Drucksache 18 / 20 516 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 14. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. August 2019) zum Thema: Wegfall von Parkplätzen – 3/12 Tempelhof-Schöneberg und Antwort vom 28. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20516 vom 14. August 2019 über Wegfall von Parkplätzen – 3/12 Tempelhof-Schöneberg Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Tempelhof - Schöneberg um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wo und in welcher Anzahl fallen aufgrund von verkehrsplanerischen und städteplanerischen/städtebaulichen Maßnahmen, wie z.B. Bau von Fahrradwegen, Aufstellen von Parkscheinautomaten, Aus- und Umbau von Straßen und Straßenquerschnitten, Bau von Straßenbahnlinien, Reservierung von Parkplätzen ausschließlich für E-Fahrzeuge etc., im Bezirk Tempelhof-Schöneberg aktuell und im Zeitraum bis zum Ende der 18. Wahlperiode Parkplätze zur allgemeinen Nutzung ersatzlos weg? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu mit: „Aus städteplanerischer/städtebaulicher Sicht fallen im Bereich des Bebauungsplanes 7- 97 VE (Rathausstraße/Ullsteinstraße sowie eine Teilfläche des Grundstückes Rathausstraße 1/Ullsteinstraße 184/194) voraussichtlich – ausgehend von einer Festsetzung des Bebauungsplanes bzw. Planreife nach § 33 BauGB bis zum Ende dieser Wahlperiode – ca. 50-60 öffentliche Parkplätze zur allgemeinen Nutzung auf dem Grundstück Rathausstraße/Ullsteinstraße weg. Im Bereich des Bebauungsplans XI-231 (Straßenerweiterung Tempelhofer Weg) werden Parkplätze zur allgemeinen Nutzung wegfallen. Parallel werden Parkplätze im Kontext der Bauvorhaben geschaffen bzw. wird der ruhende Verkehr durch geeignete Maßnahmen neu organisiert.“ 2 Frage 2: Wo und in welcher Anzahl fallen in Tempelhof-Schöneberg Parkplätze zur allgemeinen Nutzung, ebenfalls aufgrund der unter 1. genannten Ursachen, nach jetzigem Planungsstand über den Zeitraum der 18. Wahlperiode hinaus ersatzlos weg? Antwort zu 2: Das Bezirksamt Tempelhof - Schöneberg teilt hierzu mit: „Zur Zeit sind in Tempelhof Schöneberg mehrere Projekte in Planung, bei denen voraussichtlich auch Pkw-Parkmöglichkeiten entfallen werden. Die genauen Zeiträume stehen noch nicht fest, so dass eine Unterscheidung in „diese Legislaturperiode“ und „nächste Legislaturperiode“ nicht möglich ist. Die Anzahl der wegfallenden Pkw-Parkstände wird sich jeweils im weiteren Planungsverlauf der Projekte ergeben und kann noch nicht benannt werden.“ Berlin, den 28.08.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz