Drucksache 18 / 20 457 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 29. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. August 2019) zum Thema: Organisierte Kriminalität – Beschlagnahmung von 77 Immobilien – Status Quo 2019 (III) und Antwort vom 21. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20457 vom 29. Juli 2019 über Organisierte Kriminalität - Beschlagnahme von 77 Immobilien - Status Quo 2019 (III) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sind die 15 namentlich bekannten Notare im Vorfeld der Beschlagnahmung der 77 Immobilien bereits mit Fällen von Clankriminalität assoziiert worden oder waren sie anderweitig polizeilich bekannt? Zu 1.: Seitens der ermittelnden Behörden des Landes Berlin liegen keine der Frage entsprechenden Erkenntnisse vor. 2. Wurden diese 15 Notare als Zeugen im laufenden Verfahren vernommen und falls nein, wieso nicht? Zu 2.: Vernehmungen der die Kaufverträge und die Bestellung von Grundschulden beurkundenden Notare sind bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgt. Nicht zuletzt unter Berücksichtigung des den beteiligten Notaren zustehenden Zeugnisverweigerungsrechtes nach § 53 Strafprozessordnung (StPO) war aus der Durchführung entsprechender Vernehmungen für die Staatsanwaltschaft Berlin kein weitergehender Erkenntnisgewinn zu erwarten. 3. Wie viele Immobilien wurden tatsächlich durch Zwangsversteigerungen in das Eigentum der Familie R. überführt? (Aufstellung erbeten.) 4. Zu welchen Beträgen wurden die 77 Immobilien ersteigert? (Aufstellung erbeten, gegebenenfalls grobe Preisspannen angeben.) 5. An welche konkreten Gewerbe (Einzelhandel, Friseur, Handyladen etc.) wurden die Gewerbeeinheiten der 77 Immobilien vermietet? (Aufstellung nach Gewerbearten und Gewerbeeinheiten erbeten.) Zu 3. bis 5.: Es wurden insgesamt 17 Eigentumswohnungen in Berlin zu einem Gesamtbetrag von 348.250 Euro sowie zwei Häuser in Berlin und ein Haus in Mahlow zu einem Gesamtbetrag von 1.975.000 Euro im Wege der Zwangsversteigerung erworben. Von den betreffenden Immobilien (bzw. Teilen von diesen) wurden fünf an diverse Gewerbetreibende vermietet. 2 Nähere Angaben zu den Erwerbsvorgängen und den einzelnen Objekten können aufgrund einer möglichen Gefährdung des Ermittlungszwecks in dem laufenden Ermittlungsverfahren nicht gemacht werden, da nicht auszuschließen ist, dass durch diese Angaben Zeugen beeinflusst werden oder die öffentliche Benennung der Objekte die Motivation zur Verdunkelung bietet. 6. Welche Erkenntnisse liegen vor, dass Clanmitglieder der Familie R. aus Neukölln bei Zwangsversteigerungen andere Bieter oder neue Eigentümer direkt oder indirekt bedroht haben? Zu 6.: Den ermittelnden Behörden des Landes Berlin liegen keine Erkenntnisse dazu vor, dass Angehörige der bezeichneten Familie oder deren Helfer bei Zwangsversteigerungen Bieter bzw. Ersteigerer der Immobilien indirekt oder direkt bedroht haben. Berlin, den 21. August 2019 In Vertretung Dr. Brückner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung