Drucksache 18 / 20 503 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Maja Lasic (SPD) vom 09. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. August 2019) zum Thema: Finanzierung von entstandenen Schulbauschäden auf Außenflächen aufgrund der Berliner Schulbauoffensive (BSO) und Antwort vom 31. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Maja Lasic (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20503 vom 9. August 2019 über Finanzierung von entstandenen Schulbauschäden auf Außenflächen aufgrund der Berliner Schulbauoffensive (BSO) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Die Anfrage spricht an mehreren Stellen von Schäden durch die Schulbauoffensive. Gemeint sind damit alle auf Schulaußenflächen bedingt durch Maßnahmen im Rahmen der Schulbauoffensive (BSO) entstandenen Beeinträchtigungen, die auch nach Abschluss der Maßnahme fortwirken und einer Beseitigung bedürfen. Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in allen Punkten in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die Bezirke um Zulieferung gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat mit nachfolgenden Aussagen übermittelt wurde: 1) Wie bemisst sich die Zuständigkeit im Verhältnis Land-Bezirk bzw. unter den potenziellen Ressorts (bspw. Schulamt oder Grünflächenamt)? Wer ist für die Behebung der Schäden, die auf Schulaußenflächen durch Baumaßnahmen der BSO entstehen, in welchem Fall verantwortlich? Zu 1) Da von Schäden auf Schulaußenflächen gesprochen wird, wird davon ausgegangen, dass die Frage sich nicht auf die Neuerrichtung eines Schulstandortes, sondern auf a) Sanierung des Bestandes (Großsanierungen, kleine und mittlere Sanierungen) b) Erweiterungsbau c) Ersatzneubau (Schule, Sporthalle) 2 d) Neubau MEB auf dem Schulgrundstück e) Neubau Sporthalle auf dem Schulgrundstück (Typ, konventionell) bezieht. Im Leitfaden für die Sanierung von Schulen im Rahmen der BSO, der sich momentan in der Endredaktion befindet, ist festgehalten, dass Freiflächen, die aufgrund von Sanierungsmaßnahmen beschädigt wurden, wiederherzustellen sind. Entsprechend ist bei Erweiterungs-, Ersatzneubauten und ergänzenden Neubauten auf dem Schulgrundstück zu verfahren. Für die Wiederherstellung der Außenanlagen binden die Bauausführenden Fachfirmen , die die Leistungen ausführen. Die Bauausführenden sind: - die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für: o Großsanierungen o z. T. mittlere Sanierungen o Ersatzneubau (Schule, Sporthalle) o Neubau MEB auf dem Schulgrundstück o Neubau Sporthalle auf dem Schulgrundstück (Typensporthallen) - HOWOGE für: o Großsanierungen - Baudienststellen der Bezirke für: o kleinere und mittlere Sanierungen o Ersatzneubau (Sporthalle) o Neubau Sporthalle auf dem Schulgrundstück (Sporthalle konventionell) Die bezirklichen Grünflächenämter können die bezirklichen Hochbauämter unterstützen . Die Wiederherstellung von Schulaußenflächen und damit die Behebung von Schäden werden aus Mitteln der BSO finanziert. Darüber hinaus von den Schulämtern des Bezirkes gewünschte Veränderungen der Außenanlagen sind gesondert zu finanzieren . Die Finanzierung ist seitens der Bezirke sicherzustellen. 2) Die Herstellung der „äußeren Voraussetzungen“ (§ 109 BSchulG) ist grundsätzlich Aufgabe der Bezirke. Wie handhaben die einzelnen Bezirke die Wiederherstellung von Schäden auf Außenflächen (mit Bitte um Auflistung nach Bezirken)? Zu 2) Maßnahmen zur Wiederherstellung von Schäden auf Außenflächen Mitte Bisher sind keine Schäden im eigentlichen Sinne im Rahmen der BSO bekannt. Sollten Schäden auftreten bzw. Außenarbeiten notwendig sein, klärt das Schul- und Sportamt entsprechend dem Verursacherprinzip die weitere Verfahrensweise. Friedrichshain- Kreuzberg Siehe Antworten 2a) und 2b) Pankow Die beschriebene Problematik von Schäden auf Außenflächen ist im Rahmen der BSO bisher vorwiegend bei der Errichtung von Modularen Ergänzungsbauten (MEB) aufgetreten . An mehreren MEB-Standorten musste der Bezirk auf eigene Kosten die Schulaußenanlagen nach den Baumaßnahmen instand setzen. Die MEB wurden in Amtshilfe durch SenSW errichtet. Die Finanzierung umfasst lediglich den Bau des MEB sowie einen Streifen von ca. 5 m um den MEB herum. Das Problem könnte perspektivisch auch im Zu- 3 sammenhang mit temporären Schulbauten auf Schulaußenanlagen und Typensporthallen auftreten. Charlottenburg- Wilmersdorf Bisher wurden im Rahmen der BSO (z.B. Liefern und Aufstellen eines MEB's) keine Schäden durch das Land im Bezirk verursacht. Die Schäden auf Schulaußenflächen durch bezirkseigene Baumaßnahmen werden kooperativ durch den Fachbereich Grünflächen und den FB Hochbau beseitigt. Der Fachbereich Grünflächen übernimmt hierbei die fachliche Betreuung und der Fachbereich Hochbau die Finanzierung. In der Regel müssen für offensichtliche und vermeidbare Schäden die verantwortlichen Baufirmen aufkommen. Spandau Bei Neubaumaßnahmen stellt sich die Frage von Schäden an den Außenflächen nicht, da keine Außenflächen vorhanden sind. Derzeit werden in Spandau im Rahmen der Schulbauoffensive nur Neubaumaßnahmen durchgeführt. Die Sanierungsmaßnahmen der Schulbauoffensive werden in Spandau nach derzeitigem Planungsstand frühestens einen Baubeginn im Jahr 2022 haben. Bei einer prognostizierten Bauzeit von 2-3 Jahren stellt sich die Frage der Wiederherstellung der Schäden von Baumaßnahmen frühestens im Jahr 2024. Bis 2024 wird der Bezirk Spandau ein tragfähiges Konzept erstellt haben, wie mit der Wiederherstellung von Schäden in den Außenflächen umgegangen wird. Steglitz- Zehlendorf Siehe Antworten zu 2a) und 2b) Tempelhof- Schöneberg Siehe Antworten zu 2a) und 2b) Neukölln Es kann ausgeführt werden, dass die Zerstörungsflächen im Regelfall aus der Baumaßnahme heraus finanziert und in Abstimmung mit dem Hochbau wieder hergestellt werden. Treptow-Köpenick Die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Außenanlagen sind abhängig von den entstandenen Schäden zu bewerten und sind in den entsprechenden Finanzplänen zu berücksichtigen . Marzahn- Hellersdorf Fehlmeldung Lichtenberg Siehe Antworten zu 2a) und 2b) Reinickendorf Nach den einschlägigen Regelungen zur Durchführung von Baumaßnahmen ist für die Planung und Durchführung die jeweils zuständige Baudienststelle verantwortlich. Nach Abschluss der Maßnahme erfolgt die Übergabe an die Fachabteilung. Diesbezüglich liegt die Verantwortung für Sekundärschäden durch die Hochbaumaßnahme bei der Baudienststelle , im Bezirk bei der Serviceeinheit Facility Management. a) Gibt es Bezirke, die explizit Mittel für die Behebung von Außenflächenschäden im Falle von schulischen Baumaßnahmen bereitstellen? b) Beeinflusst das die Zuständigkeit in den Bezirken im Sinne der ersten Frage? Zu 2a) und 2b) 2a) Mittel explizit für die Behebung von Außenflächenschäden im Falle von schulischen Baumaßnahmen 2b) Beeinflussung der Zuständigkeit im Sinne der ersten Frage Mitte Nein Zuständigkeit wird durch das Schul- und Sportamt wahrgenommen. Friedrichshain- Kreuzberg Bei allen Baumaßnahmen werden, unter Einbeziehung des Straßen- und Grün- Es erfolgt in jedem Fall eine enge Zusammenarbeit zwischen Schul- und Sportamt, 4 flächenamtes, die Freiflächen mitgedacht und mitgeplant. Auch die Kosten werden hierfür mit eingestellt. An den Standorten, an denen keine großen Instandhaltungsmaßnahmen stattfinden, fehlt allerdings Geld für bauliche Unterhaltung auf den Schulfreiflächen , insbesondere für Instandhaltung und Ersatz von Spielgeräten. dem FB Hochbauservice und dem Straßenund Grünflächenamt. Die Zuständigkeiten werden nicht beeinflusst. Pankow Es stehen keine eigenen finanziellen Mittel für die Beseitigung von Schäden an Schulaußenflächen im Bezirk zur Verfügung. Die Mittel müssen aus dem bereits nicht auskömmlichen Mitteln des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) finanziert werden. Im Einzelfall konnten Gelder aus anderen Sondermitteln (z.B. Stadtumbau Ost) akquiriert werden. Die Beseitigung der Schäden ist in der Zuständigkeit des SGA in enger Abstimmung mit dem Schul- und Sportamt. Die personelle Ausstattung ist dafür nicht auskömmlich . Charlottenburg- Wilmersdorf Es stehen keine Mittel explizit für die Behebung von Außenflächenschäden im Rahmen der BSO zur Verfügung. Nein Spandau Siehe Antwort zu 2) Steglitz- Zehlendorf Soweit im Rahmen von Baumaßnahmen Schäden an Außenflächen entstehen, auch z.B. durch notwendige Baustellenzufahrten, Abbau von Zäunen, Flächen für die Aufstellung von Gerüsten ist dies als Teil der baulichen Maßnahme anzusehen, die wieder beseitigt werden müssen. Die Finanzierung hat nach unserer Ansicht daher aus den Mitteln für die bauliche Maßnahme zu erfolgen. Beseitigung von Schäden auf den Außenflächen erfolgen in der Regel in Zusammenarbeit zwischen Grünflächenamt und Hochbauservice des Bezirkes unter Federführung des Grünflächenamtes. Tempelhof- Schöneberg Es gibt im Bezirk Tempelhof- Schöneberg keine Mittel für die Behebung von Außenflächenschäden im Falle von schulischen Baumaßnahmen. Vielmehr wird dem Verursacherprinzip gefolgt. Somit erfolgt die Wiederherstellung der Außenanlagen im Rahmen der jeweiligen Schulbaumaßnahme. Dies beeinflusst nicht die Zuständigkeit im Bezirk. Bei der Wiederherstellung von Außenflächen im Zuge von Hochbaumaßnahmen wird regelmäßig der Fachbereich Grünflächen in Anspruch genommen und die entsprechenden Maßnahmen bereits im Vorfeld abgestimmt, dies auch in Bezug auf die notwendige Eingriffstiefe. Neukölln Siehe Antwort zu 2) Treptow-Köpenick Nein. Die Mittel zur Wiederherstellung der Außenanlagen sind in der Regel in den Gesamtkosten der BSO-Maßnahme enthalten bzw. müssen in der baulichen Unterhaltung veranschlagt werden. Eine Beeinflussung der Zuständigkeit kann nicht erkannt werden. Marzahn- Hellersdorf Fehlmeldung 5 Lichtenberg Kostengruppe 500 in jeder Maßnahme Die Frage wird nicht verstanden Reinickendorf Nein, es werden keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt. I.d.R. wird versucht den Verursacher der Schäden in Haftung zu nehmen. Nein, die Zuständigkeit bleibt hiervon unberührt . 3) Aufgrund der Auslastung der Grünflächenämter der Bezirke hat der Senat eine Finanzierung der durch die Schulbauoffensive entstandenen Schäden in einem Umkreis von fünf Metern zur Baumaßnahme als rechtlich zulässig angenommen. a) Stimmt es, dass der Landesrechnungshof diese Regelung zuletzt kritisiert hat? Wenn ja, warum? b) Wenn ja, wie plant der Senat auf die Kritik des Landesrechnungshofs zu reagieren? Ist aus der Sicht des Senats Einbeziehung der Behebung der Außenflächenbauschäden (die durch die BSO entstanden sind) in die Zuständigkeit der BSO ein möglicher Weg? Zu 3a) und 3b) Allen angefragten Fachreferaten bei SenFin, SenStadtWohn, SenUVK und SenBJF ist unbekannt, dass auf Grund der Auslastung der Grünflächenämter der Bezirke der Senat eine Finanzierung der durch die Schulbauoffensive entstandenen Schäden in einem Umkreis von fünf Metern zur Baumaßnahme als rechtlich zulässig angenommen haben soll. Demzufolge ist auch nicht bekannt, dass der Landesrechnungshof diese Regelung zuletzt kritisiert hat und welche Gründe es dafür gegeben haben könnte. Grundsätzlich sind Gebäude und Außenanlagen so zu errichten, dass sie bauaufsichtlich abgenommen werden können. Das ist nur möglich, wenn alle bauaufsichtlichen Forderungen erfüllt sind und die Verkehrssicherungspflicht hergestellt ist. Von den Bauausführenden wird deshalb bei den unter 1) dargestellten Maßnahmen der Grundsatz „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ beachtet. Eine Festlegung auf einen Mindest- oder Höchstumkreis für eine Wiederherstellung von beschädigten Schulaußenanlagen ist dabei nicht zielführend. Zu Zuständigkeiten und Finanzierung aus der BSO siehe Punkt 1). Berlin, den 31. August 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie