Drucksache 18 / 20 575 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker und Hanno Bachmann (AfD) vom 19. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2019) zum Thema: Die fiskalischen Lasten der ungesteuerten Zuwanderung der Ära Merkel – Teil 17 von 19 und Antwort vom 02. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker und Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20575 vom 19. August 2019 über Die fiskalischen Lasten der ungesteuerten Zuwanderung der Ära Merkel – Teil 17 von 19 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Wurden bzw. werden für die zuwanderungsbedingten Ausgaben in Berlin Rücklagen bzw. Sondervermögen gebildet (Beträge in Euro) für die Personenkreise zu 4. bis 10., (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Wert bei den jeweiligen Buchstaben), differenziert nach a) den Ebenen Bund, Länder sowie Sozialversicherung b) dem Verwendungszweck, c) einzelnen Haushaltsjahren getrennt [2014 bis 2018 mit den Zuführungen und den Ist-Beträgen zum Jahresende; 2019 mit den Zuführungen und dem Ist-Betrag zum 30. Juni; 2019 (gesamt) bis 2023 mit den Schätzzahlen an Zuführungen und Jahresendständen für die Finanzplanung], d) den bisherigen Verausgabungen/Entnahmen mit den jeweiligen Verwendungszwecken? Der Senat hat keine Zuständigkeit für die Ausgaben des Bundes, der Länder und der Sozialversicherungsträger. Bezogen auf die Zuständigkeit des Senats lautet die Antwort: Nein. Berlin, den 02.09.2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen