Drucksache 18 / 20 527 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Fuchs (LINKE) vom 13. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. August 2019) zum Thema: Kinder und Jugendliche mit Pflegeverantwortung in Berlin und Antwort vom 30. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Frau Abgeordnete Stefanie Fuchs (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 527 vom 13. August 2019 über Kinder und Jugendliche mit Pflegeverantwortung in Berlin ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche spezifischen Unterstützungs- und Betreuungsangebote bestehen aktuell in Berlin für Kinder und Jugendliche mit Pflegeverantwortung und bzw. inwieweit ist hier ein Ausbau vorgesehen? Zu 1.: Jungen Pflegenden in Berlin bietet das Projekt www.echt-unersetzlich.de/ Unterstützung an. Das Online-Beratungsangebot ist ein wichtiger Baustein des Leistungsangebots des Projekts „Pflege in Not“. „Pflege in Not“ wird im Rahmen des Integrierten Sozialprogramms (ISP) finanziert. Für das Projekt stehen jährlich 40.000€ zur Verfügung, paritätisch finanziert durch Zuwendungen des Landes Berlin und die AOK Nordost. Darüber hinaus gibt es bereichsspezifische Angebote, z.B. das Projekt „Sunny Side Up“, das Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen bei der Stabilisierung ihres Gesundheitszustandes unterstützt. Diese Schnittstelle ist wichtig, da auch Kinder psychisch kranker Eltern oder suchtkranker Eltern Pflegeverantwortung übernehmen. Anlaufstellen in Berlin sowie bundesweite Angebote listet auf Seite 71ff das Handbuch „Wenn JUGENDLICHE sich um KRANKE ANGEHÖRIGE KÜMMERN“ auf. Ein Auszug ist als Anlage beigefügt. www.echt-unersetzlich.de/wp-content/uploads/Handbuch_pflegende-Kinder-und- Jugendliche-2019_web.pdf Das Handbuch wurde im Rahmen des mit Erasmus-Mitteln geförderten Projekts “EPYC – Empowering Professionals to support Young Carers” (EPYC; Träger: Diakonisches Werk Berlin Stadtmitte e.V.), das die „Fachstelle für pflegende Angehörige“ und „Pflege in Not“ maßgeblich begleiteten, für Fachkräfte erarbeitet. 2 Im schulischen Bereich stehen Kindern- und Jugendlichen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die 13 Schulpsychologischen und inklusionspädagogischen Beratungs - und Unterstützungszentren (SIBUZ), Lehrkräfte und weiteres Personal als Beratung zur Verfügung. Durch Fortbildungen insbesondere im Rahmen der Schulsozialarbeit und für Fachkräfte des SIBUZ, sowie die Einbeziehung schulischer Gremien soll hier eine weitere spezifische Professionalisierung erfolgen. Das Online-Beratungsangebot „echt unersetzlich“ wurde Ende 2017 ins Netz gestellt und nach einer Probephase in Frühjahr 2019 noch einmal umfangreich überarbeitet. Aufbauend auf der Online-Plattform und bisherigen Beratungserfahrungen bietet das Projekt mittlerweile auch persönliche Beratungstermine an. In Einzelfällen kann auch in Form z.B. von Familiengesprächen oder im Rahmen der psychologischen Beratung durch „Pflege in Not“ unterstützt werden. Darüber hinaus gibt es erste Erfahrungen mit einer Freizeitgruppe (Impro-Theater) pflegender Jugendlicher. Seit 2015 gibt es jedes Jahr ein größeres Freizeitangebot für die Zielgruppe. Organisiert und koordiniert wurden die bisherigen Angebote vom Diakonischen Werk Berlin -Stadtmitte mit seinen von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung geförderten Projekten „echt-unersetzlich“, „Fachstelle für pflegende Angehörige“ und „Pflege in Not“. Wie in Projekten üblich, kommen ergänzende Drittmittel hinzu. 2. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um eine Sensibilisierung wesentlicher Multiplikatorinnen und Multiplikator*innen (Lehrerinnen und Lehrer, schulische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Sportvereine, Fachkräfte ambulanter Pflegedienste etc.) für das Thema Kinder und Jugendliche mit Pflegeverantwortung zu erzielen bzw./ und welche Maßnahmen sind zukünftig geplant? Zu 2.: Das Projekt “EPYC” hat 2018 Handreichungen für Fachkräfte im Jugend- und Bildungsbereich und in der Pflege entwickelt. Das Projekt „echt unersetzlich“ hat diese im Juni 2019 weiterentwickelt. Damit stehen jungen Pflegenden, Fachkräften und Multiplikatoren/-innen vielfältige Arbeitshilfen und Handbücher zur Verfügung, die als Begleithilfen, als Informations - und Schulungsmaterialien sowie für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden können. Jungen Pflegenden stehen z.B. ein interaktiver Selbst-Test („Trägst du Pflegeverantwortung “ o.ä.), Checklisten und Notfallkarten zur Verfügung. Alle Materialien stehen kostenlos als Downloads zur Verfügung. Sie werden bei Schulungen des Projekts als Arbeitsmaterialien genutzt und an die Teilnehmenden zur Unterstützung ihrer weiteren Arbeit ausgereicht . Das Projekt „echt unersetzlich“ hat bisher in verschiedenen Kontexten insbesondere Fachkräfte aus der Bildung (Schulsozialarbeiter/-innen), Pflege(-Beratung), Sozialarbeit und Jugendarbeit geschult beziehungsweise durch Fachvorträge sensibilisiert. Zukünftig wird das Projekt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen verstärkt auch Fachkräften im Pflege- und Gesundheitsbereich Sensibilisierung und Schulung anbieten. Ergänzend dazu trägt „echt unersetzlich“ durch verschiedene Medienbeiträge im TV, Print und Radio zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit bei. Insgesamt bleibt auf absehbare Zeit das Thema Sensibilisierung und Schulung von Fachkräften und Multiplikatoren/-innen (z.B. Ärzten) ein wesentliches Element des Projekts. Für den schulischen Kontext siehe auch die Antwort zu Frage 3. 3 3. Gibt es für den schulischen Kontext ein einheitliches Konzept zur Behandlung des Themas Kinder und Jugendliche mit Pflegeverantwortung bzw. ist die Entwicklung eines solchen Konzeptes vorgesehen? Zu 3.: Lehrkräfte und andere schulische Mitarbeiter/-innen sind sensibel für außerschulische Faktoren, welche die schulische und gesellschaftliche Teilhabe und insbesondere auch schulische Lernerfolge beinträchtigen können und wenden sich professionell infrage kommenden Schülern/-innen und deren Erziehungsberechtigten zu. Neben der Klärung von Indikatoren möglicher Überforderungen und Teilhabegefährdungen, z.B. Schulabstinenz oder verminderte Schulleistungen, steht dabei auch die Anerkennung wahrgenommener Pflegeverantwortung im Mittelpunkt. Durch Fortbildungen, Aufgreifen der Thematik in Dienstberatungen und auch in den schulischen Gremien (u.a. Schülervertretung, Elternvertretung , Gesamtkonferenz) soll hier zukünftig eine noch höhere Sensibilität erreicht werden. 4. Welche Selbsthilfe- und Gruppenangebote gibt es speziell für pflegende Kinder und Jugendliche bzw. ist zukünftig die Etablierung weiterer Angebote vorgesehen und wenn ja, welche Form von Angeboten? Zu 4.: Für Geschwisterkinder von behinderten/pflegebedürftigen Kindern gibt es vereinzelt Selbsthilfe-Gruppenangebote – siehe Berliner AK Geschwisterkinder. Im Rahmen des EPYC-Projekts wurde ein Impro-Theater Workshop als Gruppenangebot für Jugendliche angeboten. Der Workshop soll ab Herbst 2019 durch das Projekt „echt unersetzlich“ wieder angeboten werden. Im Rahmen schulischer Selbständigkeit und Eigenverantwortung ist die Einrichtung solcher Gruppen im Rahmen des Ganztags möglich und dabei stets abhängig von den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen, die aufgrund der sehr persönlichen und familiären Kontexte sehr unterschiedlich ausfallen (vgl. Antwort 11). 5. Wie bewertet der Senat die Resonanz auf die Ende 2017 eingerichtete Informations- und Beratungsplattform "echt unersetzlich"? Inwieweit sind die mit Einrichtung dieses Angebots verbundenen Ziele erreicht worden und welche Schlussfolgerungen zieht der Senat daraus für Verstetigung und Ausbau des Angebots? Zu 5.: „Echt unersetzlich“ ist ein Projekt des Diakonischen Werkes Berlin-Stadtmitte e.V., aus fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Gründen angebunden an Pflege in Not. Das Projekt leistet eine sehr gute Arbeit. Personell ist das Projekt mit 30 Wochenstunden untersetzt , die sich auf zwei Mitarbeiter/-innen verteilen. Ziel ist insbesondere, jungen Pflegenden , aber auch ihren Eltern mit der Online-Plattform einen niedrigschwelligen Zugang zu weitergehender Information und Beratung zu eröffnen sowie Fachkräfte und wichtige Multiplikatoren/-innen (z.B. Ärzte/-innen) zu sensibilisieren und zu schulen. Darüber hinaus ist auch die Sensibilisierung der Berliner Öffentlichkeit für das Themenfeld ein Teil der Aufgabe des Projekts. Das Projekt hat sich bundesweit als beispielhaft etabliert und wird regelmäßig von Medien angefragt. Die aufgebaute Kompetenz nutzten andere für den Aufbau eigener Angebote, so z.B. das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für den Aufbau und die Gestaltung des Projekts „Pausentaste“. 4 Die Beratungsanfragen stiegen seit Anfang 2019 an, allerdings auf dem für diese neue Zielgruppe erwarteten überschaubaren Niveau. Es zeigt sich aber, dass die Fachkräfteschulung funktioniert und zu steigenden Beratungsanfragen führt. Wenn Jugendliche den Weg zur Beratungsstelle gefunden haben, sind die Beratungsfälle meist komplex. Die Komplexität der Fälle führt dazu, dass es häufig längerfristige Beratungen und Begleitungen sind. Im ersten Jahr der Inbetriebnahme der Online-Plattform zeigte sich zunehmend, dass die optische Gestaltung von Internetseite, Flyer und Arbeitshilfen und Handbüchern nicht ausreichend die primäre Zielgruppe Jugendliche, sondern viel zu stark die nachrangige Zielgruppe Kinder ansprach. Daraufhin erfolgten Ende 2018 - Mitte 2019 eine umfangreiche Neugestaltung des Onlineangebots (neue Website, Filme kurz vor Fertigstellung) und der Materialien (Flyer, Postkarte, Handbuch). Die Planung sieht die Fortsetzung des Projekts im bisherigen Umfang vor. Für die weitere Perspektive des Projekts siehe auch Frage 10. 6. Inwieweit soll die Verwendung des Leitfadens für die Beratungsgespräche nach § 37 Abs.3 SGB XI, der im Rahmen des Potsdamer Modellprojekts 2016/2017 verwendet und weiterentwickelt wurde, für die Pflegedienste in Berlin zukünftig verbindlich sein? Wie soll andernfalls eine flächendeckende Verwendung dieses Beratungsleitfadens durch die Pflegedienste gewährleistet werden? 7. Ab wann soll der genannte Beratungsleitfaden in der Praxis verwendet werden? 8. Wie soll zukünftig mit den Ergebnissen dieser leitfadengestützten Beratungsgespräche in Bezug auf die Abfrage nach in Haushalten lebenden Kindern und Jugendlichen umgegangen werden? Sollen die Ergebnisse zentral erfasst und zur weiteren Erforschung der Situation von pflegenden Kindern und Jugendlichen in Berlin verwendet werden? Zu 6., 7. und 8.: Das Land Berlin setzt sich seit langem für die Optimierung der Beratungsbesuche gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI ein, da ihnen eine Schlüsselrolle für die Unterstützung und Qualitätssicherung der Pflegearrangements zukommt, in denen Pflegebedürftige allein von pflegenden Bezugspersonen unterstützt werden. Sie bilden mit ca. 53 % den größten Teil des Berliner Pflegesystems. Ein zentraler Faktor hierbei ist die Beförderung einer einheitlichen Durchführung der Beratungsbesuche mit Hilfe eines Beratungsleitfadens, der den Durchführungsprozess strukturiert, die Berater/-innen anleitet, die bisher nur unzureichend aufgegriffene psychosozialen Aspekte der Pflege (Belastungen, Ängste, Überforderung, Aggression , Gewalt) sensibel aufgreift, Pflegebedürftige sowie pflegende Bezugspersonen gezielt über weiterführende Hilfen und Unterstützungsangebote informiert und an diese weiterleitet. Mit dem im Rahmen des Potsdamer Modellprojekts überarbeiteten und erprobten Beratungsleitfadens liegt dieses Instrument vor. Bundesweit gibt es nichts Vergleichbares . Der Beratungsleitfaden greift das Thema „Junge Pflegende“ auf. Für den Beratungsleitfaden wurde zwischenzeitlich ergänzend eine Handreichung erarbeitet, die die Berater/- innen u.a. für die spezifische Situation „junger Pflegender“ sensibilisiert, Hinweise zum weiteren Handling gibt und auf die bei „echt unersetzlich“ als Download verfügbaren Informationsmaterialien sowie Beratungs- und Entlastungsangebote, an die weitervermittelt werden kann, verweist (insbesondere „echt unersetzlich“ auf Berliner Ebene und „Pausentaste “ auf Bundesebene). 5 Der Bundesgesetzgeber hat die Gestaltung der Beratungsbesuche den Pflegekassen und Verbänden der Pflegekassen sowie den Verbänden der Leistungserbringer auf Landesebene als Aufgabe zugewiesen. Das Land selbst ist hierbei nicht als Beteiligter vorgesehen und konnte und kann deshalb nur fachlich dafür werben, den Potsdamer Beratungsleitfaden verpflichtend als Durchführungsstandard zu vereinbaren und bei Bedarf auf Basis der Praxiserfahrungen weiter zu entwickeln. Die Pflegekassen und Verbände der Pflegekassen wurden zu den Fragen 6 bis 9 um eine Zuarbeit gebeten, insbesondere zu den Fragen 6-7. Die AOK Nordost teilte hierzu als federführende Pflegekasse mit: „Der Leitfaden für die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI konnte in den aktuellen Verhandlungen nicht berücksichtigt werden. Die Thematik wird in künftigen Verhandlungen wieder mit einfließen. Ob und ab wann der Beratungsleitfaden verbindlicher Bestandteil der Vereinbarung wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.“ Das Land wird bei den Verbänden der Leistungserbringer dafür werben, den Beratungsleitfaden auf freiwilliger Basis anzuwenden. 9. Ist in den Fällen, in denen Kinder und Jugendliche laut der Befragungsergebnisse in die Pflege einbezogen sind, vorgesehen, anschließend die Vermittlung in geeignete Unterstützungsangebote aktiv zu fördern bzw. zu begleiten? Zu 9.: Das Konzept des Beratungsleitfadens sieht vor, auf die spezifische Situation „junger Pflegender “ sensibel einzugehen, bei Bedarf auf weitergehende Unterstützungsangebote hinzuweisen und für ihre Inanspruchnahme zu werben. Eine Vermittlung wäre aber nur mit Einwilligung des Jugendlichen und ggf. seines Erziehungsberechtigten möglich. Auch im schulischen Bereich dürfen alle diesbezüglichen Hinweise an die zuständigen Schulen durch Pflegedienste oder andere außerschulische Institutionen aus rechtlichen Gründen grundsätzlich nur bei vorliegendem Einverständnis der betroffenen Kinder- und Jugendliche erfolgen. Liegt die Einwilligung des Jugendlichen und ggf. seines Erziehungsberechtigten vor, könnten Gesprächs- und Beratungsangebote durch die Schule und andere Akteure erfolgen bzw. initiiert werden. 10. Wann wurde der im Bericht des Senats Drs. 18/1414 angekündigte und von der für Bildung, Jugend und Familie zu koordinierende Arbeitskreis für die Konzipierung und Weiterentwicklung von Angeboten für pflegende Kinder und Jugendliche erstmals einberufen, wer nimmt an ihm teil und welche Festlegungen wurden bisher getroffen? Zu 10.: Die konstituierende Sitzung des Arbeitskreises von SenBJF und SenGPG fand am 03.07.2019 unter Einbeziehung der „Fachstelle für pflegende Angehörige“ statt. In der Sitzung wurde ein Folgetreffen am 27.08.2019 mit erweitertem Teilnehmerkreis vereinbart. Die Sensibilisierung der Fachkräfte ist weiterhin die zentrale Stellschraube zur Erreichung der Zielgruppe, da die Gruppe selbst sich selten mit ihrer Pflegeverantwortung wahrnimmt oder sich aus Angst und Scham versteckt und Fachkräfte sie häufig noch nicht im Blick haben. 6 Für den schulischen Kontext kristallisierte sich die Sensibilisierung der Pädagogen/-innen als wichtiges Feld heraus. Ergänzend ist konzeptionell die verstärkte Einbeziehung der SIBUZ und Schulsozialarbeit, sowie der schulischen Gremien vorgesehen. Einzelne Schüler - und Elternvertretungen sollen einbezogen werden, um Vorschläge für bedarfsbezogene Unterstützungsangebote durch Betroffene zu erhalten. Weitere wichtige Zugangswege sind Freizeitangebote und Jugendämter. In Kontext der Zugangswege gilt es auch, die Schnittstellen und Kooperationsmöglichkeiten mit relevanten spezialisierten Angeboten (siehe Anlage) zu klären. Wichtig ist aber auch eine Sensibilisierung und Stärkung junger Pflegender selbst sowie ihrer Eltern. Aufgrund der guten Vorarbeiten bestehen durchaus Handlungsoptionen, insbesondere können die bereits entwickelten Informationsmaterialien für die Information und Schulung von Fachkräften z.B. aus Schule, Freizeitangeboten, Jugendämtern, spezialisierten Beratungsstellen genutzt werden. 11. Wie werden Kinder und Jugendliche mit Pflegeverantwortung selbst in die Bedarfsfeststellung und Entwicklung von Angeboten einbezogen, die geeignet sind, Hilfebedarf zu identifizieren und konkrete Unterstützungsangebote zu entwickeln? Zu 11.: Die Planung des Arbeitskreises sieht vor, auch im Rahmen der konkreten Arbeit den unmittelbaren Austausch mit jungen Pflegenden zu suchen. Aktuell gedacht wird hierfür z.B. an die Einbeziehung einzelner Schüler- und Elternvertretungen, um Vorschläge für bedarfsbezogene Unterstützungsangebote durch Betroffene zu erhalten. Ergänzend dazu plant die „Fachstelle für pflegende Angehörige“, den Dialog mit (ehemals) pflegenden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die ihr Erfahrungswissen in die Weiterentwicklung der Angebote einbringen können, zu führen. Berlin, den 30. August 2019 In Vertretung Martin Matz Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung