Drucksache 18 / 20 557 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 15. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. August 2019) zum Thema: Entlohnung von Praktika in der Berliner Verwaltung und den Unternehmen mit Landesbeteiligung und Antwort vom 03. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 557 vom 15. August 2019 über Entlohnung von Praktika in der Berliner Verwaltung und den Unternehmen mit Landesbeteiligung ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Praktikantinnen und Praktikanten arbeiten in der Berliner Verwaltung und nachgeordneten Einrichtungen sowie landeseigenen Unternehmen [Aufschlüsselung nach Jahr, Institution und Art des Praktikums (Pflicht, freiwillig, im Rahmen der Schule oder der Universität)]? 2. Wie viele dieser Praktikantinnen und Praktikanten werden für ihre Tätigkeit bezahlt [Aufschlüsselung nach Jahr, Institution, Höhe der Bezahlung und Art des Praktikums (Pflicht, freiwillig, im Rahmen der Schule oder der Universität)]? 3. Wie lange sind die Praktikantinnen und Praktikanten bei ihrem jeweiligen Arbeitgeber angestellt [Aufschlüsselung nach Jahr, Institution und Art des Praktikums (Pflicht, freiwillig, im Rahmen der Schule oder der Universität)]? Zu 1. - 3.: Der Senatsverwaltung für Finanzen liegen landesweite Daten zur Anzahl unbezahlter, im Jahr 2018 absolvierter Praktika vor, die der beiliegenden Tabelle entnommen werden können. Daten zu bezahlten Praktika (z. B. Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten, nach dem Mindestlohngesetz für das Land Berlin (Landesmindestlohngesetz) vergütete Studienpraktika, Stipendiatinnen und Stipendiaten im Rahmen von nicht curricularen Praktika, vom Arbeitsamt bezahlte Umschülerinnen und Umschüler) bzw. zur Länge der Praktika liegen nicht vor und können adhoc, unter Einbezug der landeseigenen Unternehmen, nicht erhoben werden. 4. Wie stellt der Berliner Senat sicher, dass Praktikantinnen und Praktikanten nicht reguläre Stellen ersetzen und die Praktikantinnen und Praktikanten fachgerecht angeleitet werden? 5. Gibt es Verwaltungsanordnungen oder andere Rechtsvorschriften zum Einsatz und zum Schutz von Praktikantinnen und Praktikanten? Zu 4. und 5.: Für das Land Berlin gelten 1. der Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten der Länder (TV Prakt-L) und 2. die Richtlinien über die Beschäftigung und die Festsetzung von Entgelten für nichttariflich geregelte Praktikantinnen und Praktikanten sowie für Volontärinnen und Volontäre (Praktika-Richtlinien). Der TV Prakt-L regelt die Rechte und Pflichten der Ausbildenden und der Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten, wie zum Beispiel die Arbeitszeit, die Bezahlung, den Urlaub und die Kündigung. Die Praktika-Richtlinien regeln die Arbeitsbedingungen der Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten, die nicht vom TV Prakt-L erfasst sind und unter § 26 Berufsbildungsgesetz fallen. Diese Nachwuchskräfte haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung, der durch die Richtlinien konkretisiert wird, soweit nicht das Landesmindestlohngesetz angewendet wird oder das Mindestlohngesetz (MiloG) gilt und ein höheres Entgelt vorsieht. Die Richtlinien weisen darüber hinaus ausdrücklich auf die Rechtslage hin, wonach die Praktika der Vermittlung praktischer Kenntnisse und Arbeitsplatzerfahrungen dienen und bei Beschäftigung mit Arbeiten, die dem Ausbildungszweck nicht entsprechen, Entgeltansprüche aus einem Arbeitsverhältnis entstehen können. Die Richtlinien normieren auch, dass die Wissensvermittlung im Rahmen von Praktika unter zielgerichteter Betreuung und fachlicher Anleitung erfolgt und dass Praktika keine Arbeitsverhältnisse sind (§ 1 Praktika-Richtlinien). 6. Wie stellt der Senat sicher, dass der Beschluss des AGH vom 25.02.2010 zum fairen Umgang mit Praktikantinnen und Praktikanten in der Berliner Verwaltung eingehalten wird? 7. Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen? Zu 6. und 7.: Die Rahmenbedingungen zur Durchführung von Praktika in der Berliner Verwaltung sind sowohl im TV Prakt-L und in den Praktika-Richtlinien normiert (s. Beantwortung der Fragen 4. und 5.). Darüber hinaus hat sich der Senat zum Ziel gesetzt ein standardisiertes Praktikumsmanagement in der Berliner Verwaltung zu etablieren: Grundlage hierfür bilden konzeptionelle Vorarbeiten der Projektgruppe des Studiengangs EZ 2.2-2017- 02 (Aufstiegsstudiengang) zu standardisierten Rahmenbedingungen für das Angebot, die Vorbereitung, Durchführung und den Abschluss von Praktika. Die Vorschläge der Projektgruppe werden derzeit in der Federführung der Senatsverwaltung für Finanzen auf eine behördenübergreifende Anwendbarkeit überprüft und sollen zu einem Umsetzungskonzept zusammengefasst werden. Die Etablierung attraktiver organisatorischer Rahmenbedingungen für behördliche Praktikumsplätze und die Frage der Vergütung werden im Rahmen dieses Prozesses weiter zielorientiert vorangetrieben. Das Projekt zielt auch auf eine transparente Veröffentlichung von Praktika-Angeboten. Der Aufbau und die Etablierung von behördenübergreifenden Standards für ein einheitliches Praktikumsmanagement bedarf einer eingehenden Prüfung der finanziellen, personellen, logistischen und technischen Erfordernisse. Diese Prüfung dauert derzeit an und mündet in eine weiterreichende landesweite Abstimmung. Die Zielgruppe „Praktikantinnen und Praktikanten“ wird auch bei dem geplanten Relaunch des Karriereportals der Berliner Verwaltung (berlin.de/karriereportal) explizit berücksichtigt. Vorgesehen sind Informationen zu Praktika-Rahmenbedingungen und konkreten Praktikumsplätzen der Berliner Behörden. Idealerweise schreiben die Behörden die Praktikumsplätze umfassend mittels des landesweiten E-Recruiting- Verfahrens aus, so dass Bewerbungen direkt über das Jobportal erfolgen können. Berlin, den 03. September 2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen Fin - IV C 31 Anlage Schriftliche Anfrage 18/20557 26.08.2019 Übersicht über unbezahlte Praktika im Land Berlin im Jahr 2018 unbezahlten Praktikanten /-innen insgesamt Schülerpraktikanten /-innen Studienpraktikanten /-innen (ohne Erziehungs- und Sozialdienste) Sozialarbeiter/-innen Praktikanten/-innen Erzieher/-innen Praktikanten/-innen sonst. Praktikanten/-innen (z. B. für Geflüchtete etc.) Haupt- und Bezirksverwaltungen und Kita-Eigenbetriebe insgesamt 3.137 1.409 847 131 286 464 Hauptverwaltung insgesamt 1.853 878 655 53 10 257 03 - Regierende/r Bürgermeister/in / Senatskanzlei 23 5 18 0 0 0 05 - Inneres und Sport 791 498 92 0 0 201 Stamm 9 3 6 0 0 0 PolPräs 680 420 59 0 0 201 Feuerwehr 83 72 11 0 0 0 LABO 19 3 16 0 0 0 06 - Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung 836 351 400 38 1 46 07 - Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 31 5 22 4 08 - Kultur und Europa 8 1 7 0 0 0 09 - Gesundheit, Pflege und Gleichstellung 25 3 22 0 0 0 10 - Bildung, Jugend und Familie 52 5 24 12 9 2 11 - Integration, Arbeit und Soziales 7 0 7 0 0 0 12 - Stadtentwicklung und Wohnen 21 1 18 0 0 2 13 - Wirtschaft, Energie und Betriebe 21 1 20 0 0 0 15 - Finanzen 38 8 25 3 0 2 Stamm und Landeshauptkasse 26 2 22 0 0 2 Finanzämter 0 0 0 0 0 0 Landesverwaltungsamt 10 5 2 3 0 0 Verwaltungsakademie 2 1 1 0 0 0 Bezirksverwaltungen insgesamt 619 199 177 59 42 142 Mitte 28 10 6 8 0 4 Friedrichshain-Kreuzberg 9 4 5 0 0 0 Pankow 141 38 29 0 0 74 Charlottenburg-Wilmersdorf 11 3 8 0 0 0 Spandau 29 15 8 3 3 0 Steglitz-Zehlendorf 37 12 21 4 0 0 Tempelhof-Schöneberg 61 18 10 12 17 4 Neukölln 93 23 47 7 16 0 Treptow-Köpenick 65 23 15 9 0 18 Marzahn-Hellersdorf 11 2 3 0 0 6 Lichtenberg 81 33 16 8 0 24 Reinickendorf 53 18 9 8 6 12 Verwaltung Anzahl von … Fin - IV C 31 Anlage Schriftliche Anfrage 18/20557 26.08.2019 Kita-Eigenbetriebe insgesamt 665 332 15 19 234 65 Kindergärten City 90 25 15 15 25 10 Kindergärten Süd-West 30 nicht erfasst 0 0 24 6 Kindergärten Nord-Ost 97 31 0 0 65 1 Kindergärten Süd-Ost 190 90 0 4 58 38 Kindergärten Nord-West 258 186 0 0 62 10