Drucksache 18 / 20 483 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 07. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2019) zum Thema: Mobilfunk in der Jugendstrafanstalt und Antwort vom 21. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20483 vom 7. August 2019 über Mobilfunk in der Jugendstrafanstalt ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Kosten in Anschaffung, Installation und Unterhalt hat der „Mobilfunkblocker“ in der Jugendstrafanstalt Plötzensee seit der Anschaffung jährlich verursacht? Zu 1.: Die Pilotanlage zur Mobilfunkblockung im Haus 9 der Jugendstrafanstalt (JSA) Berlin ist seit September 2012 in Betrieb. Die Kosten beliefen sich zunächst auf 839.000 Euro. Im Dezember 2015 wurde für ca. 111.000 Euro eine Erweiterung für die 4G-Dienste vorgenommen. Zurzeit ist die Erhöhung der Leistung der Anlagen geplant, eine aktuelle Kostenschätzung beläuft sich dazu auf 357.000 € inklusive der Blockung von weiteren Diensten. Im Jahr 2018 fielen Instandsetzungskosten in Höhe von 3.066,39 Euro an; die jährlichen Wartungskosten betragen 6.861,64 Euro. 2. Um welches Fabrikat welchen Herstellers handelt es sich konkret? Zu 2.: Die Herstellerfirma Comlab benennt die Anlage „Mobilfunkblocker Comlab JSA Berlin“. 3. Deckt das Gerät die gesamte Jugendstrafanstalt ab? Falls nein, welche Bereiche konkret nicht? (z.B. e.g Haus 6, Haus 9, Gärtnerei etc.) Zu 3.: Das System deckt ausschließlich das Haus 9, in dem Untersuchungshaft vollzogen wird und den nahen Außenbereich ab. 4. Soweit durch das Gerät zu 2. Mobiltelefone geortet werden können, wie häufig ist diese Technik in den Jahren seit Einrichtung der Anlage jährlich zum Einsatz gekommen? Wie viele Geräte sind auf Grundlage dieser Ortung aufgefunden und sichergestellt worden? Zu 4.: Die gesamte Anlage ist täglich in Betrieb. Sie ist neben der Mobilfunkunterdrückung mit einer Detektion ausgestattet. Diese zeigt jedoch einen Ortungsbereich an, der mehrere Hafträume umfasst und somit umfangreichere Kontrollmaßnahmen erfordert. 2 Seit Inbetriebnahme wurden mit Unterstützung der Detektion 2 Mobilfunkgeräte aufgefunden . Allerdings sind im Zuge anlassunabhängiger Haftraumkontrollen dort auch keine weiteren Mobilfunkgeräte aufgefunden worden. Der Hauptzweck der Anlage ist die Verhinderung von unerlaubten Telefonaten und des Versendens von Nachrichten. Der Anreiz für den Besitz eines Handys in diesem Unterbringungsbereich wird reduziert, sodass die Inhaftierten keine oder lediglich reduzierte Beschaffungsbemühungen entfalten. 5. Wie ist der Stand der Einrichtung weiterer „Mobilfunkblocker“ in anderen Berliner Justizvollzugsanstalten ? Falls solche auch in anderen Anstalten vorhanden sind, bitte Beantwortung der Fragen zu 1. bis 4 auch bezogen auf diese Anstalten. Zu 5.: Für die in der Teilanstalt I der Justizvollzugsanstalt Moabit vorgesehene Einrichtung einer Mobilfunkunterdrückung laufen nach Abschluss des Vergabeverfahrens derzeit die erforderlichen Messungen und Teststellungen, um sowohl das Genehmigungsverfahren mit der Bundesnetzagentur als auch eine Kostenermittlung für die abschließende Umsetzungsentscheidung vornehmen zu können. Weitere Einrichtungen zur Mobilfunkunterdrückung sind wegen der zwiespältigen Erfahrungen in der JSA nicht geplant. Berlin, den 21. August 2019 In Vertretung Dr. Brückner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung