Drucksache 18 / 20 469 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 06. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. August 2019) zum Thema: Stillstand beim Umbau der Tramhaltestelle S-Bahnhof Greifswalder Straße und Antwort vom 21. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tino Schopf (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20469 vom 06.08.2019 über Stillstand beim Umbau der Tramhaltestelle S-Bahnhof Greifswalder Straße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Inwieweit sind Maßnahmen zur Sicherung der Nutzungsdauer und Erhaltung der Fußgängerunterquerung geplant? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1: Der Fußgängertunnel Greifswalder Straße befindet sich in einem ausreichenden Bauwerkszustand. Derzeit sind keine Maßnahmen zur Sicherung der Nutzungsdauer und Erhaltung der Fußgängerunterquerung geplant. Der geplante barrierefreie Haltestellenumbau der Tramhaltestelle S-Bahnhof Greifswalder Straße einschließlich der Verlegung in Richtung S-Bahn führt zu baulichen Eingriffen in die Fußgängertunnelanlage. Als Konsequenz der Umbauarbeiten wird die dauerhafte Schließung der Anlage angestrebt. Die BVG ergänzt hierzu folgendes: „Ein barrierefreier Zugang zum Tunnel ist bautechnisch leider nicht möglich. Um die Barrierefreiheit zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu gewährleisten, wird der Fußgängertunnel geschlossen und durch einen zusätzlichen signalisierten Fußweg ersetzt.“ 2 Frage 2: Wie ist der aktuelle Sachstand zur Herstellung der geplanten direkten Anbindung der S-Bahn-Halle an die Tram-Haltestellen auf Straßenebene mittels eines lichtsignalgesicherten und barrierefreien Fußgängerüberweges? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu folgendes mit: „Aktuell befinden sich die von der BVG erstellten Vorschläge und Verkehrsberechnungen in Abstimmungen mit der Verkehrslenkung Berlin (VLB).“ Frage 3: Welches Ergebnis hat die Abstimmung der abgeschlossenen Vorentwurfsplanung der BVG gebracht? Welche konkreten Konsequenzen wurden hieraus gezogen? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu folgendes mit: „Es gibt eine Variante der neuen Haltestellen- und Umsteigesituation, welche eine Umsteigebeziehung auf Straßenebene vorsieht.“ Frage 4: Wann (Datum) wird die lichtsignalgesicherte und barrierefreie Erreichbarkeit der Tramhaltestelle über einen Fuß-gängerüberweg hergestellt sein? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu folgendes mit: „Die Umsetzung der Barrierefreiheit wird voraussichtlich im IV. Quartal 2020 erfolgen.“ Frage 5: Welche Hindernisse verzögern den o.g. Umbau des Zuganges zur Tramhaltestelle derzeit? Welche Maßnahmen ergreift der Senat diese Hindernisse zu beseitigen? Frage 6: Wie stellt der Senat sicher, dass mit den notwendigen Bauplanungen begonnen werden kann? Welche personellen Kapazitäten hält der Senat bereit, um den Ausbau/Umbau des Fußgängertunnels zu planen? Frage 7: Inwieweit beabsichtigt der Senat, die Bauplanung und Bauausführung an die BVG abzugeben, um eine Fertigstellung schneller realisieren zu können? Wenn ja, mit welchem Realisierungshorizont wird sodann gerechnet? Welche unterstützenden Maßnahmen leistet in diesem Fall der Senat? Antwort zu 5, 6 und zu 7: Durch die BVG wurde eine Machbarkeitsuntersuchung zur Umgestaltung der Tram- Haltestelle am S-Bahnhof Greifswalder Straße der Verkehrslenkung Berlin vorgelegt. 3 Seitens der VLB bestand Anpassungsbedarf hinsichtlich der vorgelegten Planung, sodass hierzu Abstimmungsbedarf zwischen BVG und VLB bestand und sich das Vorhaben entsprechend verzögerte. Es ist vorgesehen, sich mit der BVG dahingehend zu vereinbaren, dass die Planung und Ausführung der gesamten Maßnahmen durch die BVG ausgeführt werden, so dass seitens des Unterhaltungslastträgers für den Fußgängertunnel keine gesonderten personellen Kapazitäten eingeplant werden müssen. Der Senat (SenUVK Abt. V) als Unterhaltungslastträger des Fußgängertunnels wird die anteiligen Kosten übernehmen. Frage 8: Welche Flächen stehen aus Sicht des Senats zur Erweiterung von Fahrradstellplätzen vor Ort zur Verfügung? Welche Maßnahmen wären notwendig, um diese bereitzuhalten? Antwort zu 8: Am S-Bahnhof Greifswalder Straße führt die GB infraVelo GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz derzeit eine Standort- & Potenzialanalyse für das Fahrradparken durch. Im Rahmen dieser Standort- & Potenzialanalyse werden auch die Potentialflächen für Fahrradabstellanlagen ermittelt. Die Ergebnisse liegen bisher noch nicht vor. Wenn die Ergebnisse dieser Standort- & Potenzialanalyse vorliegen, dann werden diese mit dem Bezirk abgestimmt. Für eine Freihaltung von Flächen für das Fahrradparken sind neben Abstimmungen mit dem Bezirk auch Abstimmungen mit der BVG bzw. der Deutschen Bahn AG erforderlich. Berlin, den 21.08.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz