Drucksache 18 / 20 561 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker und Hanno Bachmann (AfD) vom 19. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2019) zum Thema: Die fiskalischen Lasten der ungesteuerten Zuwanderung der Ära Merkel – Teil 3 von 19 und Antwort vom 29. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) und Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20561 vom 19. August 2019 über Die fiskalischen Lasten der ungesteuerten Zuwanderung der Ära Merkel – Teil 3 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Wie setzte und setzt sich die ausländische Bevölkerung ohne Aufenthaltsstatus in Berlin zusammen, davon a) Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber, deren Entscheidung über den Antrag noch aussteht), b) Duldung (mit Fallgruppen), c) Sonstige (z. B. Ausreisepflichtige; Untergetauchte; mit Nennung von Fallgruppen), jeweils differenziert nach den Kalenderjahren 2014 bis 2018 zum 31. Dezember und 2019 zum 30. Juni; Herkunftsländern; Geschlechtern; Durchschnittsalter; Aufenthaltsdauer; dem Anteil der Analphabeten ; Schulabschlüssen; Berufs- bzw. Studienabschlüssen; Altersgruppen (bis 3 Jahre; 4 bis 5; 6 bis 13; 14 bis 16; 16 bis 18; 18 bis 24 Jahre; dann Fünf-Jahres-Schritte bis 64; danach 65 Jahre und älter); den Schätzwerten für den Finanzplanungszeitraum bis 2023 (mit 2019 als Jahreswert)? Zu a): Die Gesamtzahlen für die Jahre 2015 bis 2018 sowie das 2. Quartal 2019 lassen sich der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Eine weitere Differenzierung ist nicht möglich . Zahl der Asylsuchenden in der Zuständigkeit der ABH: Zum Stichtag Ende des Asylsuchende Jahres 2015 22.168 Jahres 2016 34.417 Jahres 2017 16.968 Jahres 2018 14.628 1. Quartals 2019 14.311 2. Quartals 2019 13.737 Seite 2 von 2 Zu b): Die Daten werden in der gewünschten Form nicht erhoben, siehe allgemeine Anmerkungen . Zu den verfügbaren Daten wird auf die Antwort zur schriftlichen Anfrage Nr. 18/20568 verwiesen. Zu c) : Die Daten lassen sich die Gesamtzahlen für die Jahr 2015 bis 2018 sowie das 2. Quartal 2019 wie folgt entnehmen. Eine weitere Differenzierung ist nicht möglich. Zum Stichtag Ende des Ausreisepflichtige Jahres 2015 9.465 Jahres 2016 10.512 Jahres 2017 11.754 Jahres 2018 12.605 1. Quartals 2019 12.252 2. Quartals 2019 12.477 davon mit Duldung 11.346 Allgemeine Anmerkung zu a) bis c): Die Daten lassen sich in der gewünschten Bearbeitungstiefe in zumutbarer Weise innerhalb der Bearbeitungsfrist gem. Art 45 Abs. 1 der Verfassung von Berlin nicht erlangen. Die Daten werden in der gewünschten Form nicht erhoben und können - soweit überhaupt verfügbar - nur händisch durch Einzelauswertungen verschiedener Statistiken aus Bundes- und Landesebene, aber dennoch nicht in der gewünschten Form und Tiefe der Darstellung bereit gestellt werden. Berlin, den 29. August 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport