Drucksache 18 / 20 515 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 14. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. August 2019) zum Thema: Wegfall von Parkplätzen – 2/12 Neukölln und Antwort vom 28. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20515 vom 14. August 2019 über Wegfall von Parkplätzen – 2/12 Neukölln Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Neukölln um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wo und in welcher Anzahl fallen aufgrund von verkehrsplanerischen und städteplanerischen/städtebaulichen Maßnahmen, wie z.B. Bau von Fahrradwegen, Aufstellen von Parkscheinautomaten, Aus- und Umbau von Straßen und Straßenquerschnitten, Bau von Straßenbahnlinien, Reservierung von Parkplätzen ausschließlich für E-Fahrzeuge etc., im Bezirk Neukölln aktuell und im Zeitraum bis zum Ende der 18. Wahlperiode Parkplätze zur allgemeinen Nutzung ersatzlos weg? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Neukölln teilt hierzu mit: „Eine detaillierte Beantwortung der Frage durch das Straßen- und Grünflächenamt ist aus Kapazitätsgründen in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Es gibt keine zentrale Übersicht (z.B. in Listenform) über alle realisierten Straßenbaumaßnahmen, bei denen KFZ-Stellplätze entfallen sind. Ferner kann mitgeteilt werden, dass im Interesse der Stärkung des umweltfreundlichen Verkehrsverbundes und der im Mobilitätsgesetz formulierten verkehrspolitischen Ziele auch im Bezirk Neukölln Stellplätze im öffentlichen Straßenland zur Disposition stehen, deren Umfang in jedem Einzelfall zu prüfen ist. Beispielsweise sind in Neukölln Stellplätze im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Fahrradabstellanlagen auf Fahrbahnen im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen oder Querungen entfallen. Diese und ähnliche Maßnahmen dienen gleichzeitig der Erhöhung 2 der Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende, da insbesondere Kreuzungs- und Einmündungsbereiche häufig widerrechtlich beparkt werden. Des Weiteren sind Stellplätze beim Umbau verschiedener Straßen entfallen, wenn die Verbreiterung von Aufenthaltsund Gehwegflächen erforderlich wurde.“ Frage 2: Wo und in welcher Anzahl fallen in Neukölln Parkplätze zur allgemeinen Nutzung, ebenfalls aufgrund der unter 1. genannten Ursachen, nach jetzigem Planungsstand über den Zeitraum der 18. Wahlperiode hinaus ersatzlos weg? Antwort 2: Das Bezirksamt Neukölln teilt dazu mit: „Da es zu den in die Zukunft gerichteten Straßenbauprojekten bislang keine abschließenden Planungen gibt, kann derzeit auch noch nicht abgeschätzt werden, ob und wie viele Stellplätze im ruhenden Verkehr in den nächsten Jahren dadurch entfallen werden. Grundsätzlich ist das Straßen- und Grünflächenamt bemüht, im Rahmen der Variantenplanungen und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes, die Verluste an Stellplatzkapazitäten so gering wie möglich zu halten.“ Berlin, den 28.08.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz