Drucksache 18 / 20 587 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 16. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2019) zum Thema: Arbeitsbelastung und Personalplanung bei Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft in Berlin - nachgefragt und Antwort vom 4. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 587 vom 16. August 2019 über Arbeitsbelastung und Personalplanung bei Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft in Berlin - nachgefragt ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fälle bearbeiteten die Amtsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft im Jahr 2018 (bitte Gesamtzahl sowie absoluter und prozentualer Anteil)? Zu 1.: Amtsanwaltschaft Staatsanwaltschaft Staats- und Amtsanwaltschaft zusammen Prozentualer Anteil AA Prozentualer Anteil StA Eingänge Bekanntsachen 161.308 164.386 325.694 49,5 % 50,5% Eingänge Unbekanntsachen 225.896 82.406 308.302 73,3% 26,7% Bußgeldverfahren 25.440 92 25.532 99,6% 0,4% 2. Wurde seit der letzten Anfrage (s.o.) eine Möglichkeit gefunden, um zu ermitteln, wie viele Fälle ein Amtsanwalt bzw. Staatsanwalt im Jahr zu bearbeiten hat? Falls ja, wie lauten die aktuellen Zahlen dazu (bitte nach Abteilungszugehörigkeit und Verfahrensart aufschlüsseln)? Zu 2.: Amtsanwaltschaft 2016 2017 2018 Eingänge Bekanntsachen 162.211 147.836 161.308 je Amtsanwalt 1.892,1 1.894,4 2.102,0 Staatsanwaltschaft Eingänge Bekanntsachen 166.192 161.713 164.386 je Staatsanwalt 626,6 619,3 584,9 2 Die Erhebung der Geschäftsbelastung bei den Strafverfolgungsbehörden sieht eine differenzierte Darstellung der Fälle pro Amtsanwalt bzw. Staatsanwalt nach Abteilungszugehörigkeit und Verfahrensart weiterhin nicht vor. 3. Wann wird ein Verfahren als erledigt erfasst? Zu 3.: Ein Verfahren wird dann als erledigt erfasst, wenn die Derzernentin bzw. der Derzernent die Abschlussverfügung verfasst, den Strafbefehlsantrag oder die Einstellung des Verfahrens verfügt und den Vorgang an die jeweilige Geschäftsstelle weitergeben hat. 4. Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich zwischen der Abgabe an die Folgedienste (Justizfachangestellte, Geschäftsstellenmitarbeiter, Schreibkräfte) und der Abgabe an den Postdienstleister? Zu 4.: Bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, der Staatsanwaltschaft Berlin und bei der Amtsanwaltschaft Berlin werden keine Statistiken darüber geführt, wie viel Zeit jeweils zwischen dem Abschluss einer Dezernats-Verfügung und deren Bearbeitung durch die Serviceeinheit bis zur Übergabe an Postdienstleister verstreicht. 5. Wie viele Dienstkräfte der Amts- bzw. Staatsanwaltschaft werden in den Jahren 2019 bis 2020, 2021 bis 2024 und 2025 bis 2028 durch Erreichen der Altersgrenze aus dem Dienst scheiden? Zu 5.: Nach derzeitigem Kenntnisstand und unter Zugrundelegung der heutigen Rechtslage stellt sich die Situation wie folgt dar: Ausscheiden durch Erreichen der Altersgrenze in Generalstaatsanwaltschaft (Kapitel 0611) Staatsanwaltschaft (Kapitel. 0612) Amtsanwaltschaft (Kapitel. 0613) 2019 - 2020 6 9 3 2021 - 2024 12 68 22 2025 - 2028 31 174 27 Um eine langfristig ungünstige Altersstruktur zu vermeiden und die zurzeit noch guten Bedingungen für die Nachwuchsgewinnung im höheren Dienst zu nutzen, beabsichtigt der Senat – vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Haushaltsgesetzgeber – 80 zusätzliche R-Stellen im kommenden Doppelhaushalt zur Abfederung der in den Jahren ab 2024 steigenden Anzahl an Pensionierungen auszubringen. Berlin, den 4. September 2019 In Vertretung Dr. Brückner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung