Drucksache 18 / 20 472 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 05. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2019) zum Thema: Sprachmittler im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Antwort vom 23. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. August 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20472 vom 05.08.2019 über Sprachmittler im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Wie viele Sprachmittler werden seit 2015 insgesamt beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LaF) beschäftigt (bitte nach Jahreszahl angeben) und welchen beruflichen Hintergrund haben diese? Zu 1.: Im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) werden derzeit drei festangestellte Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten (zwei Vollzeitäquivalente (VZÄ)) beschäftigt (im Zeitraum von 2015 bis 2018 waren es vier festangestellte Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten). Die im LAF beschäftigten Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten verfügen über Berufserfahrung in kaufmännischen und technischen Berufen. Der weitaus größte Anteil der geleisteten Sprachmittlung wird jedoch von externen Honorarsprachmittlerinnen und Honorarsprachmittlern wahrgenommen. In der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der im Monatsdurchschnitt eingesetzten Honorarkräfte im LAF (bzw. bis zum 31.07.2016 zuständigen Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)), bezogen auf den Zeitraum vom Januar 2015 bis zum Juni 2019 dargestellt: 2 Jahr Durchschnitt 01.01.2015 – 31.12.2015 150 01.01.2016 – 31.12.2016 242 01.01.2017 – 31.12.2017 191 01.01,2018 – 31.12.2018 133 01.01.2019 – 30.06.2019 108 Die Honorarsprachmittlerinnen und Honorarsprachmittler verfügen sowohl über Berufsals auch universitäre Hochschulabschlüsse, die sie zum Teil in Deutschland, häufig aber auch in ihren Herkunftsländern erworben haben. Die Berufsabschlüsse reichen von kaufmännischen und verwaltungstechnischen Qualifikationen über Berufsbilder wie etwa Lehramt, Musikpädagogik, Bauingenieurwesen, Übersetzungsdienste, Lektorin bzw. Lektor, Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer u. a. bis hin zu aktiven Bachelorund Masterstudiengängen. Im Ausland erworbene Qualifikationen unterliegen in Deutschland dem Verfahren der Berufsanerkennung. 2) Wie hoch ist wöchentliche Arbeitszeit der Sprachmittler am LAF? Zu 2.: Für die in Teil- und Vollzeit beschäftigten Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten gelten die üblichen Arbeitszeiten im LAF. Die Beauftragung der Honorarsprachmittlerinnen und Honorarsprachmittler erfolgt mittels einer Einsatzplanung der für die terminlich vereinbarten Vorsprachen erforderlichen Sprachmittlung sowie für die gängigen Sprachen Russisch, Arabisch und Farsi derzeit mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen. Die Zahl der auf eine Honorarkraft entfallenden wöchentlichen Übersetzungseinsätze variiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab wie etwa der Häufigkeit, in der für eine bestimmte Fremdsprache eine Sprachmittlung benötigt wird und den von den eingesetzten Sprachmittlerkräften bereitgestellten zeitlichen Ressourcen. Da, wie sich aus der Antwort zu 1. ergibt, im Jahr 2018 monatlich durchschnittlich 133 Honorarkräfte eingesetzt wurden, ergeben die dabei geleisteten 116.744 Einsatzstunden rechnerisch eine wöchentliche Einsatzzeit von durchschnittlich 16,9 Stunden. 3) Wie hoch ist der Stundenlohn (brutto) der Sprachmittler am LAF? Zu 3.: Die Vergütung der Honorarsprachmittlerinnen und Honorarsprachmittler erfolgt auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Sozialwesen (HonVSoz) und beträgt derzeit 15,09 Euro/Stunde exklusive der gesetzlichen 3 Mehrwertsteuer. Bei Veranlagung zur Mehrwertsteuer wird diese vom LAF zusätzlich erstattet. Bei den im LAF tätigen Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten handelt es sich um Tarifbeschäftigte in der Vergütungsgruppe E 9 TV-L (alt: Fgr. 4/ IV b Fgr. 2 BAT). 4) In welchem Anstellungsverhältnis befinden sich die Sprachmittler gegenüber dem LAF? Zu 4.: Es besteht kein Anstellungsverhältnis der Honorarsprachmttlerinnen und Honorarsprachmittler zum LAF. Alle Honorarsprachmittlerinnen und Honorarsprachmittler haben ein entsprechendes freiberufliches Gewerbe angemeldet und versteuern ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt eigenverantwortlich. Die im LAF tätigen Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten befinden sich in einem unbefristeten Anstellungsverhältnis. 5) Wie ist das Aufgabenfeld der Sprachmittler definiert? Gibt es darüber hinaus noch Aufgaben die die Sprachmittler am LAF wahrnehmen? Zu 5.: Das Aufgabengebiet der für die Sprachmittlung eingesetzten Honorarkräfte wird durch den jeweiligen Honorarvertrag festgelegt. Es umfasst die Sprachmittlung bei Beratungs- und Gesprächsterminen zwischen den Beschäftigten des Auftraggebers (LAF) und den Leistungsberechtigten sowie die Wahrnehmung von Außenterminen (etwa Übersetzungen bei Wohnungsbesichtigungen und --übergaben, Arztterminen, Informationsveranstaltungen in Gemeinschaftsunterkünften u. a.). Sprachmittlung erfolgt auch im Ankunftszentrum für die Charité im Zusammenhang mit der Erstuntersuchung nach § 62 Asylgesetz (AsylG) als Teil des Registrierungsprozesses neu eintreffender Asylsuchender sowie ggf. im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei im Dienstgebäude des LAF in der Bundesallee. Das Aufgabengebiet der im LAF tätigen Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten umfasst die Ausführung mündlicher und schriftlicher Übersetzungen sowie Koordinations- und Verwaltungstätigkeiten. Berlin, den 23. August 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales