Drucksache 18 / 20 490 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 08. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. August 2019) zum Thema: Berlin: Umsetzung von BVV-Beschlüssen und Antwort vom 21. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 20490 vom 08. August 2019 über Berlin: Umsetzung von BVV-Beschlüssen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele BVV-Beschlüsse bzw. BVV-Ersuchen, die inhaltlich in den Verantwortungsbereich der Senatsverwaltung fallen, wurden bis zum 31.07.2019 umgesetzt? (Bitte nach Bezirken, von 2010 – 2019 und, sofern möglich, nach Initiator – Partei – aufschlüsseln) Zu 1.: Die Frage wird dahingehend aufgefasst, dass nach der Umsetzung von Empfehlungen im Sinne des § 13 Absatz 3 Satz 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes durch den Senat oder die jeweils zuständige Senatsverwaltung gefragt wird. Danach kann die Bezirksverordnetenversammlung in allen Angelegenheiten, die für den Bezirk von Bedeutung sind, deren Erledigung aber nicht in die bezirkliche Zuständigkeit fällt, Empfehlungen aussprechen. Dazu können die Bezirksverordnetenversammlung oder ihre Ausschüsse von den zuständigen Stellen die erforderlichen Auskünfte verlangen . Wie zuletzt eine Abfrage bei den Senatsverwaltungen, welche anlässlich der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage durchgeführt wurde, ergeben hat, wird die Anzahl von umgesetzten Empfehlungen von Bezirksverordnetenversammlungen durch den Senat oder die jeweils zuständige Senatsverwaltung statistisch nicht erfasst. Eine Bezifferung ist daher nicht möglich. 2. Wie bewertet der Senat die Umsetzung von BVV-Beschlüssen? Zu 2.: Empfehlungen von Bezirksverordnetenversammlungen nach § 13 Absatz 3 Bezirksverwaltungsgesetz haben keinen verbindlichen Charakter. Der Senat bzw. die jeweils zuständige Senatsverwaltung nimmt sie jedoch in den Abwägungs- und Entscheidungsfindungsprozess auf. Seite 2 von 2 3. Werden Große Anfragen aus den Bezirksverordnetenversammlungen, sofern Teile der Beantwortung in den Verantwortungsbereich der Senatsverwaltung fallen und das Bezirksamt keine eigenen Erkenntnisse hat, ausnahmslos von der Senatsverwaltung beantwortet? 3.1. Falls nein – warum nicht? Informationen zur Beantwortung von Anfragen, die in den Bezirksverordnetenversammlungen an die jeweiligen Bezirksämter gerichtet werden, die diese jedoch nicht ohne Unterstützung einer oder mehrerer Senatsverwaltungen beantworten können, werden grundsätzlich durch die jeweils zuständigen Senatsverwaltungen erteilt. Dies entspricht der in § 3 Absatz 4 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes normierten Verpflichtung der Verwaltung des Landes Berlin zur erfolgsgerichteten Zusammenarbeit und zur gegenseitigen Information. Der Informationserteilung können im Einzelfall aber datenschutzrechtliche oder Gründe des Geheimschutzes entgegenstehen. Die Beantwortung von Fragestellungen aus den Bezirksverordnetenversammlungen kann im Einzelfall auch dann abgelehnt werden, wenn die Frage darauf gerichtet ist, die Arbeit des Senats, einer Senatsverwaltung oder einer ihr nachgeordneten Behörde zu kontrollieren, was die Kontrollrechte des Abgeordnetenhauses von Berlin oder eines seiner Ausschüsse beeinträchtigen kann. Berlin, den 21. August 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport