Drucksache 18 / 20 567 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker und Hanno Bachmann (AfD) vom 19. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2019) zum Thema: Die fiskalischen Lasten der ungesteuerten Zuwanderung der Ära Merkel – Teil 9 von 19 und Antwort vom 5. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) und Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20567 vom 19. August 2019 über Die fiskalischen Lasten der ungesteuerten Zuwanderung der Ära Merkel – Teil 9 von 19 __________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Das Landesjugendamt ist für neu eingereiste, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zuständig und führt sowohl das Vorclearing als auch das Clearing-Verfahren durch. Nach drei Monaten geht die Zuständigkeit auf ein bezirkliches Jugendamt über. Alle nachfolgenden statistischen Angaben beziehen sich auf den Zuständigkeitszeitraum des Landesjugendamtes. Wie hoch waren und sind in Berlin die Fallzahlen von unbegleiteten minderjährigen Zuwanderern mit einer Altersfeststellung aufgrund einer a) ungeprüften Übernahme des Alters, b) reinen Altersschätzung, c) einfachen körperlichen Untersuchung, d) umfassenden körperlichen Untersuchung (nach Fallgruppen: Zahnmedizin sowie Röntgendiagnostik ; Computertomographie; Magnetresonanztomographie; sonstiges mit Bezeichnung), jeweils differenziert nach Status nach Fallgruppe zu 8. a) bis k); den Kalenderjahren 2014 bis 2018 und 2019 bis zum 30. Juni; Bestandsfällen, Neufällen und Gesamtfällen; Herkunftsländern; Geschlechtern; Durchschnittsalter; Aufenthaltsdauer; dem Anteil der Analphabeten; Schulabschlüssen; Berufsabschlüssen ; Studenten; Altersgruppen (bis 3 Jahre; 4 bis 5; 6 bis 13; 14 bis 16; 16 bis 18 Jahre); dem Anteil von festgestellten Altersmanipulationen in den Altersgruppen; den Schätzwerten für den Finanzplanungszeitraum bis 2023 (mit 2019 als Jahreswert)? - 2 - Der jeweilige Status nach Fallgruppe zu 8. a) bis k) der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/20566 wird statistisch während der Vorclearing- bzw. Clearingphase nicht erfasst. Auch für die anderen genannten Merkmale liegen keine Erhebungsdaten vor. Zu a): In Berlin gab es in den Kalenderjahren 2014 bis 2018 und im laufenden Jahr keine ungeprüfte Übernahme des Alters. Zu b): Bei allen neu eingereisten und nach eigenen Angaben minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen werden die Voraussetzungen für eine Inobhutnahme und seit 01.11.2015 auch für eine vorläufige Inobhutnahme geprüft. Teil dieses Verfahrens ist die Feststellung der Minderjährigkeit im Rahmen einer Altersschätzung, zu denen auch die Alterseinschätzung mittels Erstgespräch bzw. qualifizierter Inaugenscheinnahme gemäß § 42f SGB VIII. Die Fallzahlen sind der anliegenden Tabelle zu entnehmen. Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach Jahr Gesamt 2014 2015 2016 2017 2018 2019 (bis 30.06.) 1133 4411 1642 909 851 354 9300 Quelle: ISBJ-UMA DWH, ausgewertet durch SenBildJugFam Referat V C Gesamtjugendhilfeplanung zum Stichtag 30.06.2019 Die zehn Hauptherkunftsländer waren Afghanistan, Eritrea, Guinea, Pakistan, Somalia , Syrien, Vietnam, Irak, Libanon sowie Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit (Palästinenserinnen und Palästinenser aus dem Libanon). Der Anteil der männlichen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge betrug im Jahr 2014 84,38 %, im Jahr 2015 93,54 %, im Jahr 2016 91,29 %, im Jahr 2017 85,37 %, im Jahr 2018 85,43 %, im Jahr 2019 bis zum 30. Juni 86,44 %. Das Durchschnittsalter belief sich in den Jahren 2014 bis 2017 jeweils auf 16 Jahre, im Jahr 2018 auf 17 Jahre und im Jahr 2019 bis zum 30. Juni auf 16 Jahre. Die reguläre Aufenthaltsdauer in der Zuständigkeit des Landesjugendamtes beträgt grundsätzlich 3 Monate und wurde in den Jahren 2015 und 2016 aufgrund der hohen Zugangszahlen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen deutlich überschritten. Für das Jahr 2019 liegt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bei 81 Tagen (Stichtag 30.06.2019). - 3 - Die Altersgruppen sind der anliegenden Tabelle zu entnehmen. Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach Jahr Summe Altersgruppen Altersgruppen 2014 2015 2016 2017 2018 2019 1133 4411 1642 909 851 354 9300 0-3 18 31 18 10 6 7 90 4-5 1 13 6 5 4 2 31 6-13 58 326 106 65 65 36 656 14-16 689 2738 909 492 386 146 5360 17-18 367 1303 603 337 390 163 3163 Quelle: ISBJ-UMA DWH, ausgewertet durch SenBildJugFam Referat V C Gesamtjugendhilfeplanung zum Stichtag 30.06.2019 Für die Unterbringung und Sicherstellung der pädagogischen Betreuung der Kinder und Jugendlichen durch das Landesjugendamt wurden für das Jahr 2019 14.454.000 € in den Haushalt eingestellt. Mit Stand zum 09.08.2019 wurden 4.501.509,89 € verausgabt. Im Haushalt 2020/21 werden jährlich 8.500.000 € eingeplant . Für den Haushalt 2022/23 liegen noch keine Planwerte vor. Zu c): In Berlin werden im Rahmen der Altersdiagnostik die von der Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik (AGFAD) als Qualitätsstandards empfohlenen Untersuchungen eingesetzt. Eine medizinische Altersdiagnostik mittels einfacher körperlicher Untersuchung findet in Berlin nicht statt. Zu d): Folgende Untersuchungen werden nach den Empfehlungen der AGFAD standardmäßig durchgeführt: eine körperliche Untersuchung, die Erhebung des Zahnstatus, radiologische Untersuchungen des Kiefers, des Handskeletts und bei Bedarf der Schlüsselbeine. Die Gesamtzahl der medizinischen Altersuntersuchungen ist differenziert nach Kalenderjahren nachfolgend aufgeführt. Anzahl der medizinischen Altersuntersuchungen nach Jahr Gesamt 2014 2015 2016 2017 2018 2019 (bis 30.06.) 31 39 15 25 21 13 144 Quelle: Erhebung Referat III B zum Stichtag 30.06.2019 Bei 1,55 % der Gesamtfälle erfolgte eine medizinische Altersbegutachtung. Der überwiegende Anteil der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, bei denen das medizinische Verfahren zur Altersdiagnostik durchgeführt wurde, war männlich. - 4 - Die zehn Hauptherkunftsländer waren Afghanistan, Benin, Gambia, Ghana, Guinea, Kambodscha, Mali, Pakistan, Somalia, sowie Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit (Palästinenser aus dem Libanon). Die Aufenthaltsdauer der Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, bei denen das medizinische Verfahren zur Altersdiagnostik durchgeführt wurde, wird statistisch nicht erfasst. Termine für die medizinische Altersschätzung durch das Gemeinsame Centrum für Altersdiagnostik der Charité und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) werden einmal monatlich angeboten. Im Rahmen der medizinischen Altersbegutachtungen werden als Ergebnis Altersspannen angegeben. Berlin, den 5. September 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie