Drucksache 18 / 20 467 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 05. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. August 2019) zum Thema: Stickoxid-Immissionen und Luftreinhalteplan – Beispiele Spandauer Damm und Kantstraße? und Antwort vom 20. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tino Schopf (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20467 vom 5. August 2019 über Stickoxid-Immissionen und Luftreinhalteplan – Beispiele Spandauer Damm und Kantstraße? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: RUBIS steht für "Ruß- und Benzol-Immissionssammler". Es handelt sich dabei um ein vom Passivsammler unabhängiges Probenahmeverfahren. Die Messungen mittels Stickstoffdioxid-Passivsammlern erfolgen in einem Zweiwochenrhythmus. Es wird also ein Stickstoffdioxid-Wert ermittelt, der eine mittlere Konzentration für 14 Tage abbildet. Die tatsächliche Beprobungsdauer kann dabei durch Feiertage geringfügig variieren. Eine Angabe pro Monat ist aufgrund des Zwei-Wochen-Rhythmus der Messungen nicht sinnvoll möglich, hierzu wird auf die Antwort zu Frage 6 der Anfrage 18/15375 verwiesen. Zudem wird auf die Vorläufigkeit der Stickstoffdioxid-Passivsammler-Werte aus dem Jahr 2019 hingewiesen. Frage 1: Welche Werte für NO2 wurden seit Anfang 2017 an den RUBIS-Passivsammlern a) an am Spandauer Damm 103 (MS531) und b) der Kantstr. 117 (MS528) gemessen (bitte Werte ab Januar 2017 bis Juli 2019 14tägig und als Monatsmittelwert in Tabellenform angeben)? Antwort zu 1: Die 14-tägigen Messwerte von Januar 2017 bis Juli 2019 sind - soweit sie vorliegen - der folgenden Tabelle zu entnehmen. 2 Datum Probennahmestart Datum Probennahmeende NO2 in µg/m³ am MS528 NO2 in µg/m³ am MS531 (zwischen 7 Uhr und 15 Uhr) (zwischen 7 Uhr und 15 Uhr) (Kantstr. 117) (Spandauer Damm 103) 20.12.2016 03.01.2017 35 38 03.01.2017 17.01.2017 41 48 17.01.2017 31.01.2017 54 60 31.01.2017 14.02.2017 46 48 14.02.2017 28.02.2017 41 40 28.02.2017 14.03.2017 60 53 14.03.2017 28.03.2017 48 59 28.03.2017 11.04.2017 42 54 11.04.2017 25.04.2017 34 42 25.04.2017 09.05.2017 39 51 09.05.2017 23.05.2017 54 72 23.05.2017 06.06.2017 32 54 06.06.2017 20.06.2017 40 58 20.06.2017 04.07.2017 36 48 04.07.2017 18.07.2017 40 58 18.07.2017 01.08.2017 37 52 01.08.2017 15.08.2017 48 58 15.08.2017 29.08.2017 49 60 29.08.2017 12.09.2017 42 61 12.09.2017 26.09.2017 42 53 26.09.2017 10.10.2017 39 45 10.10.2017 24.10.2017 50 59 24.10.2017 07.11.2017 35 44 07.11.2017 21.11.2017 42 48 21.11.2017 05.12.2017 38 45 05.12.2017 19.12.2017 44 52 19.12.2017 02.01.2018 38 42 02.01.2018 16.01.2018 38 42 16.01.2018 30.01.2018 42 50 30.01.2018 13.02.2018 47 51 13.02.2018 27.02.2018 42 56 27.02.2018 13.03.2018 45 63 13.03.2018 27.03.2018 39 46 27.03.2018 10.04.2018 42 57 10.04.2018 24.04.2018 45 64 24.04.2018 08.05.2018 40 54 08.05.2018 22.05.2018 33 47 22.05.2018 05.06.2018 39 58 05.06.2018 19.06.2018 38 54 19.06.2018 03.07.2018 24 34 03.07.2018 17.07.2018 30 37 17.07.2018 31.07.2018 37 49 31.07.2018 14.08.2018 42 63 3 Datum Probennahmestart Datum Probennahmeende NO2 in µg/m³ am MS528 NO2 in µg/m³ am MS531 14.08.2018 28.08.2018 45 57 28.08.2018 11.09.2018 45 57 11.09.2018 25.09.2018 50 -- 25.09.2018 09.10.2018 47 55 09.10.2018 23.10.2018 65 75 23.10.2018 06.11.2018 36 44 06.11.2018 20.11.2018 39 44 20.11.2018 04.12.2018 35 49 04.12.2018 18.12.2018 33 36 18.12.2018 03.01.2019 28 34 03.01.2019 15.01.2019 27 31 15.01.2019 29.01.2019 43 51 29.01.2019 12.02.2019 34 49 12.02.2019 26.02.2019 46 60 26.02.2019 12.03.2019 37 54 12.03.2019 26.03.2019 32 45 26.03.2019 09.04.2019 36 51 09.04.2019 24.04.2019 26 41 24.04.2019 07.05.2019 31 42 07.05.2019 21.05.2019 32 47 21.05.2019 04.06.2019 29 46 04.06.2019 18.06.2019 33 65 18.06.2019 02.07.2019 32 51 02.07.2019 16.07.2019 21 29 16.07.2019 30.07.2019 27 44 Hinsichtlich der Bildung von Monatsmittelwerten wird auf die Vorbemerkung bzw. auf die Antwort zu Frage 6 der Anfrage 18 / 15 375 verwiesen. Frage 2: Wie hat sich die Einführung von Tempo 30 auf der Kantstraße ab Herbst 2018 auf die gemessenen NO2- Werte ausgewirkt (bitte gleitenden Jahresmittelwert August 18 – Juli 2019 angeben)? Antwort zu 2: Die Mittelwertbildung ist für den exakten angefragten Zeitraum aufgrund des vierzehntägigen Wechselrhythmus nur durch gewichtete Mittelung möglich. Deshalb wurde zur Bestimmung des Mittelwertes ein Intervall gewählt, das vollständig im angefragten Zeitraum liegt. Der NO2-Mittelwert an der Kantstr. 117 beträgt 37 µg/m³ für den Zeitraum vom 31.07.2018 bis 30.07.2019. Die Anordnung der maximal zulässigen Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h erfolgte erst am 5. November 2018. Eine Auswertung der Wirksamkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf die NO2-Jahresbelastung ist zurzeit noch nicht möglich. Die Beurteilung der Luftqualität hinsichtlich der NO2-Belastung erfolgt stets auf der Grundlage des 4 Jahresmittelwertes, da hierfür der Grenzwert festgelegt wurde. Es müssen also erst die NO2-Werte für den Zeitraum vom 5.11.2018 bis 4.11.2019 vorliegen, um einen Jahresmittelwert bilden zu können. Der dann vorliegende Jahresmittelwert kann mit dem entsprechenden Jahresmittelwert von November 2017 bis November 2018 verglichen werden. Frage 3: Wie viele Kraftfahrzeuge wurden vor der Einführung von T-30 und seitdem auf dem betroffenen Abschnitt der Kantstr. (z.B. zwischen Wilmersdorfer Str. und Leibnizstraße) pro Richtung durchschnittlich in der Stunde bzw. pro Tag gezählt? Antwort zu 3: Die automatische Datenerfassung der Anzahl der Kraftfahrzeuge an der Kantstraße hat am 09.05.2018 begonnen. Die durchschnittliche Anzahl an Kraftfahrzeugen pro Tag (Kfz/24 h) im Zeitraum vom 09.05.2018 bis 04.11.2018 bei einer maximal erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h (T50) und vom 05.11.2018 bis 12.08.2019 bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h (T30) kann folgender Tabelle entnommen werden. Abschnitt zwischen Richtung T50 T30 Holtzendorffstraße und Windscheidstraße Ost 11.846 10.992 Kfz/24h Holtzendorffstraße und Windscheidstraße West 11.453 10.154 Kfz/24h Kaiser-Friedrich-Straße und Wilmersdorfer Straße Ost 9.466 8.491 Kfz/24h Kaiser-Friedrich-Straße und Wilmersdorfer Straße West 12.785 10.257 Kfz/24h Leibnizstraße und Weimarer Straße, 2. LM vor Weimarer Straße West 11.139 10.419 Kfz/24h Weimarer Straße und Leibnizstraße Ost 11.430 9.910 Kfz/24h Leibnizstraße und Wielandstraße Ost 10.450 10.208 Kfz/24h Schlüterstraße und Wielandstraße West 10.742 10.218 Kfz/24h am Savignyplatz Ost 9.021 8.626 Kfz/24h am Savignyplatz West 9.811 8.710 Kfz/24h Es wird darauf hingewiesen, dass ein direkter Vergleich der durchschnittlichen Anzahl der Kraftfahrzeuge vor und nach Einführung der Tempo-30-Regel nicht zielführend ist. Unterschiede in den Durchschnittswerten sind im Wesentlichen auf den üblichen wochenund jahreszeitlichen Verlauf der Verkehrsstärken (Wochenenden, Ferien, Feiertage etc.) sowie auf besondere Ereignisse im Umfeld (z. B. Baumaßnahmen) zurückzuführen. Frage 4: Wie viele Tempoüberschreitungen und in welcher Höhe wurden mit Hilfe der beiden Dialogdisplays (Höhe Weimarer Str.) oder auf andere Weise (bitte Art und Häufigkeit seit Nov. 2018 angeben) im Tempo 30 Abschnitt der Kantstraße ermittelt? Antwort zu 4: Die Analyse der Daten des Dialogdisplays an der Kantstraße, Höhe Weimarer Straße, hat ergeben, dass ungefähr ein Drittel der Fahrzeuge schneller als 33 km/h fahren. Über die 5 Qualität und Genauigkeit der Daten kann keine Aussage getroffen werden, da die Geräte teilweise schon sehr alt sind und die Messungenauigkeit nicht zertifiziert worden ist. Frage 5: Wie viele Kraftfahrzeuge werden/wurden im Bereich des RUBIS-Passivsammlers am Spandauer Damm 103 pro Richtung durchschnittlich in der Stunde bzw. pro Tag gezählt? Antwort zu 5: Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) weist in der Straßenverkehrszählung 2014 für diesen Abschnitt eine werktägliche Kfz-Verkehrsstärke von 50.600 Kfz/24 h aus. Gründe für eine asymmetrische Belastung liegen nicht vor, weshalb von 25.300 Kfz/24 h pro Richtung ausgegangen werden muss. Der Abschnitt gehört nicht zum Verkehrsversuch T30. Im Bereich des Spandauer Damm 103 existieren keine Verkehrsmessstellen. Die nächsten Messstellen sind weiter westlich zwischen Spreetalallee und Meiningenallee sowie weiter östlich zwischen Leibniz- und Marie-Elisabeth-Lüders-Straße. Beide Standorte sind aber so weit vom Spandauer Damm 103 entfernt, dass eine Übertragung der Messwerte nicht möglich ist. Frage 6: Welche Monatsmittelwerte (seit Jan.2018) und welche gleitenden Jahresmittelwerte (jeweils für August 2017 bis Juli 2018 und August 2018 bis Juli 2019) für NO2 bzw. NOx ergeben sich aus der RUBIS-Auswertung am Spandauer Damm 103 bisher? Antwort zu 6: Hinsichtlich der Unterscheidung zwischen RUBIS und Passivsammler sowie hinsichtlich der Bildung von Monatsmittelwerten wird auf die Vorbemerkung bzw. auf die Antwort zu Frage 6 der Anfrage 18 / 15 375 verwiesen. Die Mittelwertbildung ist für den exakten angefragten Zeitraum aufgrund des vierzehntägigen Wechselrhythmus nur durch gewichtete Mittelung möglich. Deshalb wurde zur Bestimmung des Mittelwertes ein Intervall gewählt, das vollständig im angefragten Zeitraum liegt. Der NO2-Mittelwert am Spandauer Damm 103 beträgt 51 µg/m³ für den Zeitraum vom 01.08.2017 bis 31.07.2018 und 49 µg/m³ für den Zeitraum vom 31.07.2018 bis 30.07.2019. Frage 7: Warum wird am Spandauer Damm nicht auf der Nordseite östlich der Autobahnauffahrten im Bereich der Hausnummern 80-84 gemessen, obwohl dort wegen der beidseitigen hohen Randbebauung und der wg. der ansteigenden Fahrbahn (Beschleunigung der Fahrzeuge) mit deutlich höheren NO2-Belastungen zu rechnen ist? Frage 8: Werden die Messungen z.B. am Spandauer Damm, aber auch z.B. am Kaiserdamm und in der Kaiser- Friedrich-Str. demnächst vom Senat ergänzt, um dem aktuellen EUGH-Urteil C-273/17 – was fordert, dass dort gemessen werden muss, wo die höchsten Belastungen zu erwartet sind – gerecht zu werden – wenn nein, warum nicht? 6 Frage 9: Wird der Senat die Anforderungen des EUGH-Urteils C-273/17 auch am Spandauer Damm umsetzen und die RUBIS-Messstelle dort an den höher belasteten Abschnitt vor den Hausnummern 80-84 verlegen – wenn nein, warum nicht? Antwort zu 7, 8 und 9: Die Fragen 7, 8 und 9 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Standort des Passivsammlers MS531 am Spandauer Damm 103 genügt den Anforderungen der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (39. BImSchV). Die Messung ist für einen Straßenabschnitt von mindestens 100 Metern repräsentativ. Sie wird auf der Südseite des Spandauer Damms durchgeführt, da aufgrund der in Berlin vorherrschenden Süd-West-Anströmung höhere Werte auf der dem Wind zugewandten Seite zu erwarten sind. Es wird darauf hingewiesen, dass es weder rechtlich erforderlich noch praktisch umsetzbar ist, an jeder belasteten Straße die Luftschadstoffbelastung zu messen. Die Mindestanzahl an ortsfesten Messungen wird in der 39. BImSchV festgelegt. Diese Mindestanzahl wird in Berlin weit überschritten. Über ortsfeste Messungen hinaus können Modellrechnungen durchgeführt werden, um angemessene Informationen über die räumliche Verteilung der Luftqualität zu erhalten. Weiter wird darauf hingewiesen, dass der Ort der Probenahmestellen, „[…] an denen Messungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vorgenommen werden, […] so zu wählen [ist], dass folgende Daten gewonnen werden: - Daten über Bereiche innerhalb von Gebieten und Ballungsräumen, in denen die höchsten Werte auftreten, denen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt oder indirekt über einen Zeitraum ausgesetzt sein wird, der im Vergleich zum Mittelungszeitraum der betreffenden Immissionsgrenzwerte signifikant ist;“ (39. BImSch, Anlage 3, lit. B. 1 a). Das zur Beurteilung der Luftqualität festgelegte Gebiet umfasst das gesamte Gebiet innerhalb der Landesgrenzen Berlins. Dies hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil am 26.06.2019 bestätigt und dies wird in Berlin korrekt umgesetzt. Der für Berlin relevante Straßenabschnitt mit den höchsten zu erwartenden NO2-Werten liegt an der Leipziger Straße. Dort wird anhand von Passivsammlern die NO2-Belastung gemessen. Die Messstelle am Spandauer Damm 103 wird nicht umgesetzt, da dadurch unter anderem die langjährige Zeitreihe unterbrochen würde. An der Kaiser-Friedrich-Straße 41 wird seit 01.01.2019 ein zusätzlicher Passivsammler betrieben. Frage 10: Wo (an welchen Straßenabschnitten und vor welchen Hausnummern) sind die zusätzlichen 13 Passivsammler, die der Senat seit Januar 2019 einsetzt1 installiert worden und welche Messwerte wurden 1 Vgl. Abgeordnetenhaus Drs. 18/18245 Antwort zu Frage 9 7 mit diesen Passivsammlern bisher erzielt (bitte NO2-Werte ab Januar 2019 14tägig und als Monatsmittelwert in Tabellenform angeben)? Antwort zu 10: Die zusätzlichen Passivsammler werden seit 2019 an folgenden Standorten betrieben: Messstellen- Nummer Straße Postleitzahl und Ort 1 601 Brückenstr. 15 10179 Berlin 2 602 Kaiser-Friedrich-Str. 41 10627 Berlin 3 603 Leonorenstraße 94 12247 Berlin 4 604 Martin-Luther-Str. 106 10825 Berlin 5 605 Stromstraße 58/61; Parkplatz 10551 Berlin 6 606 Birkenstraße 54 10559 Berlin 7 607 Reinhardtstraße 47 10117 Berlin 8 608 Oranienstraße 159 10969 Berlin 9 609 Elsenstraße 102 12435 Berlin 10 610 Erkstraße 10-11 12043 Berlin 11 611 Friedrichstraße, Maritim Hotel 10117 Berlin 12 612 Torstraße 134 10119 Berlin 13 613 Leipziger Straße; Laterne 19 (keine Hausnummer in der Nähe; zwischen "Platz des Volksaufstandes von 1953" und Bundesrat) 10117 Berlin Die Passivsammler-Daten werden über ein manuelles Labor-Verfahren ermittelt, das zum einen laborintern qualitätsgesichert werden muss und zum anderen nach den Vorgaben der 39. BImSchV auf das automatische Referenzverfahren zurückzuführen ist. Die Rückführung auf das automatische Referenzverfahren erfolgt wegen der Betrachtung des Jahresmittelwertes üblicherweise jahresweise und im laufenden Jahr aus statistischen Gründen erst, wenn eine ausreichend große Datenbasis verfügbar ist. Für die neu in Betrieb genommenen Standorte ist die vorliegende Datenbasis auch für eine vorläufige Datenvalidation und Rückführung noch nicht ausreichend. Für die seit 2019 betriebenen Passivsammler liegen daher noch keine qualitätsgesicherten Messwerte vor, so dass noch keine Messwerte angegeben werden können. Im Übrigen wäre eine Angabe pro Monat aufgrund des Zwei-Wochen-Rhythmus der Messungen nicht sinnvoll möglich, hierzu wird auf die Antwort zu Frage 6 der Anfrage 18/15375 verwiesen. Frage 11: Wie wird der Senat sicherstellen, dass gerade im Bereich der Autobahn- Auf- und Abfahrt am Spandauer Damm die zukünftig angeordneten Tempo 30 regelmäßig eingehalten werden? Antwort zu 11: Die Polizei Berlin wird die angeordneten Tempo-30-Strecken zur Luftreinhaltung angemessen in die Geschwindigkeitsüberwachung einbeziehen. 8 Frage 12: Welche weiteren Maßnahmen über die Anordnung von Tempo 30 hinaus wird der Senat wann ergreifen, um auch in den beiden hier genannten Straßenabschnitten entsprechend dem Gerichtsbeschluss vom Oktober 2018 den EU-Grenzwert für NO2 ab Anfang 2020 sicher einzuhalten insbesondere weil: a) die im LRP vorgesehene Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung im S-Bahn-Innenring auf 75% aller Parkplätze mit Sicherheit nicht bis 2020 und vermutlich auch nicht bis 2021 umzusetzen ist? b) gelegentliche Geschwindigkeitskontrollen erfahrungsgemäß i.d.R. nicht ausreichen, um eine Höchstgeschwindigkeit beim überwiegenden Teil der Fahrzeuge (> 90%) durchzusetzen und sich die Polizei überfordert fühlt oder tendenziell mit weiterer Zunahme des Fahrzeugverkehrs in diesem Bereich zu rechnen ist? Antwort zu 12: In der Zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans hat der Senat Maßnahmen beschlossen, die geeignet sind, die Einhaltung des EU-Grenzwertes für NO2 von 40 µg/m³ im Jahresmittel zu bewirken. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 Ihrer Anfrage 18/20468 verwiesen. Frage 13: Welche weiteren Maßnahmen zur Sicherstellung von Tempo 30, nicht nur am Spandauer Damm und an der Kantstraße, wie zum Beispiel fest installierte Einrichtung zur Geschwindigkeitskontrolle („Blitzer“) und/oder (ggf. temporär montierte) Fahrbahnschwellen wird der Senat wann ergreifen, um die Einhaltung Anordnung von Tempo 30 und damit die Einhaltung des EU-Grenzwertes sicherzustellen? Antwort zu 13: Entscheidungen über die Errichtung von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsgeräten orientieren sich im Rahmen notwendiger Priorisierungsbewertungen an den Ergebnissen konkreter deliktsbezogener Verkehrsunfallanalysen, ermittelten Überschreitungsquoten und letztendlich dem erzielbaren positiven Effekt für die Verkehrsunfallbekämpfung. Inwieweit künftig die Installation stationärer Überwachungsanlagen gerechtfertigt sein könnte, bleibt insofern abzuwarten. Die Anordnung straßenbaulicher Maßnahmen obliegt nicht der Polizei Berlin. Berlin, den 20.08.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz