Drucksache 18 / 20 455 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 07. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. August 2019) zum Thema: Anträge auf Akteneinsicht, Schriftliche Anfragen aus dem Parlament und Beantwortung durch die Regierung und Antwort vom 27. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. August 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Regierender Bürgermeister Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 455 vom 07. August 2019 über Anträge auf Akteneinsicht, Schriftliche Anfragen aus dem Parlament und Beantwortung durch die Regierung ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anträge auf Akteneinsicht durch die Mitglieder des Abgeordnetenhauses an den Senat und gegenüber den Bezirken wurden seit 2011 bis heute gestellt? Wie viele wurden hiervon positiv beschieden, wie viele abgelehnt und wie viele wurden erst durch gerichtliche Entscheidungen ermöglicht? (Bitte um Angabe der jeweiligen Behörde nach Jahren und Fraktionszugehörigkeit des Antragstellers) Antwort zu 1.: Es wird auf die Antwort auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 18/10 337 vom 24. Januar 2017 und Nr. 18/20 251 vom 15. Juli 2019 verwiesen. 2. Wo und wie werden die eingehenden Schriftlichen Anfragen durch Mitglieder des Abgeordnetenhauses beim Senat koordiniert und erfasst? 4. Mit welchem grundsätzlichen Verfahren und welchen Beteiligungen (Senatskanzlei, Fachverwaltung, Finanzverwaltung , nachgeordnete Behörden, Bezirke und weitere Stellen) sowie zeitlichen Abläufen erfolgt die Beantwortung ? Antwort zu 2. und 4.: Das Verfahren für die Behandlung Schriftlicher Anfragen ist in § 31 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Besonderer Teil (GGO II), geregelt : 2 Seite 2 von 4 „§ 31 – Schriftliche Anfragen (1) Schriftliche Anfragen (§ 50 GO Abghs) werden dem Senat von dem Präsidenten bzw. der Präsidentin des Abgeordnetenhauses übermittelt. Die Senatskanzlei leitet sie unverzüglich an die betroffene Senatsverwaltung bzw. die betroffenen Senatsverwaltungen weiter. Die Zuständigkeitsklärung erfolgt kurzfristig. Kann die federführende Zuständigkeit sowie ggf. die Beteiligung weiterer Senatsverwaltungen nicht innerhalb des ersten Arbeitstages nach Zugang der Anfrage durch Eintrag in die elektronische Akte der Senatskanzlei bestimmt werden, entscheidet hierüber der Chef bzw. die Chefin der Senatskanzlei spätestens am folgenden Arbeitstag . (2) Die schriftliche Anfrage wird namens des Senats vom federführenden Mitglied des Senats nach Abstimmung mit den beteiligten Senatsverwaltungen grundsätzlich innerhalb von drei Wochen schriftlich beantwortet. Hierfür ist die schlussgezeichnete Antwort der Senatskanzlei spätestens am 16. Tag nach Eingang der Anfrage beim Senat elektronisch zu übermitteln. (3) Die Beantwortung soll mit den in dieser Zeit zu ermittelnden Erkenntnissen erfolgen; sie darf nicht allein wegen ihres Umfangs zurückgewiesen werden. Bei Verzögerungen sind die dafür ursächlichen Gründe in der Beantwortung darzulegen. Eine Beantwortung kann auch durch den zuständigen Staatssekretär bzw. die zuständige Staatssekretärin erfolgen. (4) Das Ergebnis der so einfach und so schnell wie möglich vorzunehmenden Abstimmung ist auf dem Verfügungsentwurf für die Antwort zu vermerken; dabei sind die Namen der an der Abstimmung Beteiligten anzugeben. Auf die förmliche Mitzeichnung ist grundsätzlich zu verzichten . Sofern ausnahmsweise Mitzeichnungen für erforderlich gehalten werden, sind die Gründe aktenkundig zu machen. Bei Meinungsverschiedenheiten, ob ein Mitzeichnungsbegehren begründet ist, entscheidet hierüber der Chef der Senatskanzlei bzw. die Chefin der Senatskanzlei spätestens am folgenden Arbeitstag. Die Mitzeichnungsfrist beträgt drei Arbeitstage . Nach Ablauf der Frist gilt eine Mitzeichnung als erteilt.“ Nach der Registrierung der Schriftlichen Anfragen durch die Geschäftsstelle des Senats wird die Beantwortung durch die federführende Verwaltung ggf. unter Verwendung von Zulieferungen und Abfrage-Ergebnissen anderer Senatsverwaltungen, der Bezirke oder anderer Dienststellen, Beteiligungsunternehmen oder Einrichtungen vorgenommen. Nach Freigabe des Antwortentwurfs durch die Senatskanzlei wird die schlussgezeichnete Antwort dem Abgeordnetenhaus übermittelt. 3. Wie hat sich die Anzahl Schriftlicher Anfragen durch die Mitglieder des Abgeordnetenhauses an den Senat seit 2011 entwickelt? Bitte je nach Erfassung um Angaben insgesamt, nach Fraktionen oder einzelnen MdA. Antwort zu 3.: Die Entwicklung der Anzahl Schriftlicher Anfragen (bis Februar 2014 Kleine Anfragen ) seit Beginn der 17. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses am 27. Oktober 2011 bis zum 31. Dezember 2018 und die Verteilung nach Fraktionszugehörigkeit der Fragestellenden ist der nachfolgenden Übersicht 1 zu entnehmen, die aus der Vorgangsregistratur der Geschäftsstelle des Senats erstellt wurde. Die tatsächliche Anzahl Schriftlicher Anfragen liegt für den Gesamtzeitraum betrachtet um mindestens 1.500 Fälle höher, da gleichlautende Anfragen (jeweils ca. 690, 130 bzw. 35 Anfragen) zu Sachverhalten einzelner Schulen bzw. in deren Nähe registrierter Straftaten nur jeweils als ein Vorgang registriert sind. 3 Seite 3 von 4 Übersicht 1 Jahr → 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Fraktion ↓ SPD 5 76 153 293 395 236 575 442 CDU 4 205 319 341 357 272 686 860 Bündnis 90/ Die Grünen 41 470 351 584 558 396 318 500 Die Linke 20 306 229 397 498 397 377 428 PIRATEN -- 261 574 572 616 297 AfD 38 291 627 FDP 32 576 650 mehrere Fraktionen 3 3 2 4 6 fraktionslos 2 4 7 5 21 GESAMT 70 1.318 1.631 2.191 2.434 1.670 2.832 3.534 5. In welchem Umfang wurden Schriftliche Anfragen durch die Senatskanzlei, die jeweils fachlich zuständigen Senatsverwaltungen und durch bezirkliche Zuarbeiten seit 2011 beantwortet? (Bitte um Angaben zu jeder Senatsverwaltung , bei der Senatsinnenverwaltung um gesonderte Ausweisung der Schriftlichen Anfragen, welche sich an die Polizei Berlin richteten.) Antwort zu 5.: Die Verteilung der Schriftlichen Anfragen auf die für die Beantwortung federführenden Verwaltungen ist der nachfolgenden Übersicht 2 zu entnehmen, die aus der Vorgangsregistratur der Geschäftsstelle des Senats erstellt wurde. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zur Beantwortung der Frage 3 verwiesen. Übersicht 2 4 Seite 4 von 4 6. Welche personellen Ressourcen stehen – nebst der Sachbearbeiter Ebene zur individuellen Bearbeitung – beim Senat und in den Bezirken für die Organisation der Beantwortung parlamentarischer Anfragen zur Verfügung, wie haben sich diese seit 2011 entwickelt? Antwort zu 6.: In den Senatsverwaltungen und in der Senatskanzlei sind für die Organisation der Beantwortung parlamentarischer Anfragen vorrangig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbindungsstellen bzw. der Geschäftsstelle des Senats zuständig; in der Senatskanzlei ist eine Dienstkraft ausschließlich mit Verwaltungstätigkeiten betreffend Schriftliche Anfragen befasst. Seit 2016 bestehen in der Geschäftsstelle des Senats zusätzliche personelle Ressourcen im Umfange von 2/3 einer Vollzeitstelle. Die Bezirke stellen die personellen Ressourcen eigenverantwortlich bereit. 7. Sieht der Senat einen Zusammenhang aus der Vielzahl parlamentarischer Anfragen und einer wiederholt oberflächlichen , ausweichenden und unvollständigen Beantwortung, welche Nachfragen und damit weitere Schriftliche Anfragen erforderlich machen? Welche qualitativen Verbesserungen erachtet der Senat als notwendig? 8. Würde eine Verlängerung der Bearbeitungsdauer der Schriftlichen Anfragen von drei auf vier Wochen nach Einschätzung des Senats zu qualitativen Verbesserungen der Antworten führen? Antwort zu 7. und 8.: Die Schriftlichen Anfragen werden von der federführenden Verwaltung innerhalb der vom Verfassungsgesetzgeber als Regelfall gesetzten Frist nach bestem Wissen und mit den in dieser Frist einzuholenden Informationen beantwortet. Der Senat sieht daher den vom Fragesteller bezeichneten Zusammenhang nicht und teilt die in den Fragen vorgenommenen Wertungen nicht. Berlin, den 27. August 2019 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei