Drucksache 18 / 20 537 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ülker Radziwill (SPD) vom 14. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2019) zum Thema: Parkraumbewirtschaftung und Luftreinhaltung und Antwort vom 29. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Ülker Radziwill (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20537 vom 14. August 2019 über Parkraumbewirtschaftung und Luftreinhaltung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat der Senat Kenntnis darüber, ob neu ausgewiesene Parkraumzonen zu einer Erhöhung der Luftreinheit im ausgewiesenen Gebiet geführt haben? a) Wenn ja, bitte um Beispiele b) wenn nein, gibt es Beispiele aus anderen Städten, die einen solchen Nachweis erbringen? Antwort zu 1 a): Eine Verbesserung der Luftqualität wird durch bessere Fahrzeugtechnik, stetigere Fahrweisen und vermindertes Verkehrsaufkommen erzielt. Da Parkraumbewirtschaftung nachweislich den Parksuchverkehr und damit das Verkehrsaufkommen senkt, nehmen auch die Schadstoffemissionen ab. Aus Erhebungen in Berlin-Mitte kann eine Verbesserung der Luftqualität durch Parkraumbewirtschaftung abgeleitet werden. Nach der Einführung der Parkzonen 29, 34, 35 und 38 sank die Parkplatzauslastung um ca. 20 bis 30 %. Infolge der erhöhten Parkplatzverfügbarkeit sinken Parksuchverkehr und Emissionen. Weiterhin wird durch die Bepreisung der Kfz-Zielverkehr und die damit verbundenen Emissionen reduziert. Ein durch den Senat in Auftrag gegebenes Gutachten ergab, dass durch eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung im gesamten S-Bahn-Ring die Fahrleistungen um knapp 10 % gesenkt werden können. Hierdurch sinken die NOx-Emissionen um ca. 6,5 %. Die darauf aufbauende Modellierung der NO2-Jahresmittelwerte im Rahmen der Maßnahmenbewertung für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans ergab Rückgänge von 0,5 bis 4 µg/m³ für das Jahr 2020. 2 Antwort zu 1 b): Es existieren internationale Beispiele, die zeigen, dass durch Parkraumbewirtschaftung das Verkehrsaufkommen und der Parkdruck gesenkt werden kann. Da der Autoverkehr maßgeblich zur Luftverschmutzung beträgt, führt eine Verringerung des Verkehrsaufkommens zu einer Verbesserung der Luftqualität. In Wien wurde beispielsweise 1995 die Parkraumbewirtschaftung in den Bezirken 6 bis 9 eingeführt und evaluiert. Es wurde festgestellt, dass die durchschnittliche Parksuchdauer von neun auf drei Minuten zurückging. Weiterhin wurde im nachgeordneten Straßennetz eine Abnahme der Verkehrsbelastung von 26 % gemessen. Besonders relevant ist, dass nach Einführung der Parkraumbewirtschaftung vor allem Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher ihr Mobilitätsverhalten anpassten. So wechselten 30 % der Nutzenden auf den Umweltverbund (Fuß, Rad, Öffentlicher Verkehr). Auch 2012, bei der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in den Bezirken 12 bis 17 wurden ähnliche Effekte festgestellt. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Stadt Wien zu finden (https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/studien/). Die Maßnahme Parkraumbewirtschaftung wurde zudem auch durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zum Luftreinhalteplan Frankfurt (05.09.2018) als effektive Maßnahme zur Luftreinhaltung in Deutschland ins Gespräch gebracht. Berlin, den 29.08.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz