Drucksache 18 / 20 571 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker und Hanno Bachmann (AfD) vom 19. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2019) zum Thema: Die fiskalischen Lasten der ungesteuerten Zuwanderung der Ära Merkel – Teil 13 von 19 und Antwort vom 30. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Dr. Kirstin Brinker und Herrn Abgeordneter Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20571 vom 20. August 2019 über Die fiskalischen Lasten der ungesteuerten Zuwanderung der Ära Merkel – Teil 13 von 19 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Der Senat weist klarstellend darauf hin, dass er zur Durchführung von Aufgaben einschließlich damit einhergehenden Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich nur Stellung nehmen kann, soweit diese Aufgaben in der Zuständigkeit Berlins als Bundesland oder Gemeinde wahrgenommen und mit entsprechenden Statistiken hinterlegt werden. Angaben zu Aufgaben (einschließlich damit einhergehender Einnahmen und Ausgaben), die dem Bund, anderen Bundesländern oder Gemeinden obliegen, können dagegen nur gemacht werden, soweit dem Senat darüber von den zuständigen Stellen von Amts wegen übermittelte oder veröffentlichte Statistiken vorliegen. Eigene Erhebungen zur Aufgabenwahrnehmung außerhalb der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit des Landes Berlin sind dagegen grundsätzlich nicht möglich. Wie hoch waren und sind die Ausgaben in Berlin (ohne Personal und Investitionen; Beträge in Euro) für die Personenkreise zu 4. bis 10. (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Wert bei den jeweiligen Buchstaben) im Besonderen für a) Grundleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz –AsylbLG, b) Sozialleistungen nach AsylbLG, j) Ausgaben für die medizinische Versorgung einschließlich der Befreiung von Zuzahlungen, w) Illegale, z. B. von Sozialämtern, von städtische Gesundheitsämtern usw. (nach Fallgruppen getrennt), 2 Zu a), b), j) und w): Eine Unterscheidung innerhalb der Statistik nach den in den Schriftliche Anfragen Nr. 18/20562 bis Nr. 18/20568 genannten Personenkreisen zu 4.- 10. findet nicht statt. Die verfügbaren Zahlen zu den laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einschließlich der Leistungen für medizinische Versorgung können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Die Zahlen sind dem Gesundheits- und Sozialinformationssystem (GSI) entnommen. Der letzte Stand der Auswertungen ist der 30.09.2018. Zahlen zu den nachfolgenden Zeiträumen liegen noch nicht vor. In der ersten Tabelle sind die Ausgaben für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG in der Zuständigkeit des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) - bzw. vor dem 01.08.2016 Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) - ausgewiesen; hierzu gehören im Wesentlichen Geflüchtete im laufenden Asylverfahren (Asylsuchende). Die Zahlen zu Asylsuchenden enthalten in geringem Umfang auch Ausgaben für Leistungen an abgelehnte Asylbegehrende, die sich für eine Übergangszeit noch in der Zuständigkeit des LAF befinden. Eine statistische Differenzierung ist insoweit nicht möglich. Ausgaben in Euro zum Stand Asylsuchende 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017 30.09.2018 Grundleistungen nach AsylbLG 98.038.272,35 296.806.716,30 692.373.836,61 209.908.147,00 138.604.844,35 Leistungen analog der Sozialhilfe nach dem AsylbLG 1.131.516,83 30.331.625,58 146.101.497,86 146.100.669,14 176.372.245,26 Einen Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG haben neben Asylsuchenden auch vollziehbar ausreisepflichtige Menschen, zu denen auch solche ohne rechtmäßigen Aufenthaltsstatus gehören können, sowie Menschen, die im Besitz einer Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis wegen des Krieges in ihrem Heimatland, aus dringenden humanitären Gründen oder wegen der Unmöglichkeit der Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen sind. Eine statistische Differenzierung der Ausgaben für die verschiedenen Personenkreise ist nicht möglich. Darüber hinaus haben auch Menschen ohne gültige Aufenthaltsdokumente, die in Deutschland leben, dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG, da sie vollziehbar ausreisepflichtig sind und somit zu den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 – 7 AsylbLG genannten leistungsberechtigten Personengruppen gehören. Valide Aussagen zu den 3 auf diese Personengruppe entfallenden Ausgaben sind jedoch in Ermangelung belastbarer empirischer Daten über die Inanspruchnahme dieser Leistungen nicht möglich. Die zweite Tabelle weist die Ausgaben für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG in der Zuständigkeit der Bezirke von Berlin aus: Ausgaben in Euro zum Stand 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017 30.09.2018 Grundleistungen nach AsylbLG 32.622.070,92 24.354.623,91 18.738.645,26 16.956.706,70 14.445.592,98 Leistungen analog der Sozialhilfe nach dem AsylbLG 25.767.158,52 18.899.929,82 19.551.961,07 20.135.149,89 16.600.401,49 Im Hinblick auf die Leistungen für medizinische Versorgung ist die Befreiung der Leistungsberechtigten nach § 3 AsylbLG von Zuzahlungen nicht finanzrelevant, da die Grundleistungen für diesen Personenkreis um den Anteil reduziert sind, der im Sozialhilferegelsatz für diesen Zweck berücksichtigt ist. 2014 IST in Euro 2015 IST in Euro 2016 IST in Euro 2017 IST in Euro 09/2018 IST in Euro Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft , Geburt auf Basis von § 4 AsylbLG1 23447671 25963233 70895483 61801144 13595478 Erstattung an Krankenkassen gem. § 264 Abs. 7 SGB V auf Basis von § 2 AsylbLG2 5392947 6213582 15126532 28145447 9070776 Gesamtausgaben 28.840.618 32.176.815 86.022.015 89.946.591 22.666.254 c) Arbeitslosengeld I, d) Arbeitslosengeld II, 1 ab 31.12.2018 wurden die Beträge gem. § 4 AsylbLG von der Zentralen Abrechnungsstelle Pankow zur Verfügung gestellt 2 ab 31.12.2018 beziehen sich die Daten gem. § 2 AsylbLG ausschließlich auf die Ausgaben bzw. Ausgabenprognosen des LAF (ohne Bezirke) 4 h) einmalige Beihilfen, zum Beispiel für die Erstausstattung einer Wohnung, i) Leistungen für Bildung und Teilhabe und zusätzliche Ausgaben (z. B. Musikunterricht, Nachhilfeunterricht, Ausflugsfahrten u. ä.) Zu c), d), h) und i): Eine Unterscheidung innerhalb der Statistik nach den in den Schriftliche Anfragen Nr. 18/20562 bis Nr. 18/20568 genannten Personenkreisen zu 4.- 10. findet nicht statt. Die vorgenommenen Auswertungen zu Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosengeld I sowie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II - Arbeitslosengeld 2) umfassen Personen im Kontext von Fluchtmigration. Daten zu Personen im Kontext von Fluchtmigration werden in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit erst seit kurzem als solche erfasst und sind daher erst ab Juni 2016 verfügbar. In den Statistiken werden Asylbewerberinnen und Asylbewerber, anerkannte Schutzberechtige sowie geduldete Ausländerinnen und Ausländer nicht separat abgebildet. Sie fallen unter die Gruppe Personen im Kontext von Fluchtmigration, die wiederum drittstaatenangehörige Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis Flucht, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung umfasst. Weitere Differenzierungen nach Aufenthaltsstatus sind nicht möglich. Die Anzahl der Leistungsempfängerinnen von Arbeitslosengeld I und II sowie deren Leistungsansprüche ergeben sich aus der beigefügten Anlage 1. In den von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellten Daten zu den Bedarfsgemeinschaften (BG) im Kontext von Fluchtmigration sind auch die Leistungen für die Erstausstattung bezüglich Wohnung, Bekleidung und Schwangerschaft enthalten. Leistungshöhen für Bildung und Teilhabe im SGB II sind nicht verfügbar. e) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII, f) Leistungen bei längerer Krankheit nach dem Dritten Kapitel des SGB XII, g) Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 27 ff SGB XII, Zu e), f) und g): Eine statistische Differenzierung der Ausgaben für die in den Schriftlichen Anfragen Nr. 18/20562 bis Nr. 18/20568 genannten Personenkreise zu 4.- 10. ist nicht möglich. Die in den Ausgabestatistiken vorgehaltenen Daten zu den abgefragten Leistungsarten sind nicht nach den benannten Personenkreisen zu 4. bis 10. ausdifferenziert k) Familienleistungen wie Kindergeld; Kinderzuschlag; Unterhaltsvorschuss; Elterngeld, Eine Auswertung von Kindergeld- und Kinderzuschlagsdaten nach den in den Schriftlichen Anfragen vom 19. August 2019 zu den Nr. 18/20562 bis Nr. 18/20568 genannten Personenkreisen ist nicht möglich. Über die Höhe der Ausgaben von Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) und 5 Elterngeldzahlungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) für die in den oben genannten Schriftlichen Anfragen genannten Personenkreise kann daher keine Angabe gemacht werden, weil diese Daten nicht gesondert erfasst werden. l) Deutschkurse (mit Angaben zu Art und Durchfallquoten), m) sonstige Integrationskurse [insbesondere Jugendintegrationskurse; Elternintegrationskurse; Frauenintegrationskurse; Alphabetisierungskurse; Förderkurse bei einem besonderen sprachpädagogischen Förderbedarf; spezielle Integrationskurse (mit Fallgruppen)], Zu l) und m): Fiskaldaten zu den erfragten Sachverhalten liegen dem Senat nur bezogen auf die Haushaltsmittel vor, die von der Beauftragten für Integration und Migration für die Durchführung von Deutschkursen für Geflüchtete verausgabt wurden bzw. bereitgestellt werden: Wert/Zeitraum Betrag Euro Ist 2014 256.222,71 Ist 2015 1.178.388,23 Ist 2016 4.501.224,03 Ist 2017 3.533.505,80 Ist 2018 3.843.462,47 Ist 31.07.2019 2.355.983 Soll 2019 4.870.000 Soll 2020 5.081.000 Soll 2022 5.441.000 Soll 2023 5.559.000 Für Geflüchtete, die keinen Zugang zu den vom Bund finanzierten Integrationskursen sowie zu Kursen zur berufsbezogenen Maßnahmen haben, stellt das Land Berlin ein Deutschkursangebot zur Verfügung. Durchfallquoten werden statistisch nicht erhoben. Zu den weiteren in den Fragestellungen erfragten Angaben liegen keine Erkenntnisse vor. n) den Besuch von Kindertageseinrichtungen (Kindertagesstätten; Kindergärten); Kindertagespflegen, Eine statistische Differenzierung der Ausgaben für die in den Schriftlichen Anfragen Nr. 18/20562 bis Nr. 18/20568 genannten Personenkreise zu 4.-10. ist nicht möglich. Das Fachverfahren Integrierte Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ-Kita) weist erst seit Mitte 2017 ein spezifisches Identifikationsmerkmal aus, welches eine Auswertung der Zielgruppe der Kinder mit Fluchterfahrung ermöglicht. In Folge dessen kann erst ab diesem Zeitpunkt eine Auswertung zur Anzahl der Flüchtlingskinder in Kindertagesbetreuung vorgenommen werden, vorausgesetzt die Eltern haben bei der Anmeldung des Kindes hierzu eine Aussage getroffen. Mit Stand August 2019 wurde - seit Einführung dieses Merkmals - für 1.773 Kinder mit Fluchthintergrund - ein Antrag zur Unterbringung in einer Kita oder Kindertagespflege gestellt. Für 940 dieser Kinder wurde ein Kita- bzw. Kindertagespflegevertrag geschlossen, das entspricht einer Versorgung von 53 Prozent dieser Kinder. 6 Um geflüchtete Familien mit dem System der Kindertagesbetreuung vertraut zu machen und den Übergang ins Regelsystem anzubahnen und zu erleichtern, wurden zudem mit Sprungbrettangeboten und Frühe Bildung vor Ort (FBO) zwei Brückenangebote geschaffen. In 2019 werden 17 Sprungbrettangebote in zehn Bezirken mit bis zu 72.000 Euro pro Projekt und Jahr gefördert. Für das gesamte Jahr 2019 sind 1.007.937 Euro für die Maßnahme Sprungbrettangebote planerisch gebunden. Die Finanzierung des Angebots Frühe Bildung vor Ort erfolgt im Rahmen des Kita- Gutscheinverfahrens sowie über eine zusätzliche Zuwendungsfinanzierung für die interkulturelle Assistenz in Höhe von bis zu 10.000 Euro/jährlich. o) Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), p) Förderungsbeträge im Rahmen der Richtlinien „Garantiefonds Hochschule“, q) Leistungen aus dem Deutschlandstipendium, Zu o), p) und q): Eine Unterscheidung innerhalb der Statistik nach den in den Schriftliche Anfragen Nr. 18/20562 bis Nr. 18/20568 genannten Personenkreisen zu 4.- 10. findet nicht statt. In den Fachverfahren, mit denen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Berliner Ämter für Ausbildungsförderung die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Anträge auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bearbeiten , werden keine Daten zum jeweiligen aufenthaltsrechtlichen Status erhoben. Hinsichtlich der Leistungen aus dem Deutschlandstipendium sind die zu erhebenden Merkmale im Stipendienprogramm-Gesetz genannt. In der entsprechenden Statistik werden Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des angestrebten Abschlusses, Ausbildungsstätte nach Art und rechtlicher Stellung, Studienfachrichtung, Semesterzahl, Fachsemesterzahl, Zahl der Fördermonate, Bezug von Leistungen nach dem BAföG erfasst. Über die gesetzlich zu erhebenden Daten hinaus erfassen die Hochschulen keine weiteren Daten der Stipendiatinnen und Stipendiaten. Die Bildungsberatung „Garantiefonds – Hochschulbereich“ liegt in der Verantwortung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Zuwendungsvoraussetzungen und Zuwendungsberechtigten sind den Richtlinien zur Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums „Garantiefonds−Hochschulbereich (RL-GF-H)“ zu entnehmen. r) die Unterbringung, (unterteilt nach Erstunterkünften; Sammelunterkünften; Sozialwohnungen; Wohnungen; Häusern), Die haushaltsmäßige Veranschlagung und Bewirtschaftung unterscheidet nicht nach den Arten der Unterkünfte (Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 Asylgesetz - AsylG, Gemeinschaftsunterkünfte nach § 53 AsylG). Die Kosten für den Betrieb der Unterkünfte (ohne Mieten, Nebenkosten und bauliche Maßnahmen) und der 7 Unterbringung in gewerblichen Unterkünften beliefen sich in den Jahren 2014 bis 2019 (Stand: 30.06.2019) auf folgende Beträge: Haushaltsjahr Ausgaben für Unterbringung in Euro 2014 56.970.491,52 2015 162.739.619,03 2016 441.915.629,00 2017* 253.659.044,31 2018 201.127.713,75 2019 75.093.419,23 Planung 2020 102.844.000 2021 99.301.000 2022 99.819.000 2023 100.326.000 Insgesamt 402.290.000 *Im Haushaltsjahr 2017 im Kapitel 1171, Titel 67159 Unterbringung (Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte) sind Einnahmen in Höhe von 71.683.694,96 Euro nachgewiesen. Die Einnahmen beinhalten Erstattungsbeträge von Leistungen für die Unterbringung von Personen, die im Leistungsbezug der Jobcenter und Bezirksämter stehen. Wohnen Geflüchtete nicht in Unterkünften, sondern in einer eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft, wird die Miete hierfür aus dem Kapitel 1171, Titel 68107 bezahlt. Aus diesem Titel werden laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und AsylbLG bezahlt, also neben der Miete auch die weiteren Leistungen entsprechend den Regelsätzen nach § 2 und § 3 AsylbLG. Eine gesonderte Erfassung der aus diesem Titel erstatteten Mietkosten erfolgt nicht. s) Leistungen für Reisen mit Angabe der Zielsetzung der Finanzierung, Leistungen für Reisen sind nicht übernahmefähig. Allenfalls Aufwendungen für Kita- und Schulausflüge sowie Kita- und Klassenfahrten werden im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche übernommen. Eine Differenzierung nach Herkunft oder Schutzstatus findet nicht statt. t) sogenannte Fluchtursachenbekämpfung (mit Empfängern und Einzelaufschlüsselung), Die Bekämpfung von Fluchtursachen liegt in der Zuständigkeit des Bundes. u) soziale Wohnraumförderung, Im Bereich der sozialen Wohnraumversorgung umfassen die konsumtiven Ausgaben den Mietzuschuss nach § 2 Wohnraumgesetz Berlin (WoG Bln) für Mieterhaushalte im öffentlich geförderten Wohnungsbau (Erster Förderweg). Antragstellerinnen und Antragsteller bzw. Förderausgaben werden nicht nach der Herkunft oder dem 8 Schutzstatus erfasst (siehe auch Antwort zur Frage 3 der Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/20387). v) freiwillige Rückkehrprogramme [mit Fallzahlen; dem Anteil endgültig Ausgereister; dem Anteil wieder Eingereister (unterteilt nach dem REAG/GARP-Programm; der Förderung von freiwilligen Ausreisen nach Syrien durch die antragsübermittelnde Stelle (z. B. Ausländerbehörden); dem Programm StarthilfePlus; dem Projekt URA)], jeweils differenziert nach den Ebenen Bund, Länder sowie Sozialversicherung; nacheinzelnen Haushaltsjahren getrennt [2014 bis 2018 mit den Ist-Zahlen; 2019 bis 30. Juni mit den Ist-Zahlen (ggf. Schätzzahlen, auch anteilig, aus Haushaltstiteln oder sonstigen Quellen); 2019 (gesamt) bis 2023 mit den Schätzzahlen für die Finanzplanung]? Statistische Angaben zu den Fallzahlen liegen nur zu den im Rahmen der humanitären Hilfsprogramme REAG und GARP ausgereisten Personen wie folgt vor (Datenquelle: International Organization for Migration – IOM, für 2014 – 2018 jeweils Stand 31.12 bzw. Jahresabschlussbericht): 2014: 815 2015: 820 2016: 1.000 2017: 1.106 2018: 640 2019: 308 (Januar bis April) Die Ausgaben für die freiwillige Rückkehr werden im LAF im Kapitel 1171 Titel 681 30 nachgewiesen und stellen sich im erfragten Zeitraum wie folgt dar: IST-Ausgaben (Euro): 2014 2015 2016 2017 2018 146.776,14 208.320,76 253.848,50 958.913,60 484.569,63 2019: 82.550,88 Euro (Stand 28.08.2019) Plandaten (Euro): 2020 2021 2022 2023 491.000 491.000 491.000 491.000 Berlin, den 30. August 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Anlage 1 Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr.18/20571 vom 20. August 2019 über Die fiskalischen Lasten der ungesteuerten Zuwanderung der Ära Merkel – Teil 13 von 19 Arbeitslosengeldempfänger im Kontext von Fluchtmigration 1) nach ausgewählten Merkmalen sowie deren Leistungen Land Berlin Zeitreihe Jahresdurchschnittswerte/Jahressummen Daten zu Empfängern von Arbeitslosengeld nach dem SGB III nach einer Wartezeit von 2 Monaten. Merkmal Jun bis Dez 2016 3) Jahr 2017 Jahr 2018 Jan bis Mai 2019 3) 1 2 3 4 Alg-Empfänger im Kontext von Fluchtmigration 1) (Monatsdurchschnitt) 107 172 307 458 dar. Nichteuropäische Asylherkunftsländer 2) 32 63 139 258 Leistungen (Summe in Euro) 466.902 1.375.819 2.445.795 1.595.344 Erstellungsdatum: 23.08.2019, Statistik-Service Ost, Auftragsnummer 290136 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Als Personen im Kontext von Fluchtmigration – oder kurz Geflüchtete bzw. Flüchtlinge – werden in den Statistiken der BA Asylbewerber, anerkannte Schutzberechtige und geduldete Ausländer zusammengefasst. Die Abgrenzung dieses Personenkreises erfolgt anhand ihres aufenthaltsrechtlichen Status. „Personen im Kontext von Fluchtmigration" umfassen demnach drittstaatenangehörige Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis Flucht, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung. 2) Die nichteuropäischen Asylherkunftsländer umfassen die nichteuropäischen Länder, aus denen in den Kalenderjahren 2012 bis 2014 und von Januar bis April 2015 die meisten Asylerstanträge kamen. 3) Die Jahresdurchschnittswerte bzw. Jahressummen für 2016 und 2019 sind nicht mit den Jahreswerten 2017 und 2018 vergleichbar, da keine vollständigen Jahreswerte vorliegen. Bedarfsgemeinschaften (BG) im Kontext von Fluchtmigration 1), deren Regelleistungsberechtigte (RLB) nach ausgewählten Merkmalen sowie deren Zahlungsansprüche Land Berlin Zeitreihe Jahresdurchschnittswerte/Jahressummen Daten zur Grundsicherung nach dem SGB II nach einer Wartezeit von drei Monaten. Merkmal Jun bis Dez 2016 3) Jahr 2017 Jahr 2018 Jan bis Apr 2019 3) 1 2 3 4 BG im Kontext von Fluchtmigration 1) (Monatsdurchschnitt) 15.562 24.539 26.680 26.798 RLB in diesen BG (Monatsdurchschnitt) 34.087 54.245 62.092 64.801 dar. Nichteuropäische Asylherkunftsländer 2) 19.253 34.781 41.192 43.437 Zahlungsansprüche dieser BG (Summe in Euro) 148.114.076 446.864.857 513.648.181 170.448.732 Erstellungsdatum: 23.08.2019, Statistik-Service Ost, Auftragsnummer 290136 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Als Personen im Kontext von Fluchtmigration – oder kurz Geflüchtete bzw. Flüchtlinge – werden in den Statistiken der BA Asylbewerber, anerkannte Schutzberechtige und geduldete Ausländer zusammengefasst. Die Abgrenzung dieses Personenkreises erfolgt anhand ihres aufenthaltsrechtlichen Status. „Personen im Kontext von Fluchtmigration" umfassen demnach drittstaatenangehörige Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis Flucht, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung. 2) Die nichteuropäischen Asylherkunftsländer umfassen die nichteuropäischen Länder, aus denen in den Kalenderjahren 2012 bis 2014 und von Januar bis April 2015 die meisten Asylerstanträge kamen. 3) Die Jahresdurchschnittswerte bzw. Jahressummen für 2016 und 2019 sind nicht mit den Jahreswerten 2017 und 2018 vergleichbar, da keine vollständigen Jahreswerte vorliegen.