Drucksache 18 / 20 499 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Iris Spranger (SPD) vom 06. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. August 2019) zum Thema: Verfahrensdauer von Gerichtsverfahren im Wohnungsmietrecht und Antwort vom 26. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Frau Abgeordnete Iris Spranger (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 499 vom 6. August 2019 über Verfahrensdauer von Gerichtsverfahren im Wohnungsmietrecht ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie lange dauern Gerichtsverfahren im Wohnungsmietsrecht in erster Instanz? Bitte Angaben zu den letzten 5 Jahren. 2. Wie lange dauern Gerichtsverfahren im Wohnungsmietrecht in zweiter Instanz? Bitte Angaben zu den letzten 5 Jahren. 3. Wie viele Verfahren laufen durch eine Instanz? 4. Wie viele Verfahren laufen durch zwei Instanzen? Zu 1. bis 4.: Bezüglich der Dauer von Gerichtsverfahren im Wohnungsmietrecht sowie der Anzahl der in erster und zweiter Instanz erledigten Verfahren wird auf die Anlage verwiesen. 5. Ist die Berliner Justiz in der Lage, die Mietsstreitigkeiten in angemessener Zeit zu bearbeiten? Zu 5.: Dem Senat ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Bürgerinnen und Bürger möglichst zeitnah eine Entscheidung über ihre mietrechtlichen Streitfälle von den Berliner Zivilgerichten erhalten. Bei der statistischen Erfassung der Verfahrensdauer ist aber zu berücksichtigen, dass diese erst mit endgültigem Abschluss eines Verfahrens errechnet wird. Es fließen folglich auch Zeiten für die Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens, zum Beispiel am Bundesgerichtshof, in die Berechnung ein. Auch die Zeiten, in denen ein Verfahren nach § 148 der Zivilprozessordnung wegen vorgreiflicher anderer Rechtsfragen ausgesetzt oder auf Antrag der Parteien gemäß § 251 der Zivilprozessordnung ruhend gestellt war, werden in die Gesamtverfahrensdauer eingerechnet. Daneben hängt die Bearbeitungsdauer von Faktoren ab, auf die das Gericht keinen oder nur bedingten Einfluss ausüben kann. Sowohl die Einbindung von Sachverständigen als auch das Verhalten der Verfahrensbeteiligten im Prozess kann die Verfahrensdauer entsprechend beeinflussen . Auf all diese Faktoren hat der Senat keinen Einfluss. Vor diesem Hintergrund 2 hält der Senat die durchschnittliche Verfahrensdauer von rund 5 Monaten bei den Berliner Amtsgerichten im erstinstanzlichen Verfahren für angemessen. Berlin, den 26. August 2019 In Vertretung Dr. Brückner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S 18/20499 Anlage I. Instanz 2014 2015 2016 2017 2018 vor dem Amtsgericht erledigte Verfahren in Wohnungsmietsachen* Insgesamt erledigte Verfahren 28.604 23.300 24.436 19.032 23.507 Verfahrensdauer davon bis einschl. 3 Monate 14.712 11.378 11.998 8.640 11.522 mehr als 3 bis einschl. 6 Monate 7.965 6.810 7.488 5.795 6.767 mehr als 6 bis einschl. 12 Monate 4.487 3.800 3.717 3.448 4.034 mehr als 12 bis einschl. 24 Monate 1168 1046 978 931 935 mehr als 24 Monate 272 266 255 218 249 Durchschnittliche Dauer je Verfahren in Monaten 4,3 4,5 4,4 4,8 4,5 davon durch streitiges Urteil Erledigt (einschl. Vorbehaltsurteil) 5.028 4.477 4.475 3.897 4.057 Berufungsinstanz 2014 2015 2016 2017 2018 vor dem Landgericht erledigte Verfahren - Berufungsinstanz - in Wohnungsmietsachen* Insgesamt erledigte Verfahren 1.837 1.786 1.555 1.474 1.300 Verfahrensdauer davon ab Eingang beim Berufungsgericht bis einschl. 3 Monate 353 341 341 287 265 mehr als 3 bis einschl. 6 Monate 630 702 620 508 407 mehr als 6 bis einschl. 12 Monate 650 520 462 516 450 mehr als 12 bis einschl. 24 Monate 166 194 112 141 150 mehr als 24 bis einschl. 36 Monate 32 22 13 16 15 mehr als 36 Monate 6 7 7 6 13 Durchschnittliche Dauer je Verfahren in Monaten 6,9 6,7 6,2 6,8 7,3 Verfahrensdauer davon ab erstem Eingang in der ersten Instanz bis einschl. 1 Jahr 585 598 587 469 399 mehr als 1 bis einschl. 2 Jahre 918 890 750 783 676 mehr als 2 bis einschl. 3 Jahre 241 201 140 146 154 mehr als 3 bis einschl. 4 Jahre 61 67 48 42 42 mehr als 4 bis einschl. 5 Jahre 23 16 16 15 15 mehr als 5 Jahre 9 14 14 19 14 Durchschnittliche Gesamtdauer je Verfahren in Monaten 17,5 17,2 16,5 17,3 17,8 *) Hierunter sind Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines solchen Mietverhältnisses (§ 23 Nummer 2 Buchstabe a) GVG) erfasst. Quelle: Zivilstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg 2014 - I. Qu. 2019