Drucksache 18 / 20 511 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) vom 12. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. August 2019) zum Thema: Planungen zum Neubau der Schönhauser-Allee-Brücke (II) und Antwort vom 21. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20511 vom 12. August 2019 über Planungen zum Neubau der Schönhauser-Allee-Brücke (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Aufgrund welcher Ihnen vorliegenden Zahlen und Analysen können Sie die Aussage "Eine Ertüchtigung ist wirtschaftlich vertretbar nicht möglich" (vgl. Drs. 18/19952, Frage 1) treffen bzw. mit welchen Mehrkosten würde eine Ertüchtigung der alten Brücke einhergehen? Antwort zu 1: Die Schönhauser-Allee-Brücke besteht aus 3 Teilbauwerken der Jahre 1888 und 1927. Diese Teilbauwerke haben ihren Lebenszyklus von 80 bzw. 100 Jahren erreicht bzw. überschritten. Eine Nachrechnung der Brücke nach der „Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand“ ergab, dass die Brücke nicht mehr den heutigen Verkehrsanforderungen genügt. Eine Ertüchtigung würde eine Einschränkung des Lichtraumprofils der unten liegenden Bahntrasse oder einen zusätzlichen Aufbau auf der Brücke nach sich ziehen, welches geometrisch und statisch ausgeschlossen ist. Frage 2: Wann wird die Abteilung Tiefbau der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz alle Beteiligten und Betroffenen über die anstehenden Planungen und Einschränkungen informieren und werden hierzu weitere Akteure (professionelle Moderation für Bürgerbeteiligung, Planungskoordination o.Ä.) eingebunden? Antwort zu 2: Das Projekt „Neubau der Schönhauser-Allee-Brücke im Zuge der Schönhauser Allee in Berlin Pankow“ befindet sich derzeit in der Phase der Grundlagenermittlung. Dabei werden alle Randbedingungen aufgenommen, um die Anforderungen an die Neubauplanung formulieren zu können. In diesem Zusammenhang wurden die unmittelbar Betroffenen (Deutsche Bahn AG, Berliner Verkehrsbetriebe, Schönhauser Allee Arcaden etc.) kontaktiert und informiert. 2 Die Abteilung Tiefbau wird nach Vorliegen einer belastbaren Variantenuntersuchung zu einer Informationsveranstaltung einladen. Frage 3: Wird eine schneller zu bauende Stahlkonstruktion/ Stahlverbundbrücke o.Ä. auch bei möglicherweise höheren Kosten geprüft, um die Einschränkungen der Großbaustelle zu minimieren? Frage 5: Kann die Brücke nur im Ganzen abgerissen und neu gebaut werden oder ist ein getrenntes Brückenbauwerk denkbar, um den Verkehrsfluss nacheinander auf die Ost- oder Westseite der Schönhauser Allee zu verlagern? Frage 6: Wird im jetzigen Planungsstadium auch eine Verkürzung der Bauzeit durch Einrichtung einer Nachtbaustelle oder andere Maßnahmen geprüft bzw. ist dies bei weiteren Planungsschritten beabsichtigt? Antwort zu 3, 5 und zu 6: Im Zuge einer Variantenuntersuchung sind nicht nur konstruktive, sondern auch gesamtwirtschaftliche Aspekte (Einschränkungen des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Umleitungskonzepte, Verdrängungsverkehre, Lärmbelastungen, Bauzeit, Kosten etc.) zu bewerten und gegeneinander abzuwägen. Frage 4: Besteht bei der Brücke ein Denkmal- oder Bestandsschutz (einzelner Bauteile) oder kann sie als Ingenieurbauwerk in technisch zeitgemäßer und damit vereinfachter und technisch rationalerer Weise errichtet werden? Antwort zu 4: Die Brücke ist im Zusammenhang mit der unter Denkmalschutz stehenden „Hochbahnanlage Schönhauser Allee“ zu betrachten. Im Zuge der Planung und Ausführung der Baumaßnahme werden Abstimmungen mit den Denkmalschutzbehörden über die Belange des Denkmalschutzes der Gesamtanlage geführt. Frage 7: Welche Gutachten müssen für die Bauvorplanungen eingeholt werden und wird hiermit bzw. den Ausschreibungen hierfür bereits begonnen? Antwort zu 7: Erst mit Vorliegen einer belastbaren Planung ist der Umfang der zu beauftragenden Gutachten definierbar. Allgemein kann davon ausgegangen werden, dass Baugrundgutachten erforderlich und Materialuntersuchungen am Bestand vorgenommen werden. 3 Frage 8: Für die Erneuerung der Brücke sind sechs Jahre vorgesehen: Bitte erläutern Sie den Zeitplan. Antwort zu 8: Die Bauzeit wurde entsprechend von Erfahrungswerten unter Berücksichtigung der Komplexität des Bestandsbauwerkes und der Vielzahl der Beteiligten grob eingeschätzt. Erst nach Vorliegen einer belastbaren Variantenuntersuchung kann der Zeitplan konkretisiert werden. Berlin, den 21.08.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz