Drucksache 18 / 20 579 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 16. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2019) zum Thema: Stromversorgung Berlins landeseigener Unternehmen und Antwort vom 03. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20579 vom 16. August 2019 über Stromversorgung Berlins landeseigener Unternehmen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Unternehmen mit Beteiligung des Landes Berlin nutzen zur Deckung ihres Strombedarfs ausschließlich Ökostrom (bitte auflisten nach Unternehmen, der jeweiligen Aufteilung der Energieträger nach §42EnWG und dem jeweiligen Label/ der Zertifizierung des Ökostroms)? 2. Welche Unternehmen mit Beteiligung des Landes Berlin nutzen für ihren Betrieb auch konventionellen Strom? (bitte auflisten nach Unternehmen sowie der jeweiligen Aufteilung der Energieträger nach §42EnWG)? 4. Aus welchen Gründen haben die unter Punkt 2 genannten Unternehmen sich nicht für Ökostrom entschieden? (bitte auflisten nach Unternehmen und jeweiliger Begründung)? 5. Welche Pläne werden bei den unter Punkt 2 genannten Unternehmen verfolgt, deren Strombedarf künftig ausschließlich durch Ökostrom zu decken (bitte auflisten nach Unternehmen und jeweiliger Zielsetzung)? Zu 1., 2., 4. und 5.: Die Landesunternehmen, die über den Vertrag über die Belieferung und den Transport von elektrischer Energie Land Berlin und sonstige Einrichtungen (Rahmenvertrag Strombezug Land Berlin) versorgt werden, sind Anlage 1 zu entnehmen. Für diese Unternehmen gilt: Die Vattenfall Europe Sales GmbH liefert ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien entsprechend den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2017) bzw. den Vorgaben der EU-Richtlinie 2009/28/EG. Damit wird ein CO2-Faktor von 0 g/kwh je Lieferjahr umgesetzt. Entsprechend § 3 Nr. 21 EEG 2017 gelten als erneuerbare Energien: Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie , solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse. Durch die Entwertung der Strommengen im deutschen Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes wird die Herkunft des gelieferten Stroms beschrieben: • Herkunftsnachweise (entsprechend der EU-Direktive 2009/28/EG) • Wasserkraft aus Skandinavien (Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland). Das Doppelvermarktungsverbot entsprechend § 80 EEG 2017 wird durch den Herkunftsnachweis sichergestellt. 2/2 Die E.ON Energie Deutschland GmbH liefert ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien entsprechend den Anforderungen des EEG 2014 bzw. den Vorgaben der EU-Richtlinie 2009/28/EG. Damit wird ein CO2-Faktor von 0 g/kwh je Lieferjahr umgesetzt . Entsprechend § 5 Nr.14 EEG 2014 gelten als erneuerbare Energien: Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie , solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse. Die Entwertung der Herkunftsnachweise für die Stromliefermenge entsprechend den Anforderungen zur Entwertung der Herkunftsnachweise im Herkunftsnachweisregister ist erfolgt: • Wasserkraft aus Norwegen. Das Doppelvermarktungsverbot entsprechend § 80 EEG 2014 wird sichergestellt. Für die übrigen Landesunternehmen gilt, dass die Teilfragen Sachverhalte betreffen, die der Senat nicht ausschließlich in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts und großen Unternehmen des privaten Rechts um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Die im Rahmen der Abfrage zum aktuellen Stand übermittelten Angaben werden in Anlage 2 wiedergegeben. 3. Welche Vorgaben des Landes Berlin gibt es für Beteiligungen des Landes Berlin in Bezug auf die Herkunft des bezogenen Stroms? Zu 3.: Vorgaben des Landes Berlin für die Beteiligungsunternehmen in Bezug auf die Herkunft des bezogenen Stroms ergeben sich aus dem Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) sowie der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) in der geänderten Fassung vom 16.03.2019. Lt. § 10 EWG Bln soll auf den Abschluss von Klimaschutzvereinbarungen zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und juristischen Personen und Personengesellschaften des Privatrechts, an denen das Land Berlin mehrheitlich beteiligt ist, hingewirkt werden. Im Rahmen dieser Vereinbarungen sollen Ziele zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Kohlendioxidemissionen definiert werden und eine Darstellung von Maßnahmen erfolgen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Über die Erreichung der Ziele ist gemäß § 10 Abs. 2 EWG Bln der SenUVK zu berichten. Berlin, den 03.09.2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen Anlage 1 zu den Fragen 1, 2, 4 und 5 der Schriftliche Anfrage Nr. S 18/20579 – Stromversorgung Berlins landeseigener Unternehmen 02.09.2019 Unternehmen, die in den Rahmenvertrag Stromversorgung Land Berlin einbezogen sind: Unternehmen Berliner Bäder-Betriebe AöR Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR Berliner Stadtwerke GmbH BlM Berliner Immobilienmanagement GmbH Deutsche Klassenlotterie Berlin AöR Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide Deutsche Film- und Fernsehakademie Berlin GmbH Friedrichstadt-Palast Betriebsgesellschaft mbH Grün Berlin GmbH Investitionsbank Berlin AöR IT-Dienstleistungszentrum Berlin AöR Kulturprojekte Berlin GmbH Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG Olympiastadion Berlin GmbH VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH Vivantes Service GmbH Zoologischer Garten Berlin AG Anlage 2 zu den Fragen 1, 2, 4 und 5 der Schriftliche Anfrage Nr. S 18/20579 – Stromversorgung Berlins landeseigener Unternehmen 02.09.2019 Zulieferungen der Beteiligungsunternehmen, die nicht vom Rahmenvertrag des Landes Berlin für den Strombezug umfasst sind: Anteil in % und Nennung Label bzw. Zertifikat bei Ökostrom Unternehmen Kernkraft Kohle Erdgas sonstige fossile Energieträger erneuerbare Energien, finanziert aus EEG-Umlage (inkl. Zertifikat) Mieterstrom, finanziert aus EEG-Umlage (inkl. Zertifikat) sonstige erneuerbare Energien (inkl. Zertifikat) Bemerkungen BEHALA - Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH 0,9% 22,6% 22,1% 1,5% 52,0% keine Angabe zur Zertifizierung laufende Vertragsbindung Berücksichtigung in zukünftiger Ausschreibung Berliner Verkehrsbetriebe AöR 18,8% 81,2% Der Grünstromausweis gemäß §42 EnWG ergibt sich aus dem Kauf von Herkunftsnachweisen. Berliner Wasserbetriebe AöR 52,9% 47,1% Seit 2015 wird für die Gesamtmenge des fremdbezogenen Stroms die Lieferung von Herkunftsnachweisen (HKN) für Strom aus erneuerbaren Anlagen beauftragt. Die HKN werden beim Umweltbundesamt hinterlegt und dort entwertet. Für Strom aus erneuerbaren Energien gilt im Rahmen der Stromkennzeichnungspflicht, dass für die gelieferten Strommengen im Rahmen des Herkunftsnachweisregisters Herkunftsnachweise durch das Umweltbundesamt (UBA) entwertet werden müssen. Demnach ist ein Nachweis für klimaneutralen Strom aus erneuerbaren Energien ausschließlich durch Herkunftsnachweise zu führen. Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH, Berlinovo Apartment GmbH 100,0% Die berlinovo-Gruppe versorgt ihre Stromabnahmestellen seit 2012 durchgehend gebündelt mit Ökostrom. Die Belieferung mit Ökostrom erstreckt sich auf alle Abnahmestellen im Verwaltungsbereich der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH und der Berlinovo Apartment GmbH. Für die Laufzeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 wird das Portfolio von der GASAG AG beliefert. Hierbei erfolgt die Versorgung über ein nicht aus der EEG-Umlage finanziertes Ökostromprodukt der Marke „RenewablePLUS“ des Zertifikatsinhabers Bischoff & Ditze Energy GmbH. degewo Aktiengesellschaft 100,0% Die degewo AG und ihre Tochtergesellschaften beziehen für ihre Liegenschaften (Allgemeinstrom, kein Strom für Wohnungen) ausschließlich Ökostrom. Der Grünstrom stammt vollständig aus umweltschonenden Wasserkraftanlagen und wird in das europäische Verbundnetz eingespeist. Der Grünstrom ist mit Herkunftsnachweisen belegt, die die EU-Richtlinie 2009/28/EG erfüllen. Das Grünstromprodukt ist auf Basis der VdTÜV-Basisrichtlinie „Ökostromprodukte“ Merkblatt 1304 vom TÜV Nord CERT GmbH zertifiziert und wird einer jährlichen Prüfung unterzogen. Grundlagen für den Ökostrombezug sind im Vertrag geregelt. Die Vergabe der Leistung erfolgte durch eine EU-weite Ausschreibung im Rahmen Shared Service mit den anderen städtischen Wohnungsunternehmen. GESOBAU AG 100,0% Die GESOBAU bezieht ausschließlich Ökostrom. Laut Zertifikat stammt der Ökostrom „Klima Natur“ vollständig aus umweltschonenden Wasserkraftanlagen und wird in das europäische Verbundnetz eingespeist. Das Grünstromprodukt „Klima Natur“ ist auf Basis der VdTÜV NORD CERT GmbH zertifiziert und wird einer jährlichen Prüfung unterzogen. Zur eindeutigen Identifizierung der Erzeugnisanlagen ist der Grünstrom mit Herkunftsnachweis belegt, die die EU-Richtlinie 2009/28/EG erfüllen. Gewobag Konzern (Hausstrom) 100,0% Laut Zertifikat stammt der Ökostrom „Klima Natur“ vollständig aus umweltschonenden Wasserkraftanlagen und wird in das europäische Verbundnetz eingespeist. Das Grünstromprodukt „Klima Natur“ ist auf Basis der VdTÜV NORD CERT GmbH zertifiziert und wird einer jährlichen Prüfung unterzogen. Zur eindeutigen Identifizierung der Erzeugnisanlagen ist der Grünstrom mit Herkunftsnachweis belegt, die die EU-Richtlinie 2009/28/EG erfüllen. Gewobag Konzern (Geschäftsgebäude Spreebogen) 26,2% 26,2% 2,1% 45,5% Übernahme historischer Verträge Umstellung auf Ökostrom ab 2020 HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH 100,0% Der Grünstrom stammt vollständig aus umweltschonenden Wasserkraftanlagen und wird in das europäische Verbundnetz eingespeist. Der Grünstrom ist mit Herkunftsnachweisen belegt, die die EU-Richtlinie 2009/28/EG erfüllen. Das Grünstromprodukt ist auf Basis der VdTÜV-Basisrichtlinie „Ökostromprodukte“ Merkblatt 1304 vom TÜV Nord CERT GmbH zertifiziert und wird einer jährlichen Prüfung unterzogen. Grundlagen für den Ökostrombezug sind im Vertrag geregelt. Die Vergabe der Leistung erfolgte durch eine EU-weite Ausschreibung im Rahmen Shared Service mit den anderen städtischen Wohnungsunternehmen. STADT UND LAND Wohnbauten- Gesellschaft mbH 100,0% Die Vergabe der Leistung erfolgte durch eine EU-weite Ausschreibung im Rahmen Shared Service mit den anderen städtischen Wohnungsunternehmen. Für weitere Angaben siehe andere Wohnungsunternehmen. WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH 100,0% Die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen haben im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung die Strombeschaffung und -lieferung von 100% Ökostrom an die Vattenfall Real Estate Energy Sales GmbH vergeben. Der Grünstrom stammt vollständig aus umweltschonenden Wasserkraftanlagen und wird in das europäische Verbundnetz eingespeist. Der Grünstrom ist mit Herkunftsnachweisen belegt, die die EU-Richtlinie 2009/28/EG erfüllen. Das Grünstromprodukt ist auf Basis der VdTÜV-Basisrichtlinie „Ökostromprodukte“ Merkblatt 1304 vom TÜV Nord CERT GmbH zertifiziert und wird einer jährlichen Prüfung unterzogen. Grundlagen für den Ökostrombezug sind im Vertrag geregelt. Die Vergabe der Leistung erfolgte durch eine EU-weite Ausschreibung im Rahmen Shared Service mit den anderen städtischen Wohnungsunternehmen. Welche Pläne werden verfolgt, um künftig ausschließlich Ökostrom zu nutzen? (Zielsetzung) Konventioneller Strom Aus welchen Gründen wird nicht ausschließlich Ökostrom genutzt? Ökostrom