Drucksache 18 / 20 572 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker und Hanno Bachmann (AfD) vom 19. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2019) zum Thema: Die fiskalischen Lasten der ungesteuerten Zuwanderung der Ära Merkel – Teil 14 von 19 und Antwort vom 03. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker und Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20572 vom 19.08.2019 über Die fiskalischen Lasten der ungesteuerten Zuwanderung der Ära Merkel – Teil 14 von 19 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Wie hoch war und ist die Zahl an Beamten, Richtern und Soldaten (jeweils nach Planstellen mit Besoldungsstufen ) und Arbeitnehmern (Stellen mit gesonderter Nennung befristeter Stellen und mit Eingruppierungen ) in Berlin, die unmittelbar und mittelbar für die Personenkreise zu 4. bis 10, ganz oder zum Teil tätig werden, verbunden mit einer Umrechnung in Euro-Werte anhand der Personalkostensätze (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Wert bei den jeweiligen Buchstaben), aufgeschlüsselt a) allgemein nach Einzelplänen des Haushalts, und im Besonderen in den Bereichen b) Bauwesen, c) Bildungswesen, c) Gesundheitswesen, d) Justiz, e) Nachrichtendienste, f) Polizei, g) Sozialwesen, h) Wohnungswesen, i) Zoll, j) Sonstige Verwaltung (aufschlüsseln), k) Sonstiges (nach Fallgruppen aufschlüsseln), 2/2 jeweils differenziert nach den Ebenen Bund, Länder sowie Sozialversicherung; nach einzelnen Haushaltsjahren getrennt [2014 bis 2018 mit den Ist-Zahlen; 2019 bis 30. Juni mit den Ist-Zahlen (ggf. Schätzzahlen , auch anteilig, aus Haushaltstiteln oder sonstigen Quellen); 2019 (gesamt) bis 2023 mit den Schätzzahlen für die Finanzplanung]; nach dem Einsatz für Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben; nach dem Einsatz aufgrund gesetzlicher und ohne gesetzliche Grundlage? Antwort: Zunächst ist anzumerken, dass der Senat keine Zuständigkeit für die Haushalte des Bundes, der Länder und der Sozialversicherungsträger hat. Soweit sich die Fragen auf den Haushalt und die Finanzplanung des Landes Berlin beziehen, ist einer erfolgten Abfrage sowohl bei den Bezirks- als auch den Fachverwaltungen zu entnehmen, dass eine empfängerbezogene Auswertung im Sinne der Fragesteller nicht möglich ist, weil der Haushalt sich nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz nach Einnahme- und Ausgabearten gliedert und nicht nach Zahlungsempfängergruppen bzw. gewünschten Personenkreisen. Leistungen aus dem Berliner Haushalt kommen den jeweils anspruchsberechtigten Menschen zu Gute ohne Ansehen der Abstammung, des Geschlechts, der Nationalität oder des Aufenthaltsgrunds. Soweit das Abgeordnetenhaus empfängerbezogene Auswertungen beschließt, können diese im Haushaltssystem hinterlegt werden und stehen dann zukünftig zur Verfügung . Dieses ist zum Beispiel bereits jetzt bei der Erhebung von Daten für den geschlechtergerechten Haushalt der Fall. Hinsichtlich der von den Fragestellern erbetenen Personenkreise liegen auf Grund eines Beschlusses des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses lediglich Angaben für flüchtlingsbezogene Einnahmen und Ausgaben vor. Hierzu werden die Fragesteller auf die Rote Nr. 1900 C verwiesen. Berlin, den 03.09.2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen