Drucksache 18 / 20 464 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 29. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. August 2019) zum Thema: Organisierte Kriminalität – Diebstahl vom „Goldnest“ in Marzahn und Antwort vom 27. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20464 vom 29. Juli 2019 über Organisierte Kriminalität – Diebstahl vom „Goldnest“ in Marzahn ___________________________________________________________________ Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die nicht in allen Punkten in eigener Zuständigkeit des Senats liegen und somit nicht in eigener Kenntnis beantwortet werden können. Der Senat hat daher die Schulaufsicht der Region Marzahn- Hellersdorf um Zulieferung gebeten. Nachfolgende Aussagen wurden dem Senat übermittelt: 1. Wann genau ereignete sich der Diebstahl des sogenannten „Goldnests“ in der Biesdorfer Grundschule in Marzahn-Hellersdorf? Zu 1.: Der Diebstahl in der Fuchsberg-Grundschule ereignete sich in der Nacht vom 14.05.2019 auf den 15.05.2019. 2. Auf welche konkrete Summe ist der Werte dieses Kunstobjekts dotiert? Zu 2.: Zum Zeitpunkt der Anschaffung belief sich der Goldwert des Kunstobjektes auf 30.000 Euro. 2 3. War das Kunstobjekt speziell versichert und welche konkreten Maßnahmen wurden zu dessen Sicherung im Grundschulgebäude, bzw. auf dem Grundschulgelände getroffen? (Aufstellung über Sicherungsmaßnahmen erbeten.) Zu 3.: Eine Versicherung seitens des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf gab es nicht. Die vorab bestückte und geschlossene sowie dichtverschweißte Vitrine, innen mit Vakuum versehen, wurde in einen Stahltresor, der in einer Wandaussparung eingebaut wurde, von innen eingeschoben. Die Klinker der Außenwand verdecken den umlaufenden Stahlrahmen. Die Vitrine ist thermisch mit einer Isolierschicht vom Stahltresor getrennt und anschließend mit diesem verschweißt und verschraubt worden. Ein Herausnehmen ist somit nicht möglich. Der Stahltresor besteht aus VA- Stahlblech 1.4571. Die Glasscheiben der Vitrine bestehen aus Verbundsicherheitsglas (VSG) P8B 36mm und PVB Folie 0,76mm. Die Folie dient der Abwehr von Axt- und Hammerschlägen. Eingelassen in das Glas ist eine ESG Alarmsicherheitsschleife von 6mm. Ebenso erfolgte eine zusätzliche Sicherung mit einer Glasscheibe, die vom Innenhof aus angebracht wurde. Das Kunstobjekt wurde videoüberwacht und war an die Alarmanlage der Schule und somit an das zuständige Wachschutzunternehmen angeschlossen. 4. Welche Aussagen lassen über den Personenkreis treffen, der über den tatsächlichen Wert des Kunstobjekts sowie dessen Verwahrung Kenntnis hatte, bzw. wie lässt sich dieser Personenkreis eingrenzen? Zu 4.: Auskunft hierzu kann nur durch die zuständigen Ermittlungsbehörden erteilt werden. 5. Wurden das Grundschulgebäude bzw. das Kunstobjekt durch einen Sicherheitsdienst bewacht, bzw. regelmäßig kontrolliert? Zu 5.: Das Kunstobjekt wurde videoüberwacht und war an die Alarmanlage der Schule und somit an das zuständige Wachschutzunternehmen angeschlossen. 6. Welche geltenden Sicherheitsstandards müssen erfüllt werden, damit Kunstobjekte dieser Wertkategorie in Schulgebäuden verwahrt oder ausgestellt werden dürfen, und hat die Grundschule in Marzahn-Hellersdorf diese entsprechenden Auflagen erfüllt? (Aufstellung erbeten.) Zu 6.: Hierzu geltende Sicherheitsstandards sind Projekt-bezogen und individuell. Die dafür festgelegten Sicherheitsmaßnahmen wurden umgesetzt. 7. Was ist konkret über den Tathergang des Diebstahls bekannt? Zu 7.: 3 Auskunft hierzu kann nur durch die zuständigen Ermittlungsbehörden erteilt werden. 8. Wann erfuhren der örtliche Polizeiabschnitt und das Landeskriminalamt Berlin von dem Diebstahl? Zu 8.: Auskunft hierzu kann nur durch die zuständigen Ermittlungsbehörden erteilt werden. 9. Was konkret haben die Ermittlungen und Durchsuchungen in den letzten Monaten zum Diebstahl des „Goldnests“ ergeben? Zu 9.: Auskunft hierzu kann nur durch die zuständigen Ermittlungsbehörden erteilt werden. 10. Ist davon auszugehen, dass auch hier wie beim „Münzraub“ aus dem Bodemuseum die Clankriminalität eine entscheidende Rolle spielt und das Kunstobjekt womöglich eingeschmolzen wurde? Zu 10.: Auskunft hierzu kann nur durch die zuständigen Ermittlungsbehörden erteilt werden. 11. Lässt der konkrete Tathergang Rückschlüsse auf das Täterumfeld zu, ähnlich wie auch beim „Münzraub“? Zu 11.: Auskunft hierzu kann nur durch die zuständigen Ermittlungsbehörden erteilt werden. 12. Wie ist die Sicherung und Verwahrung von Kunstobjekten an Schulen im Land Berlin seither geregelt und wie sollen Diebstähle wie dieser, z.B. durch spezielle Sicherungsmaßnahmen, künftig verhindert werden? Zu 12.: Hierzu geltende Sicherheitsstandards sind Projekt-bezogen und müssen individuell festgelegt werden. Berlin, den 27. August 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie