Drucksache 18 / 20 512 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 12. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. August 2019) zum Thema: Personalausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Berlin und Antwort vom 31. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 512 vom 12. August 2019 über Personalausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Berlin ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch war der Personalbedarf nach dem Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y bei Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in Berlin zum 31.12.2018, wie viele Planstellen gab es zu diesem Zeitpunkt und wie wurde das Personal zu diesem Zeitpunkt in AKA tatsächlich eingesetzt (Personalverwendung)? Welche Belastungsquote ergab sich beim Vergleich des Personalbedarfs mit der tatsächlichen Personalverwendung? Bitte aufgeschlüsselt für die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Staatsanwaltschaft und die einzelnen Fachgerichtsbarkeiten sowie nach Instanzen. 2. Wie stellte sich die Personalsituation zum Stichtag 31.12.2018 bei den anderen Dienstzweigen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften dar? 4. Soweit die Zahlen zu Nr. 1 und 2 ergeben, dass (teilweise) eine Unterdeckung nach PEBB§Y vorliegt: Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um den Personalbedarf nach PEBB§Y künftig durchgehend zu 100 Prozent zu erfüllen? Zu 1., 2. und 4.: Der Personalbedarf nach dem Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y, die Personalverwendung sowie die Belastungsquote ergeben sich aus der Anlage 1. Die Planstellen der Jahre 2017 und 2018 ergeben sich aus der Anlage 2. Die Personalbedarfsberechnung erfolgt regelmäßig anhand der Geschäftszahlen aus dem Vorjahr für das kommende Jahr. Die Personalbedarfsberechnung mit den Geschäftszahlen aus dem Erhebungszeitraum 2018 liegt voraussichtlich erst Mitte September vor, weshalb auf das Vorjahr verwiesen wird. Das Personalbedarfsbemessungssystem PEBB§Y soll eine zuverlässige Berechnung des Personalbedarfs der Gerichte und Staatsanwaltschaften auf Landesebene gewährleisten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das System methodisch zum einen auf Durchschnittswerte zurückgreift, die sich aus den strukturellen und örtlichen Gegebenheiten aller Bundesländer ergeben und zum anderen einen Personalbedarf für die Zukunft auf der Grundlage zurückliegender Geschäftszahlen ermittelt. Es können landesspezifische Besonderheiten über Zu- oder Abschläge von bis zu 10 % auf die Rechtsgeschäfte und 25 % für die 2 Verwaltungsaufgaben abgebildet werden, wovon in Berlin regelmäßig Gebrauch gemacht wird. Jedoch ist die besondere Berliner Situation, insbesondere in der Verwaltungsgerichtsbarkeit , als Stadtstaat und Metropole nicht vollumfänglich durch PEBB§Y abzubilden. Die Differenz zwischen der Belastungsquote und der Personalverwendung im Jahr 2017 in der Staatsanwaltschaft hat der Senat zum Anlass genommen, die Personalverwendung im darauf folgenden Jahr zu erhöhen. Ebenso wurde die Personalverwendung im Verwaltungsgericht im Jahr 2018 erheblich erhöht, um dem Anstieg an Arbeitsanfall zu begegnen . Bei der Personalverwendung ist das Personal in Ausbildung nicht enthalten. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Arbeitszeitanteile von Bediensteten, die an mehr als 20 Arbeitstagen pro Quartal z. B. aufgrund von Krankheit, Mutterschutz oder der Abordnung an eine Bundesbehörde, nicht in der Dienststelle anwesend waren (sog. Abwesenheitszeiten ), nicht in die Berechnung einfließen. Diese Abwesenheitszeiten beeinflussen zugleich die zur Verfügung stehenden Jahresarbeitsminuten, die zur Berechnung des Personalbedarfes nach PEBB§Y herangezogen werden und erhöhen den rechnerischen Personalbedarf . Bei einem Vergleich des Personalbedarfes nach PEBB§Y mit der Personalverwendung sind diese folglich doppelt berücksichtigt. Aus diesem Grund wurden in der Anlage zusätzlich der jeweilige Personalbestand zum 31.12.2017 und 31.12.2018 sowie die Belastungsquote bei einem Vergleich des Personalbedarfes nach PEBB§Y mit dem Personalbestand ausgewiesen. Da sowohl die Geschäftszahlen als auch die zur Verfügung stehenden Jahresarbeitsminuten jährlichen Schwankungen unterliegen, ist eine 100 %-ige Deckungsquote schon aufgrund der Methodik zur Personalbedarfsberechnung nicht zu erwarten. Die Arbeitsgerichtsbarkeit wendet das Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y nicht an, weshalb insoweit keine Angaben zum bestehenden Bedarf möglich sind. 3. Wie hat sich die Zahl der eingesetzten Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in AKA (Personalverwendung) in Berlin seit 2010 jeweils zum 31.12. eines Jahres entwickelt, jeweils gegliedert nach Gerichtsbarkeiten und Instanzen? Zu 3.: Die Entwicklung der Zahl der eingesetzten Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Arbeitskraftanteilen (Personalverwendung) seit 2010 ergibt sich aus der Anlage 3. Aus den oben genannten Gründen wurde die Tabelle auch hier um den jeweiligen Personalbestand ergänzt. 5. Wie viele neue Stellen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte hat Berlin für die Jahre 2017 und 2018 jeweils geschaffen und in Umsetzung des Rechtsstaatspaktes weitergemeldet? Wie viele zusätzliche Stellen sind für die Jahre 2019, 2020 und 2021 jeweils vorgesehen? Zu 5.: Folgende neue Stellen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wurden im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung geschaffen: 2017 = 43 R-Stellen, 2018 = 63 R-Stellen, 2019 = 41 R-Stellen und für 2020 und 2021 sind jeweils 40 R-Stellen geplant. Die endgültige Entscheidung über den Stellenplan für die Jahr 2020 und 2021 bleibt dem Haushaltsgesetzgeber vorbehalten. 3 Der bereits seit 2017 bis 2019 erfolgte Stellenaufwuchs im R-Bereich (147,000 R-Stellen) übersteigt den Anteil des Landes Berlin an den von den Ländern nach dem „Pakt für den Rechtsstaat“ insgesamt 1000 neu zu schaffenden R-Stellen. Nach dem Königsteiner Schüssel wären dies ca. 100 R-Stellen im Land Berlin. Die vorgenannten Stellen sind bereits besetzt. Das Land Berlin hat mithin seinen Beitrag am "Pakt für den Rechtsstaat" bereits übererfüllt. Für die bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ressortierenden Arbeitsgerichte sind keine zusätzlichen Stellen geschaffen bzw. vorgesehen. 6. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung vor dem Hintergrund der bevorstehenden Pensionierungswelle in der Justiz ergreifen? Gibt es Einstellungskorridore? Wenn ja, welche? Zu 6.: Die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden sollen in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 162 zusätzliche Stellen erhalten. Damit sollen unter anderem die höheren Belastungen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Richtervorbehalt bei Fixierungen, durch den Ausbau der Vermögensabschöpfung und die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und durch die weitere Einführung neuer IT-Verfahren ausgeglichen werden. Besonders hervorzuheben ist hierbei, dass die Einstellung von insgesamt 80 zusätzlichen Richterinnen und Richtern bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in den kommenden zwei Jahren mit dem Haushaltsplan 2020/2021 abgesichert wird. Diese Stellen sollen nicht nur zur Abfederung der hohen Arbeitsbelastung dienen, sondern die Justiz bereits jetzt darauf vorbereiten, dass ab Mitte der 20er-Jahre viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichzeitig in den Ruhestand treten werden. Damit sorgt der Senat für eine langfristige stabile Personalstruktur und wirkt einer ungünstigen Altersstruktur entgegen. 7. Bis zu welcher Notengrenze im 1. und 2. Staatsexamen stellt Berlin aktuell Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ein? Wie haben sich die Grenznoten seit 2010 entwickelt, bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Einstellungsterminen. Zu 7.: Die Berliner Justiz ist ein – auch im Vergleich zu anderen Bundesländern – attraktiver Arbeitgeber. Der Beruf der Richterin oder des Richters in Berlin erfreut sich noch immer unter den jungen Juristinnen und Juristen sehr großer Beliebtheit. Daher wurden im Jahr 2019 ganz überwiegend nur Bewerberinnen und Bewerber mit zwei Prädikatsexamina (mehr als 9 Punkte) zu Auswahlgesprächen eingeladen. Alle bislang in diesem Jahr durch den Richterwahlausschuss in das Richterverhältnis auf Probe gewählten Personen verfügten über zwei Prädikatsexamina. Eine statistische Erhebung über die Noten der eingestellten Richterinnen und Richter findet nicht statt. Als formale Einstellungsvoraussetzung für die Einstellung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten wurden in Berlin ab dem Jahr 2011 starre Notenuntergrenzen definiert. Bewerberinnen und Bewerber mussten seitdem mindestens 7,5 Punkte im Ersten Staatsexamen und 8,5 Punkte im Zweiten Staatsexamen erreicht haben, andernfalls war eine Einladung zu einem Auswahlgespräch ausgeschlossen. Im Jahr 2017 wurden diese Untergrenzen vorsorglich auf 7,0 Punkte im Ersten Staatsexamen und 8,0 Punkte im Zweiten Staatsexamen herabgesetzt, um im Hinblick auf einen steigenden Einstellungsbedarf gegebenenfalls ein größeres Bewerberfeld erreichen zu können. Zuvor sollten Bewerberinnen und Bewerber in der Regel beide Examina mindestens mit der Note vollbefriedigend abgeschlossen haben. Dabei handelte es sich nicht um eine starre Notenuntergrenze. Diese regelt nur die formale Voraussetzung für die Berücksichti- 4 gung einer Bewerbung. Die tatsächlich erforderlichen Noten, um für ein Auswahlgespräch berücksichtigt zu werden, liegen zurzeit erheblich über diesen Grenzen. Für die Arbeitsgerichte gibt es keine starren Notengrenzen bezüglich der Einstellungsvoraussetzungen für Richterinnen und Richter. In der Vergangenheit haben die Bewerberinnen und Bewerber in der Regel mit der Note vollbefriedigend abgeschlossen. 8. Was plant der Senat, um die Anziehungskraft der Justiz auf hoch qualifizierte Juristinnen und Juristen angesichts eines schärfer werdenden Wettbewerbs um die besten Köpfe mit der Wirtschaft, der Anwaltschaft und mit anderen Bundesländern zu erhalten bzw. zu verbessern? Zu 8.: Die Berliner Justiz ist ein attraktiver Arbeitgeber, der allerdings mit zahlreichen anderen Arbeitgebern um Spitzenjuristinnen und Spitzenjuristen konkurriert. Eine bedeutsame Maßnahme in diesem Wettbewerb ist die Erhöhung der Besoldung. Der Senat hat insoweit bereits beschlossen, dass die Höhe der Berliner Besoldung bis zum Ende der Legislaturperiode an den Durchschnitt der anderen Bundesländer angepasst wird. Für die Jahre 2019 und 2020 ist daher eine spürbare Besoldungserhöhung um jeweils 4,3 Prozentpunkte vorgesehen. Die abschließende Entscheidung darüber obliegt jedoch dem Gesetzgeber . Ferner wurde unter der Federführung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Vorschläge erarbeiten wird, wie eine erfolgreiche Gewinnung qualifizierter Nachwuchskräfte für den höheren Justizdienst zukünftig – auch vor dem Hintergrund einer bevorstehenden Pensionierungswelle – weiterhin gewährleistet werden kann. 9. Wie viele neue Stellen pro Jahr wurden seit 2017 in Berlin speziell für die Bewältigung der Umstellung der Justiz auf den elektronischen Rechtsverkehr und die E-Akte geschaffen? Wie viele zusätzliche Stellen speziell für diesen Bereich sind in 2019, 2020 und 2021 geplant? Zu 9.: Bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung wurden folgende Stellen seit 2016 für die Bewältigung der Umstellung der Justiz auf den elektronischen Rechtsverkehr und die e-Akte geschaffen: 2016 = 14 Stellen, 2017 = 15 Stellen, 2018 = 1 Stelle, 2019 = 2 Stellen. Für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 sind – vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Haushaltsgesetzgeber – für die e-Akte/Akzeptanzmanagement im Rahmen der Stärkung des Servicedienstes 4 bzw. 6 Stellen vorgesehen. Hinzu kommt für diesen Zeitraum eine erhebliche Anzahl an Stellen, die für die Betreuung der Fachverfahren und die Einführung der e-Akte/eKP ebenfalls notwendig sind. 10. Wie viele neue Stellen für Richter, Staatsanwälte und nachgeordnetes Personal hat Berlin 2017 und 2018 speziell geschaffen, um das seit 1.7.2017 geltende Gesetz zur erweiterten Vermögensabschöpfung umzusetzen? Sind für die Jahre 2019, 2020 und 2021 (weitere) zusätzliche Stellen für diesen Bereich geplant ? Zu 10: In den Jahren 2017 bis 2021 wurden bzw. werden – vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Haushaltsgesetzgeber – folgende neue Stellen für Richterinnen und 5 Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie nichtrichterliches Personal geschaffen , um das Gesetz zur erweiterten Vermögensabschöpfung umzusetzen: 2017 2018 2019 2020 2021 Vermögensabschöpfung R-Stellen - - - 11* 18* Vermögensabschöpfung / Finanzfahndung nichtrichterliches Personal - 6 6 1 3 Vermögensermittlung nichtrichterlicher Dienst - - - 2 1 *Im Bereich der Strafverfolgungsbehörden wurden für 2020 und 2021 insgesamt 26 Stellen für „Organisierte Kriminalität, Vermögensabschöpfung, Regionalisierung, Jugendsachen, Verkehrsstrafsachen “ berücksichtigt. Der genaue Anteil der Stellen-Verwendung für die Vermögensabschöpfung wird vom konkreten Geschäftsbedarf abhängig sein. Berlin, den 30. August 2019 In Vertretung Dr. Brückner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung SenJustVA Anlage 1 Berlin, den 26. August 2019 I B 7 - 5111 App. 3965 Bedarf n. PEBB§Y 01.01.- 31.12.2017 Personalbestand am 31.12.2017 Personalverwendung 2017 Personalbestand am 31.12.2018 Personalverwendung 2018 Zahl % Zahl % Richter KG 129,25 144,00 131,72 -14,75 11,4% -2,47 1,9% 149,00 134,31 LG 321,51 361,00 335,88 -39,49 12,3% -14,37 4,5% 365,00 333,30 AG 562,27 542,00 479,99 20,27 -3,6% 82,28 -14,6% 551,00 475,79 Zusammen 1.013,03 1.047,00 947,59 -33,97 3,4% 65,44 -6,46% 1.065,00 943,40 Staatsanwälte GStA 41,17 38,00 35,55 3,17 -7,7% 5,62 -13,7% 41,00 37,17 StA 356,56 320,00 281,37 36,56 -10,3% 75,19 -21,1% 324,00 291,73 AA 2,00 2,00 2,00 0,00 0,0% 0,00 0,0% 2,00 2,00 Zusammen 399,73 360,00 318,92 39,73 -9,9% 80,81 -20,2% 367,00 330,90 Amtsanwälte 122,01 93,00 84,04 29,01 -23,8% 37,97 -31,1% 97,00 76,74 Zusammen 521,74 453,00 402,96 68,74 -13,18% 118,78 -22,77% 464,00 407,64 Richter/innen Fachgerichtsbarkeit OVG 40,61 37,00 34,92 3,61 -8,9% 5,69 -14,0% 36,00 34,59 VG 175,29 118,00 96,84 57,29 -32,7% 78,45 -44,8% 127,00 108,09 SG 120,71 149,00 129,58 -28,29 23,4% -8,87 7,3% 149,00 130,74 FachG. Insg. 336,61 304,00 261,34 32,61 -9,7% 75,27 -22,4% 312,00 273,42 Zusammen 1.871,38 1.804,00 1.611,89 67,38 -3,6% 259,49 -13,9% 1.841,00 1.624,46 Ordentliche Gerichtsbarkeit andere Dienstzweige 3.535,18 3.219,00 2.666,91 316,18 -8,94% 868,27 -24,56% 3.259,00 2.690,73 Strafverfolgungsbehörden andere Dienstzweige 844,83 691,00 552,98 153,83 -18,21% 291,85 -34,55% 753,00 577,01 Fachgerichtsbarkeit andere Dienstzweige 414,00 392,00 321,32 22,00 -5,31% 92,68 -22,39% 400,00 340,39 Differenz (Belastungsquote Personalverw.) Zahlen 2017 Differenz (Belastungsquote Personalbestand) Zahlen 2017 SenJustVA Anlage 2 Berlin, den 26. August 2019 I B 7 - 5111 App. 3965 Anzahl der R-Stellen gemäß Stellenplan 2018 Richter KG 145,00 LG 366,00 AG 554,565 Zusammen 1.065,565 Staatsanwälte GStA 38,00 StA 336,00 AA 2,00 Zusammen 376,00 Richter/innen Fachgerichtsbarkeit OVG 37,00 VG 133,00 SG 150,14 FachG zusammen 320,14 Ordentliche Gerichtsbarkeit andere Dienstzweige 3.624,08 Strafverfolgungsbehörden andere Dienstzweige 840,90 Fachgerichtsbarkeit andere Dienstzweige 381,12 SenJustVA I B 7 - 5111 Anlage 3 Personalverw. 2010 Personalbestand 31.12.2010 Personalverw. 2011 Personalbestand 31.12.2011 Personalverw. 2012 Personalbestand 31.12.2012 Personalverw. 2013 Personalbestand 31.12.2013 Personalverw. 2014 Personalbestand 31.12.2014 Richter KG 129,61 134,00 131,80 136,00 134,27 140,00 134,27 142,00 134,01 147,00 LG 305,34 348,00 315,03 357,00 311,55 350,00 305,39 338,00 299,13 346,00 AG 489,81 574,00 505,13 575,00 492,17 549,00 485,77 547,00 483,23 553,00 Staatsanwälte GStA 29,31 32,00 31,66 34,00 32,42 35,00 31,71 32,00 33,72 37,00 StA 270,70 332,00 282,64 310,00 274,34 310,00 265,34 292,00 270,39 295,00 AA 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 Amtsanwälte 82,32 92,00 84,94 91,00 84,03 88,00 80,57 89,00 87,76 89,00 OVG 32,94 34,00 35,00 39,00 35,23 37,00 34,69 37,00 35,06 38,00 VG 91,50 97,00 86,96 97,00 86,56 101,00 87,10 93,00 80,27 95,00 SG 91,94 139,00 118,16 135,00 119,29 138,00 119,33 136,00 122,16 141,00 SenJustVA I B 7 - 5111 Richter KG LG AG Staatsanwälte GStA StA AA Amtsanwälte OVG VG SG Anlage 3 Personalverw. 2015 Personalbestand 31.12.2015 Personalverw. 2016 Personalbestand 31.12.2016 Personalverw. 2017 Personalbestand 31.12.2017 Personalverw. 2018 Personalbestand 31.12.2018 135,99 140,00 129,92 143,00 131,72 144,00 134,31 149 309,14 342,00 312,66 348,00 335,88 361,00 333,30 365 488,53 542,00 486,94 551,00 479,99 542,00 475,79 551 33,05 36,00 33,93 36,00 35,55 38,00 37,17 41 275,14 303,00 286,45 314,00 281,37 320,00 291,73 324 1,75 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2 86,54 93,00 91,73 94,00 84,04 93,00 76,74 97 34,72 36,00 35,07 37,00 34,92 37,00 34,59 36 81,61 93,00 82,42 95,00 96,84 118,00 108,09 127 126,60 148,00 129,86 151,00 129,58 149,00 130,74 149