Drucksache 18 / 20 550 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 16. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. August 2019) zum Thema: Hunderegister für Berlin und Antwort vom 02. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Frau Abgeordnete Katrin Vogel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20550 vom 16. August 2019 über Hunderegister für Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Einführung eines Hunderegisters in Berlin? Zu 1.: Nach Inkrafttreten der Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes (HundeG- DVO) am 01.01.2019 muss das Hunderegister am 31.12.2021 einsatzbereit sein. Ab dem 01.01.2022 gilt die Registrierungspflicht für alle im Land Berlin gehaltenen Hunde. Im Jahr 2019 wurden im Rahmen von Voruntersuchungen Informationen über die Organisation und Arbeitsweise von Hunderegistern in den Ländern Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt erhoben. 2. Wie wurden die dafür im Doppelhaushalt 2018/2019 eingestellten Mittel verwendet? Zu 2.: Im Jahr 2018 waren keine Mittel für das Hunderegister im Haushalt eingestellt. Für die in 2019 durchgeführten Voruntersuchungen wurden bisher noch keine der eingestellten Mittel benötigt. 3. Welche Mittel sind für die Einrichtung eines Hunderegisters für 2020 sowie für 2021 geplant? Zu 3.: Zur Errichtung des Hunderegisters sind im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2020 und 2021 jeweils 100.000 € im Einzelplan 06, Kapitel 0608, Titel 51185 veranschlagt. Berlin, den 2. September 2019 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung