Drucksache 18 / 20 528 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 13. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. August 2019) zum Thema: Barrierefreiheit am S-Bahnhof Raoul-Wallenberg-Straße und Antwort vom 28. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20528 vom 13. August 2019 über Barrierefreiheit am S-Bahnhof Raoul-Wallenberg-Straße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: In der Antwort auf die Drs. 18/15096 wird seitens der DB AG darauf verwiesen, dass auch am S-Bahnhof Raoul-Wallenberg-Str. keine ergänzende Nachrüstung von Aufzügen vorgesehen sei, da dieser Bahnhof zu jenen zähle, die bereits über einen Zugang mit Rampe verfügen würden. Ist der DB AG bekannt, dass der S- Bahnhof am Ausgang zum Otto-Rosenberg-Platz nicht über eine Rampe verfügt und der Bahnhof lediglich über Treppen erreichbar ist? Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu mit: „Der östliche Ausgang zur Raoul-Wallenberg-Straße sowie der Zugang zum Bahnsteig erfolgt barrierefrei über Rampenanlagen. Es ist der DB AG bekannt, dass der westliche Ausgang zum Otto-Rosenberg-Platz im derzeitigen Zustand nicht stufenfrei ausgebaut ist Der Hauptverkehrsstrom erfolgt allerdings zur Raoul-Wallenberg-Straße und dem angrenzenden Wohngebiet.“ Frage 2: Wie schätzt die DB AG vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit ein, dringend etwas für die Barrierefreiheit an diesem Bahnhof zu unternehmen? 2 Antwort zu 2: Die DB AG teilt hierzu mit: „Da die Station bereits über einen barrierefreien Zugang verfügt, über den der überwiegende Teil der Reisenden verkehrt, wird der Bau eines weiteren barrierefreien Zuganges derzeit nicht prioritär betrachtet. Falls sich z. B. durch eine stark veränderte Umfeldentwicklung die Verkehrsströme verändern sollten, kann sich diese Einschätzung ggf. ändern und neu bewertet werden.“ Frage 3: Gibt es Planungen für die Errichtung einer Rampe am Ausgang zum Otto-Rosenberg-Platz? Wenn nein, warum nicht? Frage 4: Gibt es Planungen für die Errichtung eines Aufzugs am Ausgang zum Otto-Rosenberg-Platz? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3 und 4: Die DB AG teilt hierzu mit: „Derzeit gibt es keine Planungen für den Bau eines weiteren barrierefreien Zuganges durch eine Rampe oder einen Aufzug zum Otto-Rosenberg-Platz. Für beide Varianten wäre die vorherige Bestellung durch das Land Berlin notwendig, die bisher nicht erfolgt ist.“ Frage 5: Wie schätzt der Senat den Umstand ein, dass dieser S-Bahnhof am Ausgang zum Otto-Rosenberg-Platz nicht barrierefrei erreichbar ist? Frage 6: Teilt der Senat die Auffassung, dass der barrierefreie Ausbau dringend notwendig ist? Antwort zu 5 und 6: Die barrierefreie Gestaltung zum Otto-Rosenberg-Platz ist unter den Aspekten ‘Wachsende Stadt‘ und ‘demographischer Wandel‘ – insbesondere mit Blick auf junge Familien und ältere Menschen – aus verkehrsplanerischer Sicht durchaus wünschenswert und im Detail zu prüfen. Aufgrund der gegenwärtigen Vielzahl der Infrastrukturvorhaben im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) inklusive dem noch erforderlichen barrierefreien Ausbau von Verkehrsstationen in Berlin kann der Bau eines weiteren barrierefreien Zuganges an einer bereits barrierefrei erreichbaren Station derzeit nicht prioritär betrachtet werden. Frage 7: Welche Möglichkeiten seitens des Senats liegen vor, eine zusätzliche barrierefreie Erschließung des S- Bahnhofs bei der DB Station&Service zu bestellen? 3 Antwort zu 7: Durch das Land Berlin wäre nach Prüfung, entsprechendem Beschluss und Sicherung/Anmeldung eine Finanzierung über Kapitel 0730, Titel 89102 „Bahnhofsverschiebung, Zugänge, Aufgänge“ (Zuschüsse für Investitionen des ÖPNV) möglich. Frage 8: Welche Kosten wären damit schätzungsweise verbunden? Antwort zu 8: Die DB AG teilt hierzu mit: „Eine Kostenprognose kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden, da es in Abhängigkeit zu den Örtlichkeiten steht.“ Frage 9: Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Antwort zu 9: Es wird auf die Antwort zur Frage 7 verwiesen. Die DB AG teilt hierzu mit: „Eine Finanzierung durch die DB Station & Service AG ist nicht möglich. Die finanziellen Mittel die der DB Station & Service AG zur Verfügung stehen, sind vorrangig für Investitionen in den vorhandenen Bestand vorzunehmen sowie auch für Bahnhöfe, welche noch über keinen barrierefreien Zugang verfügen.“ Berlin, den 28.08.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz