Drucksache 18 / 20 586 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 16. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2019) zum Thema: Fahrzeuge im Bestand des Justizvollzuges - nachgefragt und Antwort vom 3. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20586 vom 16. August 2019 über Fahrzeuge im Bestand des Justizvollzuges - nachgefragt -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Bezugnehmend auf meine Schriftliche Anfrage vom 02. Dezember 2010 (Drucksache 16 / 14 980) frage ich den Senat: 1. Über wie viele Fahrzeuge verfügt der Berliner Justizvollzug zurzeit, welche Fahrzeugtypen sind es im Einzelnen und wie verteilen sich diese auf die Vollzugsanstalten? 4. Wie alt sind die Fahrzeuge im Einzelnen? Zu 1. und 4.: Der Berliner Justizvollzug verfügt insgesamt über 43 Fahrzeuge. Der Hauptbestand sind Gefangenentransportwagen der in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Plötzensee angesiedelten Fahrbereitschaft der Berliner Justiz. Die für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge, das Datum ihrer Erstzulassung und die Verteilung auf die Vollzugsanstalten können der nachfolgendenden Tabelle entnommen werden: JVA Fahrzeugtyp Erstzulassung JVA Plötzensee VW T5 05.03.2007 VW T6 21.12.2016 VW T6 07.03.2019 MB 1224 Atego 20.01.2014 MB 1224 Atego 01.06.2010 MB 1224 Atego 15.01.2013 MB 818 Vario 22.02.2012 DB 818 Vario 15.01.2009 MB 818 Vario 28.01.2011 DB 818 Vario 15.01.2009 DB 818 Vario 15.01.2009 2 VW T5 17.02.2015 VW T5 28.01.2009 VW T5 17.02.2015 VW T5 28.01.2009 DB Sprinter 04.05.2016 DB Sprinter 21.10.2016 DB Sprinter 04.01.2018 Multicar 14.10.2014 DB Sprinter 27.11.2001 VW T5 25.11.2014 JVA Heidering DB Sprinter 19.12.2002 JVA des Offenen Vollzuges Berlin (OVB) Traktor 25.08.2003 Pkw Renault 07.12.2018 JVA Tegel VW Bus 01.11.1993 Mercedes Kleintransporter 16.03.2011 Mercedes Kleintransporter 17.12.2009 VW Bus 22.04.2008 Darüber hinaus verfügt die JVA OVB über drei Fahrzeuge, die ausschließlich auf dem Anstaltsgelände im Rahmen von Tätigkeiten des Arbeitsbetriebes eingesetzt werden. Auch die JVA Tegel hat einen Bestand von 14 weiteren Fahrzeugen, die lediglich für anstaltsinterne Transporte/Aufgaben genutzt werden. 2. Verfügen alle Fahrzeuge über die entsprechende Umweltplakette und sind alle Fahrzeuge berechtigt, auf dem öffentlichen Straßenland zu fahren? Zu 2.: Alle in der Tabelle der Antwort zu Frage 1 aufgelisteten Fahrzeuge verfügen über eine Umweltplakette und sind berechtigt, auf dem öffentlichen Straßenland zu fahren. 3. Wie viele davon sind „Diesel Fahrzeuge“? Besteht die Gefahr, dass sie von Fahrverboten betroffen sein werden? Zu 3.: Mit Ausnahme des PKW der JVA OVB, der über einen Elektroantrieb verfügt, sind die Fahrzeuge dieselbetrieben. In den künftig von Fahrverbotenen betroffenen Straßenabschnitten soll die sogenannte Anlieger-Regelung gelten, so dass nach derzeitigem Planungsstand Fahrten in diesen Straßen aufgrund von dienstlich begründeten Anliegen von der Beschränkung ausgenommen sein werden. 5. Welche Fahrzeuge werden derzeit neu beschafft und für welchen Zweck? Zu 5.: Derzeit wird ein Gefangentransportfahrzeug mit 20 Transportplätzen als Ersatz neu beschafft. 6. Befinden sich darunter auch Fahrzeuge mit elektrischem oder alternativem Antrieb? Zu 6.: Bei der Ersatzbeschaffung wird es sich nach derzeitigem Planungsstand um ein Dieselfahrzeug handeln. Gefangenentransportfahrzeuge mit Elektroantrieb sind standardmäßig nicht erhältlich. 3 7. Wie viele Mitarbeiter sind in den Anstalten berechtigt, diese Fahrzeuge zu führen und verfügen alle, sofern notwendig, über einen Personenbeförderungsschein? Zu 7.: 38 Mitarbeitende sind zum Führen der Fahrzeuge der Fahrbereitschaft der Berliner Justiz berechtigt, wovon 36 über einen Personenbeförderungsschein verfügen. Für die anderen Fahrzeuge der JVA Plötzensee bedarf es keines Personenbeförderungsscheins . 7 Mitarbeitende des Bauhofes sind berechtigt, das Multicar zu führen. Ebenfalls 7 Mitarbeitende der Kfz-Werkstatt und die Mitarbeitenden der Fahrbereitschaft dürfen den LKW fahren. Das Mehrzweckfahrzeug kann von allen Mitarbeitenden der JVA Plötzensee bei Vorliegen eines dienstlichen Interesses und der Erforderlichkeit gefahren werden; ebenso verhält es sich mit dem Fahrzeug der JVA Heidering. Für die insgesamt 5 zur Nutzung der Fahrzeuge berechtigten Mitarbeitenden der JVA OVB sind keine Personenbeförderungsscheine erforderlich, da keine Fahrgäste befördert werden. 14 Bedienstete der JVA Tegel nutzen die für das öffentliche Straßenland vorgesehenen Fahrzeuge, 57 Bedienstete nutzen die übrigen Fahrzeuge. Keine der diesbezüglich getätigten Fahrten unterliegt dem Personenförderungsgesetz. Berlin, den 3. September 2019 In Vertretung Dr. Brückner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung