Drucksache 18 / 20 544 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 14. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2019) zum Thema: Vertane Chance für Hangar I und die Freizeitsportler*innen? und Antwort vom 29. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Susanna Kahlefeld (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20544 vom 14. August 2019 über Vertane Chance für Hangar 1 und die Freizeitsportler*innen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird mit dem Auszug der Geflüchteten aus dem Containerdorf am Tempelhofer Feld auch das Sportangebot wegfallen, dass der Betreiber der Unterkunft im Hangar I (Tamaja e.V.) aufgebaut hatte? Antwort zu 1: Ungeachtet der Aufgabe des Standorts der Hangars für die Unterbringung von Geflüchteten und der Schließung der Unterkunft auf dem Tempelhofer Feld werden die im Hangar 1 des ehemaligen Flughafen Tempelhof veranstalteten Angebote des tentaja e.V. von Geflüchteten aber auch einer Vielzahl von Menschen aus der Nachbarschaft genutzt. Der Senat sowie die Tempelhof Projekt GmbH sind in Abstimmung bzgl. der weiteren temporären Aufrechterhaltung des vor Ort getragenen Angebots mit dem Angebotsträger, tentaja e.V.. Aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Abstimmungsprozesses wird das Angebot des tentaja e.V. weiterhin seitens des Senats bis spätesten Mitte November räumlich vorgehalten. Die Tempelhof Projekt GmbH wurde beauftragt, einen Nutzungsvertrags für die Zeit nach Beendigung der Nutzung durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) mit dem Verein abzuschließen der auch erforderliche Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt. Der Vertrag wird aktuell verhandelt. Die Nutzung soll zunächst befristet nur gegen Zahlung der Betriebskosten erfolgen. Über einen Verzicht auf Mietzahlungen für einen befristeten Zeitraum wird der Aufsichtsrat der Tempelhof Projekt GmbH in seiner Sitzung am 19.09.2019 entscheiden. Frage 2: Wie viele Menschen haben den Hangar I 2018 und 2019 im monatlichen Durchschnitt besucht? Antwort zu 2: Da in Hangar 1 ausschließlich niedrigschwellige und kostenfreie Maßnahmen erfolgen, 2 wurde eine statistische Erfassung der Besucher-/innenzahlen erst ab Mitte 2018 vorgenommen. Seit dem letzten Quartal 2018 konnten im Durchschnitt ca. 8.400 Besucher/innen pro Monat (ohne Besucher/innen von Veranstaltungen) verzeichnet werden. Ab April 2019 sind die Zahlen auf ca. 5.200 Besucher/innen pro Monat gesunken (ebenfalls ohne Besucher/innen von Veranstaltungen). Frage 3: Wer ist derzeit zuständig? Antwort zu 3 Die Tempelhof Projekt GmbH hat im Zuge der Bewältigung der Flüchtlingskrise auch Hangar 1 an das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) übergeben. Die Zuständigkeit liegt derzeit beim LAF. Frage 4: Wurden die organisierten und nichtorganisierten Nutzer*innen in irgendeiner Weise in die Entscheidung – falls es schon eine gibt – über die Nachnutzung einbezogen? Ist dem Senat der neu gegründete Verein BCB e.V. bekannt und gab es Gespräche? Was ist aus „Tentaja“ geworden? Antwort zu 4: Der Senat ist hierzu noch im offenen Abstimmungsprozess mit dem Ziel der temporären Aufrechterhaltung und Neuausrichtung des im Hangar 1 befindlichen Sportangebots. Der tentaja e.V. unterhält weiterhin die Angebote vor Ort. Der BCB e.V. ist dem Senat bekannt. Als mögliche Maßnahmenträger wurden die für den BCB e.V. handelnden Personen von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport über potentielle Fördermöglichkeiten informiert, sowie bei Fragen zur Anerkennung als förderungsfähige Sportorganisation und Fragen zur Antragsstellung unterstützt. Frage 5: Warum hat die für den 27.7.2019 mit Plakaten in der Stadt angekündigte Veranstaltung mit Dirk Nowitzki im Hangar I nicht stattgefunden? Wer war für die Absage verantwortlich? Antwort zu 5: Nach Kenntnis der Tempelhof Projekt GmbH war die Veranstaltung nicht mit dem tentaja e.V., dem derzeitigen Betreiber im Hangar 1, abgestimmt. Die Veranstaltung entsprach inhaltlich nicht dem unkommerziellen Integrationskonzept des tentaja e.V. und wurde vom tentaja e.V. abgelehnt. Frage 6: Welche großen Veranstaltungen haben 2019 im Hangar I stattgefunden (z.B. ALBA Feriencamp, THF Vision Aktionstag, Champions ohne Grenzen, Rotterdam Orchestra Konzert ...)? Wer war jeweils verantwortlich? Wie viele Menschen waren anlässlich dieser Veranstaltungen jeweils im Hangar I? Antwort zu 6: Siehe Antwort zu Frage 2. Darüber hinaus liegen dem Senat keine Informationen vor. Frage 7: Warum waren die Angebote von Nike, eine weitere Zwischennutzung des Hangars I für ein offenes Sportangebot zu unterstützen, nicht annehmbar? 3 Antwort zu 7: Siehe Antwort zu Frage 5. Frage 8: Wie verfährt die Tempelhof Projekt mit Sponsoren? Gibt es Richtlinien? Wo sind diese einsehbar? Antwort zu 8: Die Tempelhof Projekt GmbH ist im Auftrag des Landes Berlin tätig. Die Veranstaltungsflächen im Flughafen Tempelhof werden im Namen des Landes Berlin an interessierte Veranstalter/innen i.d.R. auf kommerzieller Basis vermietet. Die Veranstalter/innen zahlen eine Miete, insbesondere wenn Veranstaltungen kommerziellen oder Werbezwecken dienen. Gegengeschäfte sind nicht gestattet. Frage 9 Gab es im vorliegenden Fall, der ja vor allem von sportlichem Interesse ist, eine Kooperation mit der für Sport zuständigen Verwaltung, die, wie anzunehmen ist, in Bezug auf Sponsorenverträge über die nötige Expertise verfügt (insbesondere was die Abwägung von Werbefunktion vs. ideellen Wert angeht)? Antwort zu 9: Ja, bei Nutzeranfragen aus dem sportlichen Bereich wird die fachlich zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport eingebunden. Berlin, den 29. August 2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen