Drucksache 18 / 20 580 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 16. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2019) zum Thema: Mehr Nachtruhe am BER und Antwort vom 30. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20580 vom 16. August 2019 über Mehr Nachtruhe am BER ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Sie ist in die Antwort einbezogen. 1. Wer hat das Land Berlin in der Gesellschafterversammlung der FBB am 8. August 2019 vertreten? Zu 1.: Das Land Berlin wurde durch den Senator für Finanzen, Herrn Dr. Kollatz, vertreten . 2. Welche Position hat das Land Berlin in dieser Gesellschafterversammlung zur Verlängerung des Nachtflugverbotes/Nachtruhe, der Entgeltordnung und einem lärmmindernden Betriebsregime vertreten ? (Bitte im einzeln darlegen) 3. Auf welcher Grundlage sind die Positionen zu den Themen in Frage 2 entstanden und wer ist an der Formulierung dieser Positionen beteiligt gewesen? Zu 2. Und 3.: Das Land Berlin hat die Initiative des Landes Brandenburg unterstützt, den möglichen Spielraum für Maßnahmen zur Lärmreduzierung, welche die wirtschaftliche Situation des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) nicht maßgeblich beeinträchtigen , auszuloten. Die verabschiedete Erklärung ist das Ergebnis eines gemeinsamen Diskussionsprozesses. 4. Der Beschluss der Gesellschafterversammlung zielt darauf ab „eine weitestmögliche Freihaltung der Morgenstunde von 5:00 – 6:00 Uhr von Flugbewegungen zu erreichen. In dieser Stunde sollen keine nationalen An- und Abflüge stattfinden.“ Auf welcher rechtlichen oder sonstigen Grundlage kann dies erreicht werden? Zu 4.: Eine weitestmögliche Freihaltung der Morgenstunde kann nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen weder von den Ländern Berlin und Brandenburg noch von der FBB angeordnet werden. Die FBB als Betreiberin des BER ist hierbei auf die Kooperationsbereitschaft der Fluggesellschaften angewiesen. 2/2 5. Wie viele An- oder Abflüge finden heute zwischen 5: 00 – 6:00 Uhr am Flughafen Schönefeld statt? Zu 5.: In den Monaten Januar bis Juli 2019 wurden insgesamt 320 An- oder Abflüge im Zeitfenster 05:00 bis 05:59 Uhr am Flughafen Schönefeld verzeichnet. 6. Hält der Senat die Aussagen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen einer Erweiterung des Nachtflugverbotes bis 6 Uhr aus der Anlage zur Roten Nummer 1417 des Hauptausschusses, vor dem Hintergrund der Nachtflugregelung am BER wie sie sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.10.2011 (BVerwG 4 A4001.10) ergeben, für plausibel? Zu 6.: Der Senat hat keinen Anlass an der Validität der von der FBB zur Verfügung gestellten Unterlagen zu zweifeln. Die bisherigen Erkenntnisse legen nahe, dass die Flugbewegungen wahrscheinlich soweit optimiert werden können, dass die zu Gunsten einer verbesserten Nachtruhe in Kauf genommenen Nachteile finanziell und strategisch reduziert und auf einem Minimum gehalten werden können. Diese Optimierungsmöglichkeiten werden aktuell geprüft. Berlin, den 30.08.2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen