Drucksache 18 / 20 570 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker und Hanno Bachmann (AfD) vom 19. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2019) zum Thema: Die fiskalischen Lasten der ungesteuerten Zuwanderung der Ära Merkel – Teil 12 von 19 und Antwort vom 5. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker und Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20570 vom 19. August 2019 über Die fiskalischen Lasten der ungesteuerten Zuwanderung der Ära Merkel - Teil 12 von 19 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Wie hoch waren und sind die Ausgaben in Berlin (ohne Personal und Investitionen; Beträge in Euro) für die Personenkreise zu 4. bis 10. (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Wert bei den jeweiligen Buchstaben) a) insgesamt, b) differenziert nach unmittelbaren und mittelbaren Ausgaben (auch anteilig zuordnen), c) für gesetzliche Geld- und Sachleistungen mit Angabe der Rechtsgrundlagen, d) für Geld- und Sachleistungen ohne gesetzliche Grundlage (mit Einzelaufschlüsselung), e) für Pflichtleistungen und freiwilligen Leistungen in getrennter Aufstellung, f) für durch diese Ausgaben entstandene Zinsmehrausgaben für die Haushalte von Bund, Länder sowie der Sozialversicherung, jeweils differenziert nach den Ebenen Bund, Länder sowie Sozialversicherung; nach Bundesländern; nacheinzelnen Haushaltsjahren getrennt [2014 bis 2018 mit den Ist-Zahlen; 2019 bis 30. Juni mit den Ist- Zahlen (ggf. Schätzzahlen, auch anteilig, aus Haushaltstiteln oder sonstigen Quellen); 2019 (gesamt) bis 2023 mit den Schätzzahlen für die Finanzplanung]? Zu a) bis f): Der Senat hat keine Zuständigkeit für die Haushalte des Bundes und der Sozialversicherungsträger. 2 Soweit sich die Fragen auf den Haushalt und die Finanzplanung des Landes Berlin beziehen, ist eine empfängerbezogene Auswertung im Sinne der Fragesteller nicht möglich, weil der Haushalt sich nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz nach Einnahmeund Ausgabearten gliedert und nicht nach Zahlungsempfängergruppen. Leistungen aus dem Berliner Haushalt kommen den jeweils anspruchsberechtigten Menschen zu Gute ohne Ansehen z. B. der Abstammung, des Geschlechts oder der Nationalität. Soweit das Abgeordnetenhaus empfängerbezogene Auswertungen beschließt, können diese im Haushaltssystem hinterlegt werden und stehen dann zukünftig zur Verfügung. Dieses ist zum Beispiel bereits jetzt bei der Erhebung von Daten für den geschlechtergerechten Haushalt der Fall. Hinsichtlich der von den Fragestellern erbetenen Personenkreise liegen auf Grund eines Beschlusses des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses lediglich Angaben für flüchtlingsbezogene Einnahmen und Ausgaben vor. Hierzu werden die Fragesteller auf die Rote Nr. 1900C verwiesen. Berlin, den 05. September 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales