Drucksache 18 / 20 495 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank-Christian Hansel (AfD) vom 31. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. August 2019) zum Thema: BER, SXF (alt)/T5 und T2 – Die Gretchenfrage: Wie hältst Du´s mit der Kapazität? und Antwort vom 28. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20495 vom 31. Juli 2019 über BER, SXF (alt)/T5 und T2 – Die Gretchenfrage: Wie hältst Du´s mit der Kapazität ? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Sie ist in die Antwort einbezogen. Vorbemerkung des Abgeordneten: In der 41. Sitzung des Unterausschusses BmC vom 5. Juni 2019 erklärte Frau Heike Fölster, dass auf den Berliner Flughäfen im Geschäftsjahr 2018 34,7 Mio. Passagiere abgefertigt wurden. Die Passagierzahlen seien 2017/2018 um 1,5 Mio. gestiegen. Nimmt man dieses Wachstum für die kommenden 3 Jahre, errechnen sich für das Jahr 2021 39,2 Mio. Passagiere, die die Berliner Flughäfen abwickeln müssten. FBB-Chef Prof. Dr. Lütke Daldrup rechnet die Anfangskapazität 2021 für den BER in der gleichen Sitzung wie folgt: 22 Mio. PAXE (entspricht TXL) für T1, 6 Mio. für T2 und 13 Mio. für SXF/T5, demnach insgesamt 41 Mio. Passagiere. 1. In der Antwort vom 13.02.2019 zu meiner Schriftlichen Anfrage 18/17677 vom 28.01.2019 vertritt der Senat die Auffassung, dass „eine Nichtfertigstellung des T2 zum Inbetriebnahmetermin des BER keine unmittelbaren Konsequenzen hätte“. Wie will der Senat die vom Flughafenchef Prof. Lütke Daldrup genannte und auch notwendige Anfangsabfertigungskapazität i.H. von 41 Mio. Passagiere sicherstellen, wenn die geplante Kapazität durch T2 i.H. von 6 Mio. Passagiere 2021 im Falle nicht fristgerechter Fertigstellung nicht gegeben sein sollte? Gibt es für diesen Fall einen Plan B? Wenn ja, welchen, und wenn nein, warum nicht? Zu 1.: Der Senat und die FBB gehen davon aus, dass das Terminal 2 (T2) für das erste volle Betriebsjahr des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) in 2021 zu Verfügung steht. Für das erwartete Fluggastaufkommen in Höhe von 39 Mio. Flugpassagieren (Pax) in 2021 sind daher ausreichende Kapazitäten vorhanden. 2. In der Antwort vom 12.06.2019 zu meiner Schriftlichen Anfrage 18/19040 vom 27.05.2019 vertritt der Senat die Auffassung, dass – in Einklang mit den Bestimmungen der 27. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses - eine dauerhafte Weiternutzung der Terminalanlagen von SXF (laut Prof. Lütke Daldrup im Sinne des Double-Roof-Konzepts nunmehr T5 bezeichnet) „über 2023 hinaus nicht vorgesehen ist.“ Wie will der Senat und mit welchen Terminalanlagen den Wegfall der Kapazitäten i.H. von zwischen 6 (in Abhängigkeit der Nutzung von T2) bis 13 Mio. Passagieren von SXF (alt)/T5 ab 2023 kompensieren ? 2/2 Zu 2.: In Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/19040 hat der Senat darauf hingewiesen , dass eine dauerhafte, also zeitlich unbefristete Weiternutzung der Terminalanlagen von Schönefeld Alt (SXF alt) nicht geplant sei. In der 27. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses wurden Flugbetriebsflächen temporär bis Ende 2023 mit Verlängerungsoption planfestgestellt. Eine optionale Weiternutzung der Terminalanlagen in SXF alt über das Jahr 2023 hinaus wurde nicht ausgeschlossen, da der Weiterbetrieb der Anlagen nach Inbetriebnahme der ausgebauten Infrastruktur am BER nicht im Widerspruch zum Planfeststellungsbeschluss vom 13.08.2004 steht. 3. In der Anhörung der 34. Sitzung des Hauptausschusses vom 9. Mai 2018 u.a. zum Rechtsgutachten zum Umgang des Senats von Berlin mit dem Ergebnis des Volksentscheids „Berlin braucht Tegel“ und Folgenabschätzung kommt der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D. Dr. Stefan Paetow – wie auch in besagten Gutachten selbst – zu dem Ergebnis: „Es darf aber nicht sein, das ist mein Petitum, das Stichwort Puffer, dass gerade eben alle abgefertigt werden können und man weiß schon, in ein oder zwei Jahren nach Eröffnung des BER reicht das nicht mehr. Das wäre in jedem Fall nicht die Situation, wo man sagen müsste, jetzt muss Tegel geschlossen werden“ (s. 31 des Wortprotokolls). Wie schätzt der Senat das rechtlich gebotene Schließungsverbot von TXL bzw. die Notwendigkeit ein, TXL temporär zwingend fortzuführen, wenn der BER 2023/2024, also 3 Jahre nach geplanter Eröffnung nicht in der Lage sein sollte, einen Puffer i.H. von 20% der für 2021 geschätzten Anfangskapazität i.H. von 39,2 Mio. Passagiere, also 49 Mio. Passagiere gewährleisten zu können? Zu 3.: Die Masterplanung des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) 2040 der FBB zeigt auf, wie die Kapazitäten des BER im Gleichklang mit dem prognostizieren Bedarf bis hin zu einer Kapazität von ca. 55 Mio. Pax pro Jahr schrittweise auszubauen sind. Nach diesen Planungen ist ein Fortbetrieb des Flughafens Tegel nicht erforderlich. Berlin, den 28.08.2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen