Drucksache 18 / 20 563 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker und Hanno Bachmann (AfD) vom 19. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2019) zum Thema: Die fiskalischen Lasten der ungesteuerten Zuwanderung der Ära Merkel – Teil 5 von 19 und Antwort vom 29. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) und Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20563 vom 19. August 2019 über Die fiskalischen Lasten der ungesteuerten Zuwanderung der Ära Merkel– Teil 5 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Wie setzen sich die Schutzsuchenden mit offenem Schutzstatus in Berlin zusammen, davon a) Aufenthalt in Deutschland zur Durchführung eines Asylverfahrens mit ausstehender Entscheidung , b) Personen, die lediglich über einen Ankunftsnachweis verfügen, jeweils differenziert nach den Kalenderjahren 2014 bis 2018 zum 31. Dezember und 2019 zum 30. Juni; Herkunftsländern; Geschlechtern; Durchschnittsalter; Aufenthaltsdauer; dem Anteil der Analphabeten; Schulabschlüssen; Berufs- bzw. Studienabschlüssen; Altersgruppen (bis 3 Jahre; 4 bis 5; 6 bis 13; 14 bis 16; 16 bis 18; 18 bis 24 Jahre; dann Fünf-Jahres-Schritte bis 64; danach 65 Jahre und älter); den Schätzwerten für den Finanzplanungszeitraum bis 2023 (mit 2019 als Jahreswert)? Zu a): Entscheidungen zu Asylverfahren werden ausschließlich durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) getroffen. Deshalb kann das Land Berlin diese Daten nicht erheben. Die vorliegenden Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: BAMF Statistik – Land Berlin (Quelle : BAMF, Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik für Berlin) Anzahl 2014 2015 2016 2017 2018 06.2019 Anhängige Verfahren - Erstanträge *) 31.388 19.416 2.159 2.522 1.930 Anhängige Verfahren - Folgeanträge *) 980 1.334 165 234 129 Summe *) 32.368 20.750 2.324 2.756 2.059 *) nicht vorhanden Seite 2 von 2 Weitere Datenliegen – insbesondere für die gewünschte Erhebungstiefe und – umfang - nicht vor. Zu b): Durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheit (LAF) bzw. zuvor durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) wird der Ankunftsnachweis erst seit Februar 2016 ausgestellt. Die gewünschte Differenzierung ist auf Grund fehlender statistischer Erfassung nicht möglich. Allgemeine Anmerkung zu a)und b): Die Daten lassen sich in der gewünschten Bearbeitungstiefe in zumutbarer Weise innerhalb der Bearbeitungsfrist gem. Art 45 Abs. 1 der Verfassung von Berlin nicht erlangen. Die Daten werden in der gewünschten Form nicht erhoben und können - soweit überhaupt verfügbar - nur händisch durch Einzelauswertungen verschiedener Statistiken aus Bundes- und Landesebene, aber dennoch nicht in der gewünschten Form und Tiefe der Darstellung bereit gestellt werden. Berlin, den 29. August 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport