Drucksache 18 / 20 519 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 14. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. August 2019) zum Thema: Wegfall von Parkplätzen – 6/12 Spandau und Antwort vom 28. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20519 vom 14. August 2019 über Wegfall von Parkplätzen – 6/12 Spandau Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Spandau um Stellungnahme gebeten. Frage 1: Wo und in welcher Anzahl fallen aufgrund von verkehrsplanerischen und städteplanerischen/städtebaulichen Maßnahmen, wie z.B. Bau von Fahrradwegen, Aufstellen von Parkscheinautomaten, Aus- und Umbau von Straßen und Straßenquerschnitten, Bau von Straßenbahnlinien, Reservierung von Parkplätzen ausschließlich für E-Fahrzeuge etc., im Bezirk Spandau aktuell und im Zeitraum bis zum Ende der 18. Wahlperiode Parkplätze zur allgemeinen Nutzung ersatzlos weg? Frage 2: Wo und in welcher Anzahl fallen in Spandau Parkplätze zur allgemeinen Nutzung, ebenfalls aufgrund der unter 1. genannten Ursachen, nach jetzigem Planungsstand über den Zeitraum der 18. Wahlperiode hinaus ersatzlos weg? Antwort zu 1 und 2: Gemäß den Regelungen des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes obliegen den Bezirken Festlegungen zum Ruhenden Verkehr bei der Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen. Aus diesem Grunde wurden zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter abgefragt. Angaben seitens des Bezirkes Spandau lagen fristwahrend leider nicht vor. Anmerkungen der Senatsverwaltung: Aus Sicht der Hauptverwaltung ist es wichtig, zur Herstellung der Verkehrssicherheit vor allem für den Rad- und Fußverkehr, auch Flächen für den Ruhenden Verkehr entfallen zu lassen oder Flächen am Fahrbahnrand baulich so umzugestalten, dass sie nicht 2 verbotswidrig zugeparkt werden. Diese Maßnahmen umfassen Verbesserungen der Sichtbeziehungen an ampelgeregelten Kreuzungen, die Herstellung von Querungsstellen für den Fußverkehr (Einbau von Mittelinseln, Gehwegvorstreckungen oder die Einrichtung von Zebrastreifen), die sichere Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn, besonders an Kreuzungen und Einmündungen. Auch zur Beschleunigung des straßenseitigen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist es teilweise unumgänglich, den ruhenden Verkehr neuzuordnen. Der Einbau z.B. von Haltestellenkaps führt in der Regel dazu, dass zusätzliche Parkstände gewonnen werden können. Berlin, den 28.08.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz