Drucksache 18 / 20 566 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker und Hanno Bachmann (AfD) vom 19. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2019) zum Thema: Die fiskalischen Lasten der ungesteuerten Zuwanderung der Ära Merkel – Teil 8 von 19 und Antwort vom 29. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) und Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20566 vom 19. August 2019 über Die fiskalischen Lasten der ungesteuerten Zuwanderung der Ära Merkel – Teil 8 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Wie hoch waren und sind in Berlin die Fallzahlen der Zuwanderung (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Anzahl bei den jeweiligen Buchstaben) von a) Asylsuchenden, die beabsichtigen, einen Asylantrag zu stellen und die noch nicht als Asylantragstellende beim Bundesamt erfasst sind, b) Asylantragstellern, die sich im Asylverfahren befinden und deren Verfahren noch nicht entschieden ist (mit Bearbeitungsdauern nach Fallgruppen bis einen Monat, bis zwei/drei/vier/fünf/sechs Monaten sowie länger als sechs Monate), c) Schutzberechtigten und Bleibeberechtigten, Abgelehnten sowie in sonstiger Weise Verfahrenserledigten [differenziert nach Personen mit Flüchtlingsschutz (§ 3 Asylgesetz) mit Ablehnungsquote; Asylberechtigung (Artikel 16a Grundgesetz) mit Ablehnungsquote; subsidiärem Schutz (§ 4 Asylgesetz) mit Ablehnungsquote; Abschiebungsverbot (§ 60 Abs. 5 und 7 Aufenthaltsgesetz) mit Ablehnungsquote ; Ablehnungen (unterschieden nach unbegründet; offensichtlich unbegründet; unzulässig); sonstigen Verfahrenserledigungen (unter Angabe von Fallgruppen)], d) privilegierten Familiennachzüglern, mit Ablehnungsquote (differenziert nach Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern; minderjährigen ledigen Kindern; personensorgeberechtigten Eltern von minderjährigen Ledigen; anderen erwachsenen Personen, die für minderjährige Ledige personensorgeberechtigt sind; minderjährigen ledigen Geschwistern von Minderjährigen), e) Familiennachzüglern von subsidiär Schutzberechtigen, mit Ablehnungsquote (differenziert nach Fallgruppen), f) Resettlement-Flüchtlingen nach § 23 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (mit ergänzender Angabe von Verlängerungen ; Niederlassungserlaubnissen; Rücknahmen), g) Personen aus dem Relocation-Verfahren aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, h) Ausreisepflichtigen nach § 50 Aufenthaltsgesetz, i) vollziehbar Ausreisepflichten nach § 58 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz, j) Zurückgeschobenen (innerhalb von sechs Monaten, nach unerlaubter Einreise), k) Illegal nach Deutschland eingereisten Personen, die untergetaucht sind bzw. sich vor den Behörden verstecken (Schätzwerte), jeweils differenziert nach den Kalenderjahren 2014 bis 2018 und 2019 bis zum 30. Juni; Bestandsfällen , Neufällen und Gesamtfällen; Herkunftsländern; Geschlechtern; Durchschnittsalter; Aufenthaltsdauer ; dem Anteil der Analphabeten; Schulabschlüssen; Berufs- bzw. Studienabschlüssen; Altersgruppen (bis 3 Jahre; 4 bis 5; 6 bis 13; 14 bis 16; 16 bis 18; 18 bis 24 Jahre; dann Fünf-Jahres- Seite 2 von 2 Schritte bis 64; danach 65 Jahre und älter); der Gesamtschutzquote in den jeweiligen Kategorien; den Schätzwerten für den Finanzplanungszeitraum bis 2023 (mit 2019 als Jahreswert)? Zu a), b), c), d), g), h), i), j) und k) Es liegen keine statistischen Auswertungen vor. Zu e): Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz) vom 12.07.2018 (BGBl. I S. 1147), in Kraft getreten am 01.08.2018, eingefügt. Deshalb liegen erst ab diesem Zeitpunkt Daten vor. Anträge § 36 a Mitreisende Geschwister (§32) Monat Anzahl Vorgänge Anträge Zustimmung Ablehnung Abgelehnt Zugestimmt 01.08.- 31.12.18 201 537 520 17 5 72 01.01.- 30.06.19 232 620 596 25 8 70 Zu f): Die Daten lassen sich in der gewünschten Bearbeitungstiefe in zumutbarer Weise innerhalb der Bearbeitungsfrist gem. Art 45 Abs. 1 der Verfassung von Berlin nicht erlangen. Die Daten werden in der gewünschten Form nicht erhoben und können - soweit überhaupt verfügbar - nur händisch durch Einzelauswertungen verschiedener Statistiken aus Bundes- und Landesebene, aber dennoch nicht in der gewünschten Form und Tiefe der Darstellung bereit gestellt werden. Berlin, den 29. August 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport