Drucksache 18 / 20 459 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 29. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. August 2019) zum Thema: Organisierte Kriminalität –Überfall auf einen Geldtransporter am 19.10.2018 und Antwort vom 21. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20459 vom 29. Juli 2019 über Organisierte Kriminalität - Überfall auf einen Geldtransporter am 19.10.2018 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was ereignete sich konkret am 19.10.2018 beim Überfall auf einen Geldtransporter in der Nähe vom Alexanderplatz? 2. Wie viele Täter waren an diesem Überfall beteiligt? 3. Welcher Fahrzeugtyp, bzw. welche Fahrzeugtypen wurde/n als Fluchtwagen eingesetzt? Zu 1 bis 3.: Nach den im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gewonnenen Erkenntnissen hat sich am 19. Oktober 2018 beim Überfall auf einen Geldtransporter in der Nähe vom Alexanderplatz im Wesentlichen Folgendes ereignet: Gegen 7:30 Uhr befuhr ein Geldtransporter die Schillingstraße in Richtung Alexanderstraße in 10179 Berlin-Mitte. Auf Höhe der Hausnummer 31 wurde der Transporter von zwei Fahrzeugen an seiner Weiterfahrt gehindert. Zunächst wurde er von vorn von einem Audi A6 Avant ausgebremst , sofort danach von einem Mercedes Benz R-Klasse hinten gerammt und somit von den beiden Täterfahrzeugen eingekeilt. Sodann stiegen fünf Täter aus den Tatfahrzeugen , legten Keile unter die Räder des Geldtransporters und bedrohten die Besatzung des Transporters mittels vorgehaltener vollautomatischer Gewehre. Sodann öffneten die Täter mit zuvor beschafften Hydraulikspreitzern die Türen des Transporters und verluden die Geldkisten in eines der Fluchtfahrzeuge. Auf der anschließenden Flucht, verfolgt von einem Funkstreifenwagen, verursachten die Täter mehrere Unfälle und schossen auf den Funkwagen, der daraufhin die Verfolgung abbrechen musste. Die Täter konnten zunächst unerkannt entkommen und mussten dabei die Beute zurücklassen, da das die Geldkisten transportierende Fahrzeug infolge der Unfälle fahruntüchtig geworden war. Auf die Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft vom 3. Mai 2019 wird verwiesen. 2 4. Handelte es sich dabei um gestohlene oder gemietete Fahrzeuge, bzw. konnten die Fahrzeughalter ermittelt werden? Zu 4.: Nach den im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gewonnenen Erkenntnissen wird bisher davon ausgegangen, dass das Fahrzeug Mercedes Benz R-Klasse legal erworben und das Fahrzeug Audi A 6 Avant unterschlagen wurde. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 1. bis 3. verwiesen. 5. Welche Angaben können zur Bewaffnung der Täter und zum Einsatz von Waffen und Werkzeugen gemacht werden? Zu 5.: Es wurden vollautomatische Gewehre und hydraulische Spreitzer verwendet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 1. bis 3. verwiesen. 6. Konnte die Herkunft der Waffen ermittelt werden und wenn ja, mit welchen Ergebnissen wurde der Waffenherkunft nachgegangen? Zu 6.: Nein. 7. Wie viele der am Überfall beteiligten Täter sind polizeilich zuvor und seitdem Überfall in Erscheinung getreten? (Aufstellung über Delikte und das Alter der jeweiligen Täter zum Tatzeitpunkt erbeten.) Zu 7.: Zu möglichen Vorstrafen der Tatverdächtigen bzw. Angeklagten/Angeschuldigten und sonstigen polizeirelevanten Informationen betreffend deliktische Vor- und Nachtaterkenntnisse können keine Angaben gemacht werden. Eine mögliche Gefährdung der Beweisaufnahme im Rahmen der bevorstehenden Hauptverhandlung (siehe die Antwort zu 11.) kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Entsprechende Informationen könnten beispielsweise zu einer Veränderung des Aussageverhaltens von Zeugen oder auch zu einer Beeinflussung von Schöffen führen. Zudem stehen der erbetenen Auskunft auch vorrangige Belange des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Betroffenen entgegen. 8. Kommen alle Tatverdächtigen aus Berlin, genauer aus dem Bezirk Neukölln? Zu 8.: Die Tatverdächtigen bzw. Angeklagten/Angeschuldigten kommen nach den im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gewonnenen Erkenntnissen aus Berlin, jedoch nicht alle aus Neukölln. 9. Wurden beteiligte Täter früher bereits in der Intensivtäterdatei geführt und wenn ja, wie viele von ihnen? Zu 9.: Auch hierzu können aus den in der Antwort zu 7. dargelegten Gründen keine Angaben gemacht werden. 10. Welche Staatsbürgerschaften haben die Tatverdächtigen bzw. Angeklagten? (Aufstellung erbeten.) Zu 10.: Ein Angeklagter/Angeschuldigter ist nach den im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gewonnenen Erkenntnissen deutscher Staatsangehöriger. Bei den anderen Angeklagten ist die Staatsangehörigkeit ungeklärt. 11. Seit wann läuft der Prozess zu diesem Überfall und wann ist mit dem Prozessabschluss zu rechnen? Zu 11.: Gegen zwei Angeklagte beginnt der Prozess am 19. September 2019 vor dem Landgericht Berlin. Es sind vorerst Termine bis zum 27. Januar 2020 anberaumt. Gegen einen weiteren verdächtigen Mittäter, dessen Verfahren abgetrennt worden war, ist erst 3 kürzlich Anklage erhoben worden. Es dürfte zu erwarten sein, dass beide Verfahren zwecks gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden werden. 12. Was wird den Tätern konkret vorgeworfen? (Aufstellung nach Tätern erbeten.) Zu 12.: Angeklagter 1 Schwerer Raub, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, gefährli-cher Eingriff in den Straßenverkehr Angeklagter 2 Beihilfe zum schweren Raub Angeklagter/Angeschuldigter 3 Schwerer Raub, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Verstoß gegen das Waffengesetz und Kriegswaffengesetz 13. Wie hoch war genau die Beute dieses Überfalls? Zu 13.: Ca. 7 Millionen Euro wurden zunächst erlangt, jedoch konnte die gesamte Beute sichergestellt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 1. bis 3. verwiesen. 14. Gab es im Vorfeld des Überfalls Informationen zur Höhe des Geldbetrages, der sich im Transporter befinden würde, bzw. liegen Erkenntnisse darüber vor, wie die Täter gegebenenfalls an diese Informationen gelangt sind? Zu 14.: Nach den im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gewonnenen Erkenntnissen ist dies nicht der Fall. 15. Wann und wo genau kam es zum Gebrauch der Schusswaffen und in wie weit wurden dabei Einsatzkräfte der Polizei, bzw. Tatverdächtige verletzt? Zu 15.: Die Schussabgabe erfolgte während der Verfolgungsfahrt nach dem um 7.30 Uhr erfolgten Überfall in der Neuen Grünstraße. Es gab keine Verletzten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 1. bis 3. verwiesen. 16. Wie viele der Tatverdächtigen wurden in der Vergangenheit bereits wegen Straftaten verurteilt? (Aufstellung mit Delikten erbeten.) Zu 16.: Diese Frage kann ebenfalls aus den in der Antwort zu 7. dargelegten Gründen nicht beantwortet werden. Berlin, den 21. August 2019 In Vertretung Dr. Brückner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung