Drucksache 18 / 20 574 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker und Hanno Bachmann (AfD) vom 19. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2019) zum Thema: Die fiskalischen Lasten der ungesteuerten Zuwanderung der Ära Merkel – Teil 16 von 19 und Antwort vom 29. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker und Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20574 vom 19. August 2019 über „Die fiskalischen Lasten der ungesteuerten Zuwanderung der Ära Merkel – Teil 16 von 19“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Wie hoch waren und sind die Einnahmen und Erstattungen in Berlin (Beträge in Euro) für die Personenkreise zu 4. bis 10. (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Wert bei den jeweiligen Buchstaben), hinsichtlich der a) Erstattungen des Bundes zur Entlastung von Ländern und Kommunen, b) Erstattungen von Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Sozialversicherung mit den dazugehörigen Zahlungsempfängern, c) Einnahmen nach Zahlenden mit Beträgen getrennt (z. B. Erstattungen von sonstigen Dritten mit jeweiliger Bezeichnung wie Rückflüssen aus Bürgschaften, die für den Zuzug von Flüchtlingen übernommen worden sind), d) entgangenen Einnahmen (z. B. erfolglose Vollstreckungsmaßnahmen) sowie den Verzicht auf Einnahmen (z. B. unterlassene oder niedergeschlagene Rückforderungen bei Personen mit Mehrfachidentitäten und Personen, die trotz Rückkehrförderung erneut eingereist sind), e) Werte insgesamt, je Personenkreis und als Pro-Kopf-Wert je Personenkreis, weiterhin aufgegliedert mit spezieller Nennung der Bereiche Lebensunterhalt; Arbeitsmarktintegration; Bildung; Wohnungsbau ; Verwaltung; Sonstiges (nach Fallgruppen aufschlüsseln), differenziert nach den Ebenen Bund, Länder sowie Sozialversicherung; nach einzelnen Haushaltsjahren getrennt [2014 bis 2018 mit den Ist-Zahlen; 2019 bis 30. Juni mit den Ist-Zahlen (ggf. Schätzzahlen, auch anteilig, aus Haushaltstiteln oder sonstigen Quellen); 2019 (gesamt) bis 2023 mit den Schätzzahlen für die Finanzplanung]? Der Senat hat keine Zuständigkeit für die Haushalte des Bundes, der Länder und der Sozialversicherungsträger. Soweit sich die Fragen auf den Haushalt und die Finanzplanung des Landes Berlin beziehen, ist eine empfängerbezogene Auswertung im Sinne der Fragestellerin und des Fragestellers nicht möglich, weil der Haushalt sich nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz nach Einnahme- und Ausgabearten gliedert und nicht nach Zahlungsemp- 2/2 fängergruppen. Leistungen aus dem Berliner Haushalt kommen den jeweils anspruchsberechtigten Menschen zu Gute ohne Ansehen z. B. der Abstammung, des Geschlechts oder der Nationalität. Soweit das Abgeordnetenhaus empfängerbezogene Auswertungen beschließt, können diese im Haushaltssystem hinterlegt werden und stehen dann zukünftig zur Verfügung . Dieses ist zum Beispiel bereits jetzt bei der Erhebung von Daten für den geschlechtergerechten Haushalt der Fall. Hinsichtlich der von der Fragestellerin und des Fragestellers erbetenen Personenkreise liegen auf Grund eines Beschlusses des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses lediglich Angaben für flüchtlingsbezogene Einnahmen und Ausgaben vor. Hierzu werden die Fragesteller auf die Rote Nr. 1900C verwiesen. Der Bund entlastet die Länder und Kommunen seit 2016 im Zusammenhang mit den Flüchtlings- und Integrationskosten. Inhaltlich wurde dies detailliert in der Roten Nummer 1135F dargestellt. Die Einnahmen betrugen für das Jahr 2016 ca. 471 Mio. Euro, für die Jahre 2017 und 2018 aktuell 387 bzw. 367 Mio. Euro. Für das Jahr 2019 wird mit Einnahmen von ca. 320 Mio. Euro gerechnet. Für die Haushaltsplanung für 2020/2021 wird mit Nettoeinnahmen von 162 bzw. 191 Mio. Euro gerechnet. Die Unterstützung für den Bereich unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (jährlich ca. 19 Mio. Euro) ist ab dem Jahr 2020 im Finanzausgleich unter den Ländern aufgegangen. Die Einnahmen fließen dem Land über die Umsatzsteuerverteilung und im Rahmen der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach § 46 Sozialgesetzbuch II (SGB II) zu. Weitere, insbesondere bundesweite Informationen dazu sind in den Bundestagsdrucksachen 18/12688, 19/2499 und 19/10650 dargestellt. Berlin, den 29.08.2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen