Drucksache 18 / 20 596 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 19. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2019) zum Thema: Straßenentwässerung in Tegeler See und Oberhavel und Antwort vom 02. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20596 vom 19. August 2019 über Straßenentwässerung in Tegeler See und Oberhavel Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe (BWB) um Stellungnahme zu den Fragen 1 bis 3 gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: An welchen Stellen wird die Entwässerung öffentlicher Straßen in den Tegeler See eingeleitet? Antwort zu 1: Die BWB haben Folgendes mitgeteilt: „An folgenden Stellen wird Regenwasser von öffentlichen Straßen eingeleitet: Gabrielenstraße, Am Tegeler Hafen, Greenwichpromenade/Alt Tegel, Eisenhammerweg, Uferweg Neheimer Straße, Neheimer Straße, Bottroper Weg, Bernauer Straße.“ Frage 2: Gibt es von Reinickendorfer Seite aus weitere solcher Einleitungen in die Oberhavel? Antwort zu 2: Die BWB haben Folgendes mitgeteilt: „Ja, es gibt weitere Einleitungen in die Havel.“ 2 Frage 3: Aus welchen Gebieten wird hier jeweils Wasser eingeleitet und wie groß ist jeweils die Fläche des entwässerten Straßenlandes? Antwort zu 3: Die BWB haben folgende Daten übermittelt: „Einleitung Oberhavel Ortsteil Heiligensee Einleitstelle Weidengraben: 5,8 ha Einleitstelle Alt Heiligensee: 8,2 ha Einleitstelle Fährstraße: 0,3 ha Einleitstelle Sandhauser Straße: 1,6 ha Ortsteil Konradshöhe Einleitstelle Almazeile: 2,0 ha Summe: 18 ha Einleitung Tegeler See Ortsteil Tegel Gabrielenstraße: 0,4 ha Am Tegeler Hafen: 3,2 ha Greenwichpromenade/Alt Tegel: 13,9 ha Eisenhammerweg: 3,2 ha Uferweg Neheimer Straße: 6,3 ha Neheimer Straße: 4,9 ha Bottroper Weg: 0,6 ha Bernauer Straße: 1,3 ha Summe 34 ha“ Frage 4: Welche Schadstoffe gelangen in welcher geschätzten Menge hierbei in die Gewässer? Antwort zu 4: Für sehr grobe Bilanzierungen von Schadstofffrachten im Regenabfluss liegen orientierende spezifische Belastungskenngrößen vor. Als Kenngröße für die summarische Belastung des Regenwassers mit Feststoffen (Reifenabrieb, Korrosionsprodukte, Laub, Hundekot, Blütenstaub, Luftstäube) wird der Leitparameter AFS (Abfiltrierbare Stoffe) herangezogen. Die mittlere Konzentration im Regenabfluss in Berlin für den Leitparameter AFS wird mit 160 mg/l angesetzt, kann aber in Abhängig der Charakteristik des Einzugsgebietes (EG) sowie saisonal stark schwanken. Legt man diese Konzentration zu Grunde, nimmt man einen mittleren Abflussbeiwert für die Straßen von 0,8 und einen mittleren korrigierten Niederschlag von 645 mm an, so ergeben sich grob geschätzt folgende AFS-Frachten: Oberhavel: 15 t/a Tegeler See: 27 t/a 3 Nur durch ergänzende aufwendige Messungen im EG kann die reale Schadstofffracht z.B. an Schwermetallen oder Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen ermittelt werden. Diese liegt wegen der spezifisch geringen Gehalte von Schadstoffen in den Feststoffen um ein vielfaches niedriger als die AFS-Fracht (z.B. Zink << 1%). Frage 5: Wie bewertet der Senat die ökologischen Auswirkungen? Gibt es hierüber Untersuchungen und was sind deren Ergebnisse? Antwort zu 5: Die Menge der Direkteinleitungen von Straßenabwässern bzw. Regenwassereinleitungen von Dachflächen ist im Vergleich zum Volumen des Tegeler Sees von untergeordneter Bedeutung und hat keine relevanten Auswirkungen auf den Stoffhaushalt und auf die Besiedelung des Sees. Es gibt keine Hinweise auf ökotoxikologische Einflüsse durch Schadstoffe in der Nahrungskette im Tegeler See. Nährstoffeinträge, die aus dem Einzugsgebiet des Tegeler Fließes stammen, werden über die Oberflächenwasseraufbereitungsanlage (OWA) Tegel gereinigt. Der Tegeler See ist durch Behandlung der Zuläufe in der OWA Tegel klar und weist artenreiche Wasserpflanzenbeständen auf. Algenblüten treten nicht auf. Die Verfehlung des guten ökologischen Zustands nach Wasserrahmenrichtlinie wird nicht durch Regenwassereinleitungen, sondern durch den Einfluss der eutrophen Oberhavel und nährstoffreichen Sedimenten aus der früheren eutrophen Phase des Sees bestimmt. Die entsprechend dem großen Einzugsgebiet nährstoffreichere Oberhavel neigt im Sommer noch zu Algenblüten. Frage 6: Wie vertragen sich solche Einleitungen mit dem Umstand, dass weite Teile um den Tegeler See als Wasserschutzgebiete ausgewiesen sind? Antwort zu 6: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse vor, dass die vorhandenen Entwässerungen öffentlicher Straßen in den Tegeler See – auch unter Berücksichtigung der erhöhten Anforderungen eines Wasserschutzgebietes – zu Unverträglichkeiten geführt hätten. Frage 7: Gibt es Überlegungen, eine Vorklärung dieser Einleitungen vorzunehmen, um die Gewässer besser zu schützen? Wie weit sind entsprechende Planungen? Antwort zu 7: Zur Reduzierung der vorhandenen Gewässerbelastungen aus Niederschlagswassereinleitungen werden derzeit die Einzugsgebiete der Regenwasserkanalisation ermittelt, die die Hauptbelastungsquellen darstellen. Bei der Priorisierung der sehr zahlreichen erforderlichen Maßnahmen werden auch die Lage in Schutzgebieten bzw. der Status als Badegewässer berücksichtigt. 4 Auf die Priorisierung erfolgen konzeptionelle Planungen zu Art und Lage der geeigneten Maßnahme, worauf die Bauplanung erfolgen kann. Inwieweit das Einzugsgebiet der Regenkanalisation des Tegeler Sees (oder Teile davon) auch vor dem Hintergrund der Antworten zu Fragen 5 und 6 eine hohe Priorität zugewiesen bekommt, bleibt abzuwarten. Berlin, den 02.09.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz