Drucksache 18 / 20 504 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 12. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. August 2019) zum Thema: Mit der HAMAS Italien erleben und Antwort vom 21. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. August 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 504 vom 12. August 2019 über Mit der HAMAS Italien erleben ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Der im März 2019 veröffentlichte Bericht des Verfassungsschutzes Berlin für das Jahr 2018 führt u.a. folgendes aus: "HAMAS („Bewegung des Islamischen Widerstands“) Gründung: 1987 Mitglieder: Berlin: 70 (2017: 70)." "Am 29. April nahmen Berliner HAMAS-Anhänger in Mailand an der diesjährigen „Konferenz der Palästinenser in Europa“ teil. Die seit 2003 jährlich in unterschiedlichen europäischen Ländern stattfindende Konferenz gilt als wichtigste Propagandaveranstaltung der HAMAS in Europa. Sie wird u. a. organisiert vom „Palestine Return Centre“ (PRC), das als zentrale Propagandaorganisation der HAMAS in Europa gilt. Aus Berlin kam die größte Teilnehmergruppe mit rund 250 Personen." [Siehe Senatsverwaltung für Inneres und Sport: Verfassungsschutzbericht 2018. Berlin 2019. S.58-59] Ich frage den Senat: 1. Der VS-Bericht zählt für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 70 Mitglieder der Hamas in Berlin auf. Woraus erklärt sich dann die Zahl von 250 Berliner Teilnehmern an der "Konferenz der Palästinenser" in Mailand? Zu 1.: Die HAMAS und ihre Anhängerinnen und Anhänger treten in Deutschland und Europa nicht offen auf. Sie nutzen stattdessen unter anderem das „Palestine Return Centre“ (PRC) für ihre Aktivitäten. An der Veranstaltung nehmen regelmäßig allerdings auch Anhängerinnen und Anhänger anderer palästinensischer Organisationen teil. Insofern handelt es sich bei den rund 250 Berliner Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht nur um Anhängerinnen und Anhänger der HAMAS. 2. Hat der Senat Erkenntnisse darüber, auf welche Weise und durch wen die Reise der 250 Konferenzteilnehmer nach Mailand logistisch und finanziell bewältigt wurde? Seite 2 von 2 Zu 2.: Nach § 5 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Verfassungsschutzgesetz Berlin (VSG Bln) ist es Aufgabe des Verfassungsschutzes, Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, zu beobachten. In seinen jährlichen Verfassungsschutzberichten informiert der Berliner Verfassungsschutz über die verschiedenen extremistischen Phänomenbereiche und deren Entwicklung. Im Hinblick auf die HAMAS finden sich die Informationen ab Seite 58 des Berichts 2018. Darüber hinaus gibt er aus Geheimschutzgründen in öffentlich zu beantwortenden Anfragen keine Auskunft zur Beobachtung von Einzelorganisationen und deren konkreten Vorgehensweisen. Berlin, den 21. August 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport