Drucksache 18 / 20 546 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Ubbelohde (AfD) vom 15. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2019) zum Thema: Wissensmanagement des Landes Berlin und Antwort vom 29. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Carsten Ubbelohde (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 20546 vom 15. August 2019 über Wissensmanagement des Landes Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann gibt es das Wissensmanagement des Landes Berlin? Zu Tz. 1.: 2015 wurde landesweit ein strukturiertes und nachhaltiges Wissensmanagement in der Berliner Verwaltung eingeführt, dass seitdem aus zentral zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert wird. 2. In welcher Höhe wurden im Rahmen des Wissenstransfers der SenFin von den im Jahre 2015 veranschlagten pauschalen Mehrausgaben in Höhe von 10 Mio EUR Mittel von den Berliner Verwaltungen (unterschieden in Bezirks- und Senatsverwaltungen) beantragt bzw. in Anspruch genommen? Zu Tz. 2.: Die Senatsverwaltungen und Bezirksämter haben 2015 die Möglichkeit der zentralen Finanzierung von Maßnahmen des Wissenstransfers erstmalig aufgegriffen und den Prozess der Implementierung eines strukturierten berlinweiten Wissensmanagements angestoßen. Danach wurden im Jahr 2015 rund 25 % der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Anspruch genommen. Dies entspricht einer Summe von 2.483.210 EUR, die seitens der Senatsverwaltungen (beantragt: 6.134.389 EUR / ausgeschöpft: 1.227.310 EUR) und von den Bezirken (beantragt: 5.806.457 EUR / ausgeschöpft: 1.255.900 EUR) geltend gemacht wurde. 3. Wie hoch ist die Gesamtsumme der beantragten pauschalen Mehrausgaben und für die jeweiligen Haushaltsjahre seit Einführung des Wissensmanagements (Bitte kumuliert und nach Jahren, Anzahl der Fälle und Höhe der Ausgaben getrennt nach Doppelbesetzung für Führungspersonen (maximal sechs Monate), Aufgaben mit besonderem Expertenwissen in Spezialgebieten sowie für übrige Aufgabengebiete und in Einstiegsämtern (maximal drei Monate))? 4. Wie hoch ist die Anzahl der beantragten Maßnahmen der jeweiligen Jahre? 2 5. Welche Senats- und Bezirksverwaltungen haben davon Gebrauch gemacht (Anzahl der Maßnahmen und Höhe der Mittelzuweisung)? Zu Tzn. 3.-5.: Die Gesamtsumme aller beantragten pauschalen Mehrausgaben, die Anzahl der beantragten Maßnahmen sowie die tatsächlichen Ausgaben für Stellendoppelbesetzungen (Funktionsnachweise statistisch nicht erfasst) veranschaulicht folgende Tabelle: Haushalts - jahr Anzahl der beantragten Maßnahmen * Summe der beantragten Mittel in EUR Summe der bewilligten Mittel in EUR Summe der ausgeschöpften Mittel in EUR davon für Stellendoppelbesetzungen ausgeschöpfte Mittel in EUR Anzahl durchgeführter Stellendoppel -besetzungen 2015 432 11.940.846 9.825.835 2.483.209 1.758.698 111 2016 512 11.275.514 9.672.065 3.542.513 2.417.371 184 2017 682 13.885.618 12.516.587 5.030.383 3.640.838 275 2018 807 11.791.516 11.659.722 5.386.728 4.252.771 310 2019 ** 805 15.145.579 14.094.709 Erläuterungen: * Finanziell geförderte Maßnahmen des Berliner Wissensmanagements: u.a. Stellendoppelbesetzungen, Einsatz von Seniorexpertinnen und Seniorexperten, IT-gestützte Verfahren und Maßnahmen, EU-Hospitationen, prozessbegleitende und –beratende Maßnahmen der Verwaltungsakademie ** Stand: 08/2019; Konkrete Zahlen für das Haushaltsjahr 2019 liegen erst nach Eingang und Prüfung aller von den Behörden einzureichenden Erstattungsanträge für sämtliche Maßnahmen des Wissensmanagements Ende 2019/Anfang 2020 vor. Die Übersicht über die bewilligten und durchgeführten Maßnahmen der Senats- und Bezirksverwaltungen ist der Anlage zu entnehmen. 6. Wie hoch ist die Anzahl der nicht bewilligten bzw. der abgelehnten Anträge und welche antragstellenden Verwaltungen waren davon betroffen? Zu Tz. 6.: Die Anzahl der nicht bewilligten Anträge ist sehr gering. Genaue Statistiken liegen nicht vor. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die nicht die Voraussetzungen für eine Finanzierung aus Mitteln des Wissensmanagements erfüllen, wie z.B. die Beantragung von Stellendoppelbesetzungen, bei denen sich die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber bereits in der Freizeitphase befindet und somit ein Wissenstransferprozess nicht mehr möglich ist. Berlin, den 29.08.2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen