Drucksache 18 / 20 573 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker und Hanno Bachmann (AfD) vom 19. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2019) zum Thema: Die fiskalischen Lasten der ungesteuerten Zuwanderung der Ära Merkel – Teil 15 von 19 und Antwort vom 29. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker und Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20573 vom 19. August 2019 über „Die fiskalischen Lasten der ungesteuerten Zuwanderung der Ära Merkel – Teil 15 von 19“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Wie hoch waren und sind die getätigten (anteiligen) Investitionen in Berlin (Beträge in Euro) für die Personenkreise zu 4. bis 10. (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Wert bei den jeweiligen Buchstaben ), aufgeschlüsselt a) allgemein nach Einzelplänen des Haushalts, und im Besonderen in den Bereichen b) Bauwesen, c) Bildungswesen, d) Gesundheitswesen, e) Justiz, f) Nachrichtendienste, g) Polizei, h) Sozialwesen, i) Wohnungswesen, j) Zoll, k) Sonstige Verwaltung (aufschlüsseln), l) Sonstiges (nach Fallgruppen aufschlüsseln), jeweils differenziert nach den Ebenen Bund, Länder sowie Sozialversicherung; nach Bundesländern; nach einzelnen Haushaltsjahren getrennt [2014 bis 2018 mit den Ist-Zahlen; 2019 bis 30. Juni mit den Ist-Zahlen (ggf. Schätzzahlen, auch anteilig, aus Haushaltstiteln oder sonstigen Quellen); 2019 (gesamt) bis 2023 mit den Schätzzahlen für die Finanzplanung]; nach dem Einsatz für Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben; nach dem Einsatz aufgrund gesetzlicher und ohne gesetzliche Grundlage? Der Senat hat keine Zuständigkeit für die Haushalte des Bundes, der Länder und der Sozialversicherungsträger. Soweit sich die Fragen auf den Haushalt und die Finanzplanung des Landes Berlin beziehen, ist eine empfängerbezogene Auswertung im Sinne der Fragestellerin und des Fragestellers nicht möglich, weil der Haushalt sich nach dem Haushaltsgrundsät- 2/2 zegesetz nach Einnahme- und Ausgabearten gliedert und nicht nach Zahlungsempfängergruppen . Leistungen aus dem Berliner Haushalt kommen den jeweils anspruchsberechtigten Menschen zu Gute ohne Ansehen z. B. der Abstammung, des Geschlechts oder der Nationalität. Soweit das Abgeordnetenhaus empfängerbezogene Auswertungen beschließt, können diese im Haushaltssystem hinterlegt werden und stehen dann zukünftig zur Verfügung . Dieses ist zum Beispiel bereits jetzt bei der Erhebung von Daten für den geschlechtergerechten Haushalt der Fall. Hinsichtlich der von der Fragestellerin und des Fragestellers erbetenen Personenkreise liegen auf Grund eines Beschlusses des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses lediglich Angaben für flüchtlingsbezogene Einnahmen und Ausgaben vor. Hierzu werden die Fragesteller auf die Rote Nr. 1900C verwiesen. Nennenswerte Investitionen im Zuge des Zugangs von Geflüchteten gab es nur für die Bereitstellung von Unterkünften. Die Ausgaben für Investitionen trug das Land Berlin. Sie betrugen inkl. Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA)/Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SI- WANA) im Jahr 2015 ca. 39 Mio. Euro, 2016 ca. 145 Mio. Euro, 2017 ca. 105 Mio. Euro und im Jahr 2018 ca. 53 Mio. Euro. Für 2019 sind ca. 63 Mio. Euro geplant (Ist per 30.06.: 14 Mio. Euro), im Doppelhaushalt 2020/21 sind bisher 54 bzw. 68 Mio. Euro vorgesehen. Berlin, den 29.08.2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen