Drucksache 18 / 20 480 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Roman Simon (CDU) vom 07. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2019) zum Thema: Unternimmt Rot-rot-grün genug, um das furchtbare sogenannte Kentler- Experiment aufzuklären und den Betroffenen zu helfen? und Antwort vom 26. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Roman Simon (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20480 vom 7. August 2019 über Unternimmt Rot-rot-grün genug, um das furchtbare sogenannte Kentler- Experiment aufzuklären und den Betroffenen zu helfen? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Der Rechtsanwalt von zwei Betroffenen (in den Medien als „Marco“ und „Sven“ bezeichnet) des so genannten Kentler-Experiments und eine Vertrauensperson dieser Betroffenen trafen sich am 30. Januar 2019 zum Gespräch mit Vertretern der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Seitens der Senatsverwaltung waren die Staatssekretärin Frau Klebba, die Pressesprecherin Frau Brennberger und der Mitarbeiter Herr F. anwesend. Ist diese Darstellung zutreffend? 2. Der Rechtsanwalt der Betroffenen soll erklärt haben, man habe Ende 2018 einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt und würde eine Amtshaftungsklage gegen das Land Berlin anstrengen. Staatssekretärin Klebba und Pressesprecherin Brennberger sollen erwidert haben, sie würden eine Klage und ein Gerichtsverfahren begrüßen, da dies auch der Aufarbeitung diene. Ist diese Darstellung zutreffend? 3. Hält der Senat an der Aussage, ein Gerichtsverfahren sei zu begrüßen, da dieses der Aufarbeitung diene, fest? 4. a) Ist der Senat angesichts der von ihm getätigten Äußerung, ein Gerichtsverfahren trage zur Aufarbeitung bei, gewillt, die Vertreter des Landes Berlin in dem Gerichtsverfahren anzuweisen, auf die Erhebung der Einrede der Verjährung zu verzichten? Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: Ist der Senat bereit, diesbezüglich eine Erklärung gegenüber dem zuständigen Gericht abzugeben? b) Kann der Senat ausschließen, dass im anstehenden Gerichtsverfahren seitens des Landes Berlin die Einrede der Verjährung erhoben werden wird? 6. Begründet ein „Verbrechen in staatlicher Verantwortung“ (Zitat Frau Senatorin Scheeres) nach Auffassung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einen Amtshaftungsanspruch? 7. a) Ist nach aktueller Kenntnis des Sachverhalts seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bezüglich des gegen „Marco“ und „Sven“ verübten Missbrauchs eine Bewilligung des Antrages auf Prozesskostenhilfe nach Auffassung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie materiell gerechtfertigt? 2 b) Ist nach aktueller Kenntnis des Sachverhalts seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bezüglich des gegen „Marco“ und „Sven“ verübten Missbrauchs eine Bewilligung des Antrages auf Prozesskostenhilfe nach Auffassung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie formell gerechtfertigt? Zu 1. – 4., 6. und 7.: In den zurückliegenden Jahren fanden mehrere Gespräche mit den Betroffenen statt. Am 30.01.2019 teilte der Rechtsanwalt der Betroffenen mit, dass er eine Amtshaftungsklage prüfe. Daraufhin wurde ihm mitgeteilt, dass es Ziel der Bemühungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sei, die Betroffenen mit Hilfen und Leistungen zur Linderung erlittenen Unrechts und Leides zu unterstützen und dass man gemeinsam nach Möglichkeiten suche, dieses umfassend und zur Zufriedenheit der Betroffenen zu erreichen. Darüber hinaus sei die SenBJF bereit, die Betroffenen bei der Antragstellung auf Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) im Rahmen bestehender Möglichkeiten zu unterstützen und begleiten, die Zuständigkeit für diese Leistungen liege jedoch beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo). Unabhängig davon wurde im Laufe des Gesprächs erklärt, dass die Anrufung des Gerichtes zur Prüfung natürlich unberührt bleibe. Eine Aufforderung zur Erhebung eine Klage war damit nicht verbunden. Bezogen auf das Interesse an einer Sachverhaltsaufklärung hat die Senatsverwaltung zuvor bereits selbst auch Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erhoben. Die Senatsverwaltung weist darauf hin, dass die rechtlichen, auch haushaltsrechtlichen Probleme einer Leistung auf Grund verjährter Ansprüche bekannt sein dürften. Dies war einer der Gründe, warum es z.B. im Bereich der ehemaligen Heimkinder zur der Gründung der beiden Fonds Heimerziehung (West) bzw. DDR-Heimerziehung gekommen ist. Auf Grund dieser Erfahrungen hat die Senatsverwaltung von Beginn an Leistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem (EHS) des Fonds sexueller Missbrauch angeboten . 5. Die Betroffenen haben einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt. Das Landgericht Berlin stützt sich in seiner Zurückweisung dieses Antrags vom 26.07.2019 darauf, dass sich das Land Berlin schon jetzt auf die Verjährung berufen würde. In der Stellungnahme vom 28.03.2019 soll das Rechtsamt des Bezirks Tempelhof Schöneberg auf die vermeintlich eingetretene Verjährung verwiesen haben. a) Standen die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und das Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg wegen der Stellungnahme zum Antrag auf Prozesskostenhilfe in Korrespondenz miteinander ? Wenn ja: Welche Informationen wurden übermittelt? Wenn nein: Wie ist das Rechtsamt des Bezirks Tempelhof-Schöneberg an die notwendigen Hintergrundinformationen über die Fälle gelangt? b) Wurde zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg wegen der Stellungnahme zum Antrag auf Prozesskostenhilfe eine Vorgehensweise abgestimmt? Wenn nein: warum nicht? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? c) Unterstützt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das Vorgehen des Rechtsamts des Bezirks Tempelhof-Schöneberg, die Einrede der Verjährung zu erheben? 3 Zu 5.: Dem Bezirk sind die Hintergründe des Falles bekannt, da es sich um einen regulären bezirklichen Aktenbestand handelt. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat in eigener Verantwortung zum Sachverhalt Stellung genommen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1-4 und 7 verwiesen. 8. a) In welchen Fällen der Unterbringung von Pflegekindern bei pädophilen Pflegevätern ist eine Mitwirkung Helmut Kentlers nachgewiesen? b) Ist im Fall von „Marco“ und „Sven“ eine Mitwirkung Helmut Kentlers zugunsten des Täters Fritz H. nachgewiesen? Wenn ja: in welcher Form? c) Ist es zutreffend, dass gegen Fritz H. bereits vor der Unterbringung von „Marco“ und „Sven“ wegen sexuellen Missbrauchs ermittelt wurde? Zu 8.: Der umfangreiche Vorgang H. enthält einen Hinweis der Staatsanwaltschaft über die Einstellung von Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauche gegen Fritz H. ohne weitere Erläuterungen oder Hinweise. Das von der SenBJF geförderte Forschungsvorhaben der Universität Hildesheim untersucht insbesondere die Fragestellung, welche Strukturen und Verfahren welches Wirken von Helmut Kentler in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe ermöglicht haben. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erhofft sich aus dem Forschungsvorhaben auch Erkenntnisse zu den genannten Fragestellungen. 9. „Nach den Erkenntnissen der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung wurden über den gesamten Zeitraum insgesamt neun Kinder bzw. Jugendliche von Fritz H. als Pflegeperson betreut.“ (Drs 18/15126): a) Zu wie vielen dieser Pflegekinder hat die Senatsverwaltung heute Kontakt? b) Gibt es zu den Pflegekindern, die bei Fritz H. untergebracht waren, noch Pflegeakten? Wenn ja: wie viele Akten gibt es und wie umfangreich sind diese insgesamt? c) Was wurde unternommen, um damalige Mitarbeiter der Verwaltung und andere Akteure, die namentlich in den Pflegeakten auftauchen, ausfindig zu machen und zu kontaktieren? 10.a) Wie viele Pflegekinder wurden über die Jahre bei dem Pflegevater „Mutter Winter“ untergebracht ? b) Zu wie vielen dieser Pflegekinder hat die Senatsverwaltung heute Kontakt? c) Gibt es zu den Pflegekindern, die bei „Mutter Winter“ untergebracht waren, noch Pflegeakten? Wenn ja: wie viele und wie umfangreich sind diese insgesamt? d) Was wurde unternommen, um damalige Mitarbeiter der Verwaltung und andere Akteure, die namentlich in den Pflegeakten auftauchen, ausfindig zu machen und zu kontaktieren? 11. Im Rahmen des Forschungsauftrages an das Institut für Demokratieforschung der Universität Göttingen wurde bekannt, dass (mindestens) drei Pflegestellen von Helmut Kentler unterstützt wurden.“ (Drs. 18/15126) Was ist über die dritte und weitere Pflegestellen bekannt? Zu 9., 10. und 11.: Im Zuge der Veröffentlichung des Abschlussberichts der Universität Göttingen im Dezember 2016 haben sich drei Betroffene gemeldet, die angaben, durch ihren 4 ehemaligen Pflegevater Fritz H. als Minderjährige wiederholt sexuell missbraucht worden zu sein. Zu zwei Betroffenen besteht hinsichtlich der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen zur Linderung erlittenen Unrechts und Leids Kontakt. Die Betreuung der Pflegekinder durch die jeweils zuständigen Jugendämter wurde in der Pflegeakte H. dokumentiert (vgl. Drs. 18/15126). Die Suche nach weiteren verantwortlichen Personen und nach den Verantwortlichkeiten und Versäumnissen bildet eine Fragestellung in der Aufarbeitung bzw. dem o.g. Forschungsvorhaben (vgl. Drs. 18/16537). 12.a) Hat das Forscherteam aus Hildesheim bereits Akten zur Einsicht angefordert? Wenn ja: welche? b) Welche Akten wurden dem Forscherteam aus Hildesheim bislang zur Verfügung gestellt? Zu 12.: Der Antrag des Forscherteams wurde nach Abstimmung mit der Datenschutzbeauftragten in der 33. KW positiv beschieden. Die Umsetzung der Akteneinsicht unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben wird derzeit mit den Bezirken abgestimmt . 13. In der Forschungsskizze des Hildesheimer Forscherteams heißt es: „Als Zeitzeugen sollen dabei (ehemalige) Mitarbeiter*innen der Senatsverwaltung, Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe und der Jugendämter, Expert*innen der Jugendhilfe und der Fachöffentlichkeit der Jugendhilfe sowie Personen , die über besondere Kenntnisse hinsichtlich der Berliner Jugendarbeit verfügen, befragt werden.“ Die Senatsverwaltung erklärte, es gäbe aus der Zeit, in der die Pflegestellen bei pädophilen Pflegevätern eingerichtet wurden, kein Organigramm mehr. a) Was wurde seitens der Senatsverwaltung unternommen, um ein Organigramm dieser Zeit zu finden ? b) Was wurde seitens des Landesarchivs unternommen, um ein Organigramm dieser Zeit zu finden? c) „Die ‚Pflegestelle Fritz H.‘ wurde zunächst im Jugendamt des damaligen Bezirkes Kreuzberg von Berlin von dort zuständigen Mitarbeitern eingerichtet und belegt. Nach dem Umzug des Fritz H. nach Schöneberg ist die Zuständigkeit anschließend an das Jugendamt des damaligen Bezirkes Schöneberg von Berlin übergegangen.“ (Drs 18/15126). Wann wurde die Pflegestelle Fritz H. eingerichtet? In welcher Zeit war die heutige Staatssekretärin Klebba beim Jugendamt Kreuzberg tätig und welche Kenntnisse hat die Staatssekretärin über die damalige Personalstruktur beim Jugendamt Kreuzberg? Zu 13.: a) und b.) Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat in Vorbereitung des Projektes mit dem Forscherteam zahlreiche Gespräche sowie umfangreiches Material zur Verfügung gestellt. Gleichfalls wurden Hinweise auf weitere mögliche Fundstellen in den Bezirken gegeben. Die Zusammenarbeit mit dem Landesarchiv und anderen Archiven gehört zum Vorgehen im genannten Forschungsvorhaben. c) Die Pflegestelle H. wurde am 16.07.1973 eingerichtet. Nach dem Umzug des H. im Frühjahr 1984 in den Bezirk Schöneberg wurde der Vorgang an das Jugendamt Schöneberg abgegeben. Am 7.5.1984 fand ein erster Kontakt mit dem Jugendamt Schöneberg statt. Die Staatssekretärin Frau Klebba war 1978/79 im Rahmen ihres Anerkennungsjahres als Sozialarbeiterin im Jugendamt Kreuzberg ausschließlich im Bereich der Jugendförderung (§11 SGB VIII) tätig. 5 14. Die Senatsverwaltung hat unter der Emailadresse anne-katrin.roth@senbjw.berlin.de eine Kontaktstelle für Betroffene eingerichtet. a) Wie viele Betroffene haben sich unter dieser Adresse gemeldet? Wie viele Betroffene haben sich auf andere Weise gemeldet? b) Am 05.11.2018 soll eine Vertrauensperson von Betroffenen um 16:23 Uhr eine E-Mail an diese Adresse gesendet haben. Ist diese Email angekommen? Wenn ja: Wurde darauf geantwortet? Wenn ja: Wann? Zu 14.: a) Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sind die Kontaktdaten der Ansprechpartnerin für Betroffene sexuellen Missbrauchs im Rahmen des sogenannten „Kentler-Experiments“ veröffentlicht. Insgesamt drei Betroffene haben sich bei Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie per E-Mail oder telefonisch gemeldet. b) Die Frage nach einer E-Mail am 05.11.2018 um 16:23 Uhr von einer Vertrauensperson der Betroffenen an die Ansprechpartnerin der Senatsverwaltung für Betroffene sexuellen Missbrauchs im Rahmen des sogenannten „Kentler- Experiments“ versendet wurde, kann nicht beantwortet werden. Eine E-Mail, die nicht verschlüsselt oder signiert ist (keine Lesequittung), wird nicht als garantiert zugestellt. 15. Missbrauch hinterlässt bei Betroffenen oftmals einen anhaltenden Schaden und bewirkt eine nachhaltige Beeinträchtigung der Fähigkeit zur aktiven positiven Gestaltung des eigenen Lebens. a) Was ist dem Senat über die Lebensumstände und die finanzielle Situation der Betroffenen bekannt ? b) In welcher Form unterstützt der Senat die Betroffenen konkret bei Fragen und Problemen hinsichtlich der Lebensbewältigung? Zu 15.: a) Im Rahmen der Antragsstellung der Betroffenen auf Hilfen und Leistungen zur Linderung erlittenen Unrechts und Leids werden der Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Familie vereinzelt Angaben zu den Lebensumständen und der finanziellen Situation mitgeteilt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können zu diesen keine näheren Angaben gemacht werden. b) Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unterstützt Betroffene durch Hilfen und Leistungen zur Linderung erlittenen Unrechts und Leids. Beantragt werden kann die Übernahme von Kosten bis zu einem Gesamtwert von 10.000 € z.B. für: - psychotherapeutische Hilfen, soweit diese über das von Krankenversicherungen , Gesetzlicher Unfallversicherung und OEG abgesicherte Maß hinausgehen , - dir Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln und - Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. das Nachholen von Studienabschlüssen, die Aufnahme eines Studiums o.ä.). Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie berät bei der Antragsstellung und steht in diesem Rahmen auch im Kontakt mit der Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder Berlin. 6 Des Weiteren hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie den Betroffenen im Rahmen der gegebenen Zuständigkeiten und Möglichkeiten Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach dem OEG gegenüber dem LaGeSo zugesagt. Es fanden mehrfach Kontakte mit den Betroffenen , deren Rechtsanwalt und dem LaGeSo statt. 16. a) Mit wie vielen Betroffenen steht das Forscherteam aus Hildesheim in Kontakt? b) Welche und wie viele Personen sollen an einem angedachten Experten-Workshop teilnehmen? c) Wann ist nach dem verspäteten Start mit dem Zwischenbericht des Forschungsprojekts zu rechnen ? d) Wurde ein Datenschutzkonzept erarbeitet? Falls ja: Bitte dieses Konzept mit der Antwort übermitteln . Zu 16.: Das Forscherteam steht mit zwei Betroffenen in Kontakt. Der Zwischenbericht mit Angaben zum weiteren Vorgehen wird Ende September erwartet. Das Datenschutzkonzept ist als Anlage beigefügt. Berlin, den 26. August 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie