekündigt, diese Verfahrensweise zu überprüfen. Zu welchem Ergebnis ist der Senat gekommen? Wird es eine generelle Übernahme der Kosten künftig geben? Zu 1.: Um die ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden von zusätzlichen Kosten für als medizinisch notwendig erachtete, „erweiterte“ arbeitsmedizinische Untersuchungen zu entlasten, wurde der Fachbereich Arbeits- und Gesundheitsschutz von der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr beauftragt, die Thematik mit dem betriebsärztlichen Dienstleister AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH zu erörtern und ergänzende Vertragsvereinbarungen zu treffen. Nach erfolgter Abstimmung und Prüfung von möglichen Regelungen zur Kostenübernahme wurde folgende Verfahrensweise festgelegt und in Absprache mit dem Regionalleiter des AMD TÜV vereinbart: Eine weitere fachärztliche Untersuchung wird vom Betriebsarzt veranlasst und in einem entsprechenden Bericht für die jeweilige Kameradin bzw. den jeweiligen Kameraden dokumentiert. Der Betriebsarzt empfiehlt einen entsprechenden Facharzt, ggf. auch durch eine namentliche Benennung. Die Kosten der fachärztlichen Untersuchung werden über den AMD TÜV der Berliner Feuerwehr in Rechnung gestellt. 2. Welche konkreten Ergebnisse konnten bereits im Rahmen des Projekts zur Personalgewinnung für die Berliner Polizei und für die Berliner Feuerwehr bei der Bereitstellung von Wohnraum für Nachwuchskräfte erreicht werden? 2 von 3 Zu 2.: Die Beschaffung und Errichtung von vor allem studentischem Wohnraum bei der Polizei Berlin gehört zu einer der prioritären Maßnahmen der Projektgruppe „Mehr Blau und Rot in Berlin“. Mit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und der Berlinovo Grundstücksentwicklung GmbH (BGG) finden bereits intensive Abstimmungen zur Planung einer Immobilie in der Radelandstraße statt. Die BGG prüft derzeit eine belastbare Baukostenplanung. Die Berliner Feuerwehr sieht die Errichtung von Wohnraum für Beschäftigte der Feuerwehr ebenso als dringend notwendig. Sie hat dazu eine Projektgruppe eingerichtet, um entsprechende Immobilien für den Bau von Wohnungen zu identifizieren. 3. Wird zur Bereitstellung günstigen Wohnraums für Angehörige der Feuerwehr ebenso eine Kooperation mit der berlinovo angestrebt? Wie weit sind die Kooperationsgespräche und gibt es bereits analog zur Berliner Polizei konkrete Pläne für die Bereitstellung von Wohnraum sowie die zusätzliche Schaffung von Wohnraum? Zu 3.: Wie zu 2. ausgeführt, stellt die Bereitstellung von Wohnraum für die Beschäftigten der Berliner Feuerwehr ein wichtiges Thema dar. Konkrete Planungen bestehen derzeit jedoch noch nicht. 4. Verfolgt der Senat nun doch den Plan, günstigen Wohnraum für Angehörige der Feuerwehr an den geplanten Standorten für den Neubau von Wachen zu schaffen? Teilt der Senat die Auffassung, dass hier die Möglichkeit besteht, angesichts vielfältiger Flächenkonkurrenzen in der Stadt Synergien zu schaffen und den Wohnungsneubau mit dem Bau neuer Feuerwehr-Wachen zu verbinden? Zu 4.: Der Senat prüft den Bedarf an Wohnraum für Beschäftigte des Landes Berlin. Inwieweit dadurch Synergien geschaffen werden können, lässt sich derzeit nicht sagen. 5. Gibt es die Möglichkeit, an den Standorten den Bedarf an zusätzlichem Wohnraum planerisch an die Bauvorhaben zu koppeln? Wird der Senat dafür die notwendige planerische und finanzielle Vorsorge leisten? Zu 5.: Bei Vorhaben, bei denen die Planungen bereits laufen bzw. abgeschlossen sind, kann dieser Aspekt keine Berücksichtigung finden, da die Planungen weit fortgeschritten sind bzw. auf Typenprogrammen basieren. Bisher wird weder eine finanzielle noch planerische Vorsorge getroffen. Berlin, den 21. August 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport