Drucksache 18 / 20 494 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 08. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. August 2019) zum Thema: Wertschätzung von Tagesmüttern und Antwort vom 30. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20494 vom 8. August 2019 über Wertschätzung von Tagesmüttern ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was unternimmt der Senat, um die Verwirrung um die Versteuerung der an Tagesmütter überwiesenen Pauschalen für Renten- und Sozialversicherungen zu beenden? 2. Welche Möglichkeiten der Unterstützung gibt es von Senatsseite, um die teilweise mit vierstelligen Steuernachzahlungen konfrontierten Tagesmütter vor einer Privatinsolvenz zu schützen? Zu 1. und 2.: Die Kindertagespflege ist ein wichtiger Bestandteil der Angebotsstruktur in der Kindertagesbetreuung . Das Land Berlin hat deshalb großes Interesse diese zu stärken, auszubauen und zu fördern. In diesem Sinne ist das Land Berlin unter Berücksichtigung der bestehenden Möglichkeiten bestrebt, die Bewältigung möglicher finanzieller Schwierigkeiten (auf Grund der steuerlichen Einordnung der Zuschüsse) bestmöglich zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurden ergänzend zu einem Informationsschreiben an alle Tagespflegepersonen im Mai 2019 bereits im Juli 2019 Gespräche mit Betroffenen zur Klärung der Situation in der Kindertagespflege geführt. Neben Vereinbarungen zum weiteren Verfahren und dem Hinweis, dass auf Rückforderungen von Anteilen der Sozialversicherungspauschale verzichtet wird, wurden dabei auch geplante Maßnahmen zur Erhöhung des Einkommens von Tagespflegepersonen dargelegt. Neben diesen vertiefenden Erläuterungen zum Sachverhalt hat der Senat in diesem Zusammenhang u. a. darauf hingewiesen, dass die Finanzbehörden in begründeten Einzelfällen Steuernachzahlungen stunden und Ratenzahlung ermöglichen können, wenn die Entrichtung der fälligen Steuern eine erhebliche Härte für die Tagespflegepersonen bedeuten würden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn größere Abschlusszahlungen , ggf. zeitgleich für mehrere Jahre, entrichtet werden müssen, auf die sich die Betroffenen nicht rechtzeitig einrichten konnten und weder über die erforderlichen Mittel verfügen noch in der Lage sind, sich diese Mittel auf zumutbare Weise zu beschaffen . Tagespflegepersonen müssen dafür bei dem für Sie zuständigen Finanzamt einen entsprechenden Stundungsantrag stellen und darlegen, dass die sofortige Zahlung der Steuernachzahlungen zu ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei Ihnen führen würde. Von diesem einzelfallbezogenen Vorgehen kann nicht abgewichen werden, da vom korrekten Ansatz der steuerpflichtigen Einnahmen im Rahmen der Gewinnermittlung aufgrund des geltenden Prinzips der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung (§ 85 Abgabenordnung – AO) nicht abgesehen werden kann. Ein pauschaler Verzicht auf Steuerzahlungen ist weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft möglich. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beabsichtigt, rückwirkend ab 01.01.2019 einen kindbezogenen Zuschlag für die mittelbare pädagogische Arbeit (Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche, Dokumentation u. ä.) auszureichen. Die Auszahlung ist abhängig vom Abschluss des Vertrages zum „Kita-Qualtitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG; kurz: Gute Kita Gesetz)“, der derzeit mit dem Bund verhandelt wird. Ferner sind ab dem 01.01.2020 deutliche Erhöhungen der Entgelte in Anlehnung an die Entwicklung des Mindestlohns vorgesehen. Ziel ist es, die Entgeltsituation der Tagespflegepersonen nicht nur zu konsolidieren, sondern weiter zu verbessern, um den Stellenwert der Kindertagespflege im Rahmen des Betreuungssystems von Kindern zu unterstreichen und deren Entwicklung zu fördern. Für 2020 und zukünftig ist zudem eine Entkoppelung der hälftigen Sozialversicherungsbeiträge aus dem Entgelt geplant, d. h., dass der hälftige Sozialversicherungsanteil (18 %) aus den Entgelten herausgelöst und der hälftige individuelle Sozialversicherungsbeitrag auf Nachweis erstattet wird. Das Verwaltungsverfahren hierzu wird in einer neuen Ausführungsvorschrift geregelt, an deren Entstehungsprozess die Interessenverbände der Tagespflegepersonen und die Jugendämter beteiligt werden. 3. Wann werden die angekündigten Vergütungen von 45 € pro Kind und Monat für die mittelbare pädagogische Arbeit (Vor- und Nachbearbeitungszeit, Elterngespräche etc.) an die Tagesmütter ausgezahlt , die laut Presseberichten rückwirkend zum 1. Januar 2019 gelten sollen? 4. Geht das geplante höhere Entgelt ab 2020 für die Tagesmütter über die 45 € pro Kind und Monat hinaus? Zu 3.und 4.: Die mittelbar pädagogische Arbeit der Tagespflegepersonen wird nach Abschluss der Verhandlungen zum KiQuTG voraussichtlich ab Ende 2019 mit einer rückwirkenden Geltung zum 01.01.2019 vergütet werden. Die genaue Höhe der Vergütung der mittelbar pädagogischen Arbeit befindet sich derzeit noch im Abstimmungsprozess, wird aber mindestens die genannten 45 € pro Kind und Monat umfassen. Neben der Finanzierung der mittelbar pädagogischen Arbeit ist zum 01.01.2020 eine weitere deutliche Entgelterhöhung für die Betreuungsleistung der Tagespflegeperso- nen in Anlehnung an den Mindestlohn geplant. Zu der endgültigen Höhe der künftigen Entgelte können derzeit noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden. Berlin, den 30. August 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie